Betreff
4. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) – Teilabschnitt Windenergie – Aktualisierte Potenzialflächenanalyse
Vorlage
2020/155
Aktenzeichen
54.13.71.05
Art
Beschlussvorlage

Der Entwurf der 4. Änderung des RROP soll auf Grundlage der in der Anlage 1 beigefügten Potenzialflächenanalyse erarbeitet werden.


Sachverhalt

Auf Grundlage des in der Anlage beigefügten aktualisierten Entwurfs der Potenzialflächenanalyse zur Ermittlung von Vorschlägen für die Festlegung von Vorrang- oder Eignungsgebieten für die Windenergienutzung soll die Fertigstellung des Entwurfs der 4. Änderung des RROP erfolgen.

Gegenüber der ersten Potenzialflächenermittlung mit Stand vom 30.09.2019, die der Ausschuss für Regionalentwicklung in der Sitzung am 28.10.2019 beschlossen hat, haben sich folgende Aktualisierungen ergeben:

 

1. Potenzialflächen im Anlagenschutzbereich des Drehfunkfeuers Nienburg:

Der Landkreis Nienburg/Weser und die Region Hannover nehmen an einem „Modellversuch Flugsicherheitsbelange in der Raumordnung“ mit dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und der Deutschen Flugsicherung (DFS) teil. Hintergrund ist, dass die Träger der Regionalplanung gehalten sind, nur solche Flächen als Vorranggebiete Windenergienutzung festzulegen, in denen sich die Windenergienutzung regelmäßig gegenüber konkurrierenden oder entgegenstehenden Nutzungen durchsetzen kann. Das BAF und die DFS haben bislang empfohlen, auf die Festlegung von Vorranggebieten im 15-km-Radius um das Drehfunkfeuer Nienburg grundsätzlich zu verzichten. In diesem Modellversuch haben sich die Teilnehmenden nunmehr zur Aufgabe gestellt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass im Rahmen der Regionalplanung frühzeitig eine Abschätzung der Vereinbarkeit von Windenergieanlagen (WEA) und Flugsicherungseinrichtungen vorgenommen werden kann. Mittels des Modellversuchs soll mit Prognoseberechnungen unter der Annahme zeitlicher und baulicher Szenarien die Möglichkeit für eine praktische Anwendung eines solchen Verfahrens geschaffen werden.

Die Berechnungsmethodik bezieht sich dabei auf ein Doppler-Drehfunkfeuer (DVOR). Laut Stellungnahme des BAF vom 18.02.2019 war im Rahmen des VOR-Erneuerungsprogramms der DFS GmbH geplant, im Jahr 2021 das bestehende UKW-Drehfunkfeuer am Standort Nienburg durch ein weniger störanfälliges UKW-DVOR auszutauschen. Die sich aus der technischen Änderung ergebenden Konsequenzen für die Zulässigkeit von Windenergie können noch nicht exakt vorhergesagt werden. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass Einschränkungen für WEA umso wahrscheinlich sind, je näher sie an die Flugsicherungsanlagen heranrücken.

Planerisches Ziel ist, für eine sachgerechte Abwägung für die Festlegung von Vorrang- oder Eignungsgebieten Windenergienutzung im Rahmen der Regionalplanung zu klären, auf welchen Standorten im Anlagenschutzbereich die Windenergienutzung durchsetzungsfähig ist. Zu diesem Zweck waren dem BAF und der DFS die Daten einer „fiktiven Regionalplanung“ vorgelegt worden. Hierzu sind unter Anwendung der beschlossenen Planungssystematik im Anlagenschutzbereich um das Drehfunkfeuer im Landkreis Nienburg/Weser sechs Potenzialflächen ermittelt worden. Die DFS prüft zurzeit, ob WEA in diesen Flächen unter bestimmten Annahmen wie u. a. die Festlegung der Standortkoordinaten, die Annahme einer Referenzanlage sowie der Reihenfolge der Errichtung in den geplanten Vorrang- bzw. Eignungsgebieten, realisierbar wären. Erste Berechnungsergebnisse lassen vermuten, dass ein Teil der berechneten WEA in diesen Gebieten zustimmungsfähig wäre.

Folgende regionalplanerisch ermittelte Potenzialflächen werden daher - vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung durch das BAF und die DFS - innerhalb des Anlagenschutzbereichs als potenzielle Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung in die Entwurfserarbeitung eingestellt:

- Nr. 17: Nördlich Gadesbünden (123 ha)

- Nr. 18: Westlich Lichtenhorst (140 ha)

- Nr. 20: Westlich Sonnenborstel (45 ha)

- Nr. 22: Östlich Rodewald (97 ha)

- Nr. 23: Südlich Wendenborstel (91 ha)

- Nr. 27: Östlich Husum (98 ha)

 

2. Potenzialfläche Nr. 16 „Südlich Bohnhorst“

Die Potenzialfläche Nr. 16 „Südlich Bohnhorst“, die sich nach Anwendung der ersten Planungsschritte ergeben hatte, ist weiter geprüft und in die Vorschlagskulisse für Vorranggebiete Windenergienutzung aufgenommen worden. Vor dem Hintergrund der geprüften Belange verbleiben drei Teilflächen mit einer Größe von insgesamt rd. 35 ha. Dies begründet eine eingeschränkte Eignung der Potenzialfläche für die Windenergienutzung. Eine detaillierte Betrachtung erfolgt in der Umweltprüfung.

 

3. Potenzialfläche Nr. 31 „Südwestlich Glissen/Westenfeld“

Die Potenzialfläche „Südwestlich Glissen/Westenfeld“ ist durch die Einbeziehung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans im Bereich des bestehenden Windparks vergrößert worden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist vor dem Hintergrund der geprüften Belange vorbehaltlich der Ergebnisse der Umweltprüfung grundsätzlich als Vorranggebiet Windenergienutzung geeignet. Aufgrund der Tatsache, dass sich die Windenergienutzung im Geltungsbereich bereits durchgesetzt hat, wird in diesem Fall den Belangen des Repowerings Vorrang gegenüber den mit der weichen Ausschlusszone eingestellten Belangen eingeräumt. Die Potenzialfläche erweitert sich somit auf eine Flächengröße von 35 ha.

 

3. Potenzialfläche Nr. 6 „Nordwestlich Bühren“

Die Potenzialfläche Nr. 6 „Nordwestlich Bühren wurde im Rahmen einer detaillierten Einzelfallprüfung von 84 ha auf 176 ha in nördliche Richtung erweitert (siehe Seite 41 der Potenzialstudie). Dabei werden nördlich fünf Teilflächen auf dem Gebiet der Samtgemeinde Marklohe miteinbezogen. In diesem Bereich hat sich die Windenergienutzung bereits durchgesetzt. Um eine Clusterung bzw. Bündelung der Flächen zu erreichen, wurden vorhandene und geplante WEA-Standorte (Repowering) berücksichtigt und in die Flächenausweisung einbezogen.

 

4. Weiteres Verfahren

Der Entwurfserarbeitung wird auf Grundlage der vorliegenden Potenzialflächenstudie fortgeführt. Zeitgleich wird die Umweltprüfung durchgeführt. Die Fertigstellung des Umweltberichts erfolgt unter Berücksichtigung der avifaunistischen Untersuchungsergebnisse für die Potenzialflächen Nr. 1, 3, 6, 13 und 16. Ggf. sind die zusätzlichen, noch unbebauten neuen Flächen im Anlagenschutzbereich des Drehfunkfeuers Nienburg 2021 ebenso avifaunistisch zu untersuchen.

Anfang 2021 soll der Beschluss über die Einleitung des Beteiligungsverfahrens herbeigeführt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen:

 

·         Anlage 1: Potentialstudie

·         Anlage 2: Karte 1 Harte Ausschlusszonen

·         Anlage 3: Karte 2 Weiche Ausschlusszonen

·         Anlage 4: Karte 3 Gesamtausschluss

·         Anlage 5: Karte 4 Potentialflächenbildung

·         Anlage 6: Karte 5 Cluster

·         Anlage 7: Karte 6 Potentialflächen