Betreff
Integration der freigestellten Busverkehre von „Anderten-Heemsen-Hoya“ so-wie „Heemsen-Steimbke“ in den öffentlichen Personennahverkehr
Vorlage
2020/154
Aktenzeichen
62.22.446
Art
Beschlussvorlage

Der freigestellte Schülerverkehr aus der Samtgemeinde Heemsen zur OBS Steimbke sowie zum Gymnasium Hoya soll zum Fahrplanwechsel am 13.12.2020 in Linienverkehr umgewandelt werden. Die zwei bestehenden Schülerlinien werden zu den neuen öffentlichen Buslinien

-       35 Anderten - Heemsen – Hoya und

-       36 Heemsen – Steimbke.

Die beiden neuen Linien werden in den bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) zwischen dem Landkreis Nienburg/Weser und den Verkehrsbetrieben Grafschaft Hoya GmbH für das Linienbündel 1 integriert.

 


Sachverhalt

Maßnahme

Die Kreisverwaltung schlägt vor, die letzten beiden „freigestellten“ Schülerverkehrslinien im Landkreis in öffentlichen Linienverkehr umzuwandeln. Während im reinen Schülerverkehr nur die Schüler*innen bestimmter Schulen befördert werden dürfen, können öffentliche Buslinien von allen Fahrgästen genutzt werden, es gilt der VLN-Tarif und durch veröffentlichte Fahrpläne wird die Verkehrsleistung für alle transparent.

Durch die Umwidmung der Verkehre sollen die zwei folgenden neuen Buslinien entstehen:

-       Linie 35: Anderten – Heemsen – Haßbergen – Eystrup - Hoya

-       Linie 36: (Haßbergen -) Heemsen – (Drakenburg –) Erichshagen – Steimbke

Die Bestellung der Verkehrsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr erfolgte bisher über eine separate Beauftragung der VGH durch den Landkreis.

Nach einer Neukonzessionierung der Linien 35 und 36 würden diese unter Bezug auf § 8 des bestehenden ÖDLA zwischen der VGH und dem Landkreis für das Linienbündel 1 nachbestellt werden.

Die Verkehrsleistungen sollen an allen Schultagen in Niedersachsen erbracht werden und umfassen rund 24.500 km pro Schuljahr. Zum Einsatz kommen ein Gelenkbus auf der Linie 35 und ein Großraumbus auf der Linie 36. Die Kosten pro Schuljahr liegen aktuell bei ca. 133.000 € und werden sich aufgrund der Umwandlung in Linienverkehr nicht erhöhen. Allerdings werden die Kosten ab dem 13.12.2020 über den bestehenden ÖDLA abgerechnet werden und den Kostenrahmen entsprechend erhöhen. Dafür entfallen die Kosten im Haushalt der freigestellten Schülerbeförderung.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen:

 

·         ohne