Betreff
Einzelbetriebliche Förderung produktiver Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen in den Jahren 2021 - 2023
Vorlage
2020/157
Aktenzeichen
54.81.91
Art
Beschlussvorlage

1.    Die einzelbetriebliche Förderung produktiver Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen soll in den Jahren 2021 bis 2023 weiter fortgeführt werden.

2.    Die in Abstimmung mit der Regionalen Entwicklungskooperation Weserberglandplus erarbeiteten Neufassungen

    1. der Förderrichtlinie zur einzelbetrieblichen Förderung produktiver Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen in den Jahren 2021 – 2023 auf Basis der De-minimis-Verordnung (Anlage 1) sowie
    2. der Scoringliste (Anlage 2)

wird zugestimmt.

3.    Für die Weiterführung der einzelbetrieblichen Förderung produktiver Investitionen sollen in den Haushalten für die Jahre 2021 – 2023 jeweils 200.000 € jährlich bereitgestellt werden.


Sachverhalt

In den Jahren 2015 - 2020 hat der Landkreis Nienburg / Weser eigenverantwortlich das Förderprogramm pro-Invest durchgeführt. Dabei wurden bisher 41 Zuwendungsbescheide für investive Maßnahmen und 17 Zuwendungsbescheide für nicht-investive Maßnahmen erlassen. Etwa zehn weitere Anträge stehen in der aktuellen Förderperiode noch zur Einplanung an.

Die investiven Maßnahmen haben in den vergangenen 6 Jahren ein Investitionsvolumen i. H. v. 11.110.750 € umfasst, wobei eine Zuwendungssumme von bisher insgesamt 918.298 €, d.h. ca. 153.000 € pro Jahr bewilligt wurde. Die Zuwendungssumme führte zur Schaffung von insgesamt 64 Dauerarbeitsplätzen, die für mindestens drei Jahre zu besetzen waren. Unter Bezug auf die Zuwendungssumme, kann man feststellen, dass jedem geschaffenen Dauerarbeitsplatz im Durchschnitt eine Förderung von rund 14.000 € zugrunde lag.

Die Landräte der REK Weserberglandplus haben sich für eine Weiterführung der eigenverantwortlichen, einzelbetrieblichen Förderung in Anlehnung an das Programm pro-Invest mit Eigenmitteln ausgesprochen. In der Folge hat die Lenkungsgruppe der REK Weserberglandplus in ihrer Sitzung am 03.06.2019 eine überarbeitete Förder-Richtlinie (Anlage 3) samt Scoring-Liste (Anlage 4) zum Beschluss empfohlen. Die bis zu diesem Zeitpunkt vorgenommenen Änderungen können den Anlagen 3 und 4 entnommen werden. In der Folge wurde eine Neuausrichtung des Programms mit einer stärkeren Gewichtung unter Berücksichtigung von Innovation und Klimaschutz abgestimmt, die durch redaktionelle Änderungen der Richtlinie und der Scoringliste umgesetzt werden sollte.

Schwerpunkte der neugefassten Förderrichtlinie sind neben der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen im Landkreis Nienburg/Weser die Förderung von Innovationen und die besondere Berücksichtigung von Aspekten des Klimaschutzes.

 

Anpassung der Förder-Richtlinie

Aus diesem Grunde wurde die Präambel der Förder-Richtlinie um folgenden Absatz ergänzt:

„Mit der Förderrichtlinie sollen insbesondere die nachhaltige betriebliche Innovationsfähigkeit, die Einführung und Nutzung von digitalisierten Abläufen sowie digitalen Techniken, die langfristige Bindung von Fachkräften und breite Maßnahmen zum Klimaschutz sowie die Schaffung und der Erhalt von Dauerarbeitsplätzen gefördert werden.“

Um eine Bagatellförderung auszuschließen wurde ferner in Nr. 6.4 die Untergrenze der förderfähigen Gesamtkosten bei nicht-investiven Maßnahmen auf förderfähige Gesamtkosten in H. v. 5.000€ heraufgesetzt (bisher 2.000 €).

6.4 Eine Förderung des Vorhabens ist nur möglich, wenn die förderfähigen Gesamtkosten

-           bei produktiven Investitionen: 20.000,- €

-           bei nicht-investiven Maßnahmen: 5.000,- €

nicht unterschreiten.


 Anpassung der Scoring-Liste

Unter Berücksichtigung dieser Schwerpunkte wurde auch die Scoringliste überarbeitet und angepasst.

Änderungen in Nr. 3 Arbeitsplatzeffekt und Fachkräftebindung

Ø  Neue Bezeichnung und Neufassung

3.

Arbeitsplatzeffekt und Fachkräftebindung

30 

3.1

Schaffung Dauerarbeitsplätze (DAP)

20

3.1.1

Schaffung eines Dauerarbeitsplatzes

2 Punkte, max. 10 Punkte

10

3.1.2

Betriebsübernahme: Alle DAP werden erhalten

10

3.1.3

Betriebsübernahme: Alle DAP werden erhalten

4

3.1.4

Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte/Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte,

insbesondere zur Digitalisierung und Stärkung der Innovationskraft

alle DAP werden erhalten

10

Ø  Die „alte“ Nr. 3.1.2 Pro geschaffenem zusätzlichem DAP (über Pkt. 3.1.1 hinaus) entfällt.

Ø  Nr. 3.2 neue Bezeichnung …bisher Vereinbarkeit von Familie und Beruf…

3.2

Arbeitsplätze: Maßnahmen zur Fachkräftebindung

10

3.2.1

Bindung von Fachkräften durch besondere Maßnahmen, wie z.B. Vereinbarkeit von Familie und Beruf, betriebliche Weiterbildung, etc.

10

 

Änderungen in Nr. 5 Klimaschutz und umweltbezogene Investitionen u. Maßn.

Ø  Neue Bezeichnung Nr: 5.1 „Klimaschutz und umweltbezogene Investitionen und Maßnahmen“

Ø  8 Punkte mehr als bisher

5.

Klimaschutz und umweltbezogene Investitionen u. Maßn.

16

5.1

Klimafreundliche Energieerzeugung

 8

5.1.1

Investitionen in erneuerbare Energie zur Versorgung des betriebl. Energiebedarfs

 8

5.2

Klimaschutzfreundliche Prozesse und Maschinen

 8

5.2.1

Umstellung auf klimaschutz- und umweltfreundliche Prozesse

 8

5.2.2

Anschaffung energiesparender Maschinen/Wirtschaftsgüter

 8

Änderungen in Nr. 6 Betriebsnachfolge

Ø  geringere Punktzahl

Ø  max 3 Punkte

6.

Betriebsnachfolge und Notfallplanung

 3

6.1

Eine Nachfolgeregelung oder eine Notfallplanung ist bereits vertraglich/schriftlich fixiert und wird bereits eingearbeitet bzw. umgesetzt

 3

6.2

Eine Nachfolgeregelung oder eine Notfallplanung ist bereits vertragliche/schriftlich fixiert

2

6.3

Eine Nachfolgeregelung oder eine Notfallplanung ist in Planung

1

 


Anpassungen in Nr. 7 Übereinstimmung mit den REK-Zielen

Ø  Reduzierung der Punktzahl von 24 auf 19

7.

Übereinstimmung mit REK-Zielen

19

7.1

Erhalt und Sicherung ländlicher Strukturen

 6

7.2

Daseinsvorsorge außerhalb von Mittelzentren

 6

7.2.1

Maßnahme erfolgt außerhalb von Mittelzentren

 6

7.3

Vermeidung von Leerstand

 7

7.3.1

Erwerb/Nutzung einer leerstehenden Bestandsimmobilie

 7

Fazit

Aus Sicht der Nienburger Kreisverwaltung ist die Umsetzung der Neuausrichtung nicht konsequent genug erfolgt. Im Sinne einer einheitlichen Vorgehensweise in den vier REK-Landkreisen wird ein Beschluss dennoch empfohlen.

Für den Landkreis Nienburg/Weser wurden Ausführungsbestimmungen zur Förder-Richtlinie, in denen Definitionen und Vorgehensweisen festgehalten sind, erarbeitet.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 200.000,00 € pro Jahr in den Jahren 2021, 2022, und 2023. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 54160 zur Verfügung.


Anlagen:

 

·         Anlage 1: Richtlinie pro-Invest

·         Anlage 2: Scoring pro-Invest

·         Anlage 3: Entwurf 2019 Richtlinie pro-Invest mit Änderungshinweisen

·         Anlage 4: Entwurf 2019 Scoring pro-Invest mit Änderungshinweisen