Der
freigestellte Schülerverkehr aus der Samtgemeinde Heemsen zur OBS Steimbke
sowie zum Gymnasium Hoya soll zum Fahrplanwechsel am 13.12.2020 in
Linienverkehr umgewandelt werden. Die zwei bestehenden Schülerlinien werden zu
den neuen öffentlichen Buslinien
- 35 Anderten - Heemsen – Hoya und
- 36 Heemsen – Steimbke.
Die
beiden neuen Linien werden in den bestehenden öffentlichen
Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) zwischen dem Landkreis Nienburg/Weser und den
Verkehrsbetrieben Grafschaft Hoya GmbH für das Linienbündel 1 integriert.
Sachverhalt
Maßnahme
Die Kreisverwaltung
schlägt vor, die letzten beiden „freigestellten“ Schülerverkehrslinien im
Landkreis in öffentlichen Linienverkehr umzuwandeln. Während im reinen
Schülerverkehr nur die Schüler*innen bestimmter Schulen befördert werden
dürfen, können öffentliche Buslinien von allen Fahrgästen genutzt werden, es
gilt der VLN-Tarif und durch veröffentlichte Fahrpläne wird die
Verkehrsleistung für alle transparent.
Durch die Umwidmung der
Verkehre sollen die zwei folgenden neuen Buslinien entstehen:
- Linie
35: Anderten – Heemsen – Haßbergen – Eystrup - Hoya
- Linie
36: (Haßbergen -) Heemsen – (Drakenburg –) Erichshagen – Steimbke
Die Bestellung der
Verkehrsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr erfolgte bisher über
eine separate Beauftragung der VGH durch den Landkreis.
Nach einer
Neukonzessionierung der Linien 35 und 36 würden diese unter Bezug auf § 8 des
bestehenden ÖDLA zwischen der VGH und dem Landkreis für das Linienbündel 1
nachbestellt werden.
Die Verkehrsleistungen
sollen an allen Schultagen in Niedersachsen erbracht werden und umfassen rund 24.500
km pro Schuljahr. Zum Einsatz kommen ein Gelenkbus auf der Linie 35 und ein
Großraumbus auf der Linie 36. Die Kosten pro Schuljahr liegen aktuell bei ca.
133.000 € und werden sich aufgrund der Umwandlung in Linienverkehr nicht
erhöhen. Allerdings werden die Kosten ab dem 13.12.2020 über den bestehenden
ÖDLA abgerechnet werden und den Kostenrahmen entsprechend erhöhen. Dafür
entfallen die Kosten im Haushalt der freigestellten Schülerbeförderung.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
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ohne