Der Entwurf der 4. Änderung des RROP soll auf Grundlage der in der Anlage 1 beigefügten Potenzialflächenanalyse erarbeitet werden.
Sachverhalt
Auf Grundlage des in der Anlage beigefügten
aktualisierten Entwurfs der Potenzialflächenanalyse zur Ermittlung von
Vorschlägen für die Festlegung von Vorrang- oder Eignungsgebieten für die
Windenergienutzung soll die Fertigstellung des Entwurfs der 4. Änderung des
RROP erfolgen.
Gegenüber der ersten Potenzialflächenermittlung mit
Stand vom 30.09.2019, die der Ausschuss für Regionalentwicklung in der Sitzung
am 28.10.2019 beschlossen hat, haben sich folgende Aktualisierungen ergeben:
1.
Potenzialflächen im Anlagenschutzbereich des Drehfunkfeuers Nienburg:
Der Landkreis Nienburg/Weser und die Region
Hannover nehmen an einem „Modellversuch Flugsicherheitsbelange in der
Raumordnung“ mit dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und der
Deutschen Flugsicherung (DFS) teil. Hintergrund ist, dass die Träger der
Regionalplanung gehalten sind, nur solche Flächen als Vorranggebiete
Windenergienutzung festzulegen, in denen sich die Windenergienutzung regelmäßig
gegenüber konkurrierenden oder entgegenstehenden Nutzungen durchsetzen kann.
Das BAF und die DFS haben bislang empfohlen, auf die Festlegung von
Vorranggebieten im 15-km-Radius um das Drehfunkfeuer Nienburg grundsätzlich zu
verzichten. In diesem Modellversuch haben sich die Teilnehmenden nunmehr zur
Aufgabe gestellt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass im Rahmen der
Regionalplanung frühzeitig eine Abschätzung der Vereinbarkeit von Windenergieanlagen
(WEA) und Flugsicherungseinrichtungen vorgenommen werden kann. Mittels des
Modellversuchs soll mit Prognoseberechnungen unter der Annahme zeitlicher und
baulicher Szenarien die Möglichkeit für eine praktische Anwendung eines solchen
Verfahrens geschaffen werden.
Die Berechnungsmethodik bezieht sich dabei auf ein
Doppler-Drehfunkfeuer (DVOR). Laut Stellungnahme des BAF vom 18.02.2019 war im
Rahmen des VOR-Erneuerungsprogramms der DFS GmbH geplant, im Jahr 2021 das
bestehende UKW-Drehfunkfeuer am Standort Nienburg durch ein weniger
störanfälliges UKW-DVOR auszutauschen. Die sich aus der technischen Änderung
ergebenden Konsequenzen für die Zulässigkeit von Windenergie können noch nicht
exakt vorhergesagt werden. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass
Einschränkungen für WEA umso wahrscheinlich sind, je näher sie an die
Flugsicherungsanlagen heranrücken.
Planerisches Ziel ist, für eine sachgerechte
Abwägung für die Festlegung von Vorrang- oder Eignungsgebieten
Windenergienutzung im Rahmen der Regionalplanung zu klären, auf welchen
Standorten im Anlagenschutzbereich die Windenergienutzung durchsetzungsfähig
ist. Zu diesem Zweck waren dem BAF und der DFS die Daten einer „fiktiven
Regionalplanung“ vorgelegt worden. Hierzu sind unter Anwendung der
beschlossenen Planungssystematik im Anlagenschutzbereich um das Drehfunkfeuer
im Landkreis Nienburg/Weser sechs Potenzialflächen ermittelt worden. Die DFS
prüft zurzeit, ob WEA in diesen Flächen unter bestimmten Annahmen wie u. a. die
Festlegung der Standortkoordinaten, die Annahme einer Referenzanlage sowie der
Reihenfolge der Errichtung in den geplanten Vorrang- bzw. Eignungsgebieten,
realisierbar wären. Erste Berechnungsergebnisse lassen vermuten, dass ein Teil
der berechneten WEA in diesen Gebieten zustimmungsfähig wäre.
Folgende regionalplanerisch ermittelte
Potenzialflächen werden daher - vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung
durch das BAF und die DFS - innerhalb des Anlagenschutzbereichs als potenzielle
Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung in die Entwurfserarbeitung eingestellt:
- Nr. 17: Nördlich Gadesbünden (123 ha)
- Nr. 18: Westlich Lichtenhorst (140 ha)
- Nr. 20: Westlich Sonnenborstel (45 ha)
- Nr. 22: Östlich Rodewald (97 ha)
- Nr. 23: Südlich Wendenborstel (91 ha)
- Nr. 27: Östlich Husum (98 ha)
2.
Potenzialfläche Nr. 16 „Südlich Bohnhorst“
Die Potenzialfläche Nr. 16 „Südlich Bohnhorst“, die
sich nach Anwendung der ersten Planungsschritte ergeben hatte, ist weiter
geprüft und in die Vorschlagskulisse für Vorranggebiete Windenergienutzung
aufgenommen worden. Vor dem Hintergrund der geprüften Belange verbleiben drei
Teilflächen mit einer Größe von insgesamt rd. 35 ha. Dies begründet eine
eingeschränkte Eignung der Potenzialfläche für die Windenergienutzung. Eine
detaillierte Betrachtung erfolgt in der Umweltprüfung.
3.
Potenzialfläche Nr. 31 „Südwestlich Glissen/Westenfeld“
Die Potenzialfläche „Südwestlich
Glissen/Westenfeld“ ist durch die Einbeziehung des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans im Bereich des bestehenden Windparks vergrößert worden. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans ist vor dem Hintergrund der geprüften
Belange vorbehaltlich der Ergebnisse der Umweltprüfung grundsätzlich als
Vorranggebiet Windenergienutzung geeignet. Aufgrund der Tatsache, dass sich die
Windenergienutzung im Geltungsbereich bereits durchgesetzt hat, wird in diesem
Fall den Belangen des Repowerings Vorrang gegenüber den mit der weichen Ausschlusszone
eingestellten Belangen eingeräumt. Die Potenzialfläche erweitert sich somit auf
eine Flächengröße von 35 ha.
3. Potenzialfläche Nr. 6 „Nordwestlich Bühren“
Die
Potenzialfläche Nr. 6 „Nordwestlich Bühren wurde im Rahmen einer detaillierten
Einzelfallprüfung von 84 ha auf 176 ha in nördliche Richtung erweitert (siehe
Seite 41 der Potenzialstudie). Dabei werden nördlich fünf Teilflächen auf dem
Gebiet der Samtgemeinde Marklohe miteinbezogen. In diesem Bereich hat sich die
Windenergienutzung bereits durchgesetzt. Um eine Clusterung bzw. Bündelung der
Flächen zu erreichen, wurden vorhandene und geplante WEA-Standorte (Repowering)
berücksichtigt und in die Flächenausweisung einbezogen.
4. Weiteres
Verfahren
Der Entwurfserarbeitung wird auf Grundlage der
vorliegenden Potenzialflächenstudie fortgeführt. Zeitgleich wird die
Umweltprüfung durchgeführt. Die Fertigstellung des Umweltberichts erfolgt unter
Berücksichtigung der avifaunistischen Untersuchungsergebnisse für die
Potenzialflächen Nr. 1, 3, 6, 13 und 16. Ggf. sind die zusätzlichen, noch
unbebauten neuen Flächen im Anlagenschutzbereich des Drehfunkfeuers Nienburg
2021 ebenso avifaunistisch zu untersuchen.
Anfang 2021 soll der Beschluss über die Einleitung
des Beteiligungsverfahrens herbeigeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
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Anlage 1:
Potentialstudie
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Anlage 2: Karte 1
Harte Ausschlusszonen
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Anlage 3: Karte 2
Weiche Ausschlusszonen
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Anlage 4: Karte 3
Gesamtausschluss
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Anlage 5: Karte 4
Potentialflächenbildung
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Anlage 6: Karte 5
Cluster
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Anlage 7: Karte 6
Potentialflächen