2.
Die in Abstimmung
mit der Regionalen Entwicklungskooperation Weserberglandplus erarbeiteten
Neufassungen
- der
Förderrichtlinie zur einzelbetrieblichen Förderung produktiver Investitionen
in kleinen und mittleren Unternehmen in den Jahren 2021 – 2023 auf Basis
der De-minimis-Verordnung (Anlage 1) sowie
- der
Scoringliste (Anlage 2)
wird zugestimmt.
3. Für die Weiterführung der einzelbetrieblichen Förderung produktiver Investitionen sollen in den Haushalten für die Jahre 2021 – 2023 jeweils 200.000 € jährlich bereitgestellt werden.
Sachverhalt
In den Jahren 2015 - 2020
hat der Landkreis Nienburg / Weser eigenverantwortlich das Förderprogramm
pro-Invest durchgeführt. Dabei wurden bisher 41 Zuwendungsbescheide für
investive Maßnahmen und 17 Zuwendungsbescheide für nicht-investive Maßnahmen
erlassen. Etwa zehn weitere Anträge stehen in der aktuellen Förderperiode noch
zur Einplanung an.
Die
investiven Maßnahmen haben in den vergangenen 6 Jahren ein Investitionsvolumen
i. H. v. 11.110.750 € umfasst, wobei eine
Zuwendungssumme von bisher insgesamt 918.298 €, d.h. ca. 153.000 € pro Jahr bewilligt wurde. Die Zuwendungssumme führte zur Schaffung von
insgesamt 64 Dauerarbeitsplätzen, die für mindestens drei Jahre zu besetzen
waren. Unter Bezug auf die Zuwendungssumme, kann man feststellen, dass jedem
geschaffenen Dauerarbeitsplatz im Durchschnitt eine Förderung von rund 14.000 € zugrunde lag.
Die Landräte der REK
Weserberglandplus haben sich für eine Weiterführung der eigenverantwortlichen,
einzelbetrieblichen Förderung in Anlehnung an das Programm pro-Invest mit
Eigenmitteln ausgesprochen. In der Folge hat die Lenkungsgruppe der REK
Weserberglandplus in ihrer Sitzung am 03.06.2019 eine überarbeitete
Förder-Richtlinie (Anlage 3) samt Scoring-Liste (Anlage 4) zum Beschluss
empfohlen. Die bis zu diesem Zeitpunkt vorgenommenen Änderungen können den
Anlagen 3 und 4 entnommen werden. In der Folge wurde eine Neuausrichtung des
Programms mit einer stärkeren Gewichtung unter Berücksichtigung von Innovation
und Klimaschutz abgestimmt, die durch redaktionelle Änderungen der Richtlinie
und der Scoringliste umgesetzt werden sollte.
Schwerpunkte der
neugefassten Förderrichtlinie sind neben der Schaffung und des Erhalts von
Arbeitsplätzen im Landkreis Nienburg/Weser die Förderung von Innovationen und
die besondere Berücksichtigung von Aspekten des Klimaschutzes.
Anpassung der Förder-Richtlinie
Aus diesem Grunde wurde
die Präambel der Förder-Richtlinie um folgenden Absatz ergänzt:
„Mit der Förderrichtlinie
sollen insbesondere die nachhaltige betriebliche Innovationsfähigkeit, die
Einführung und Nutzung von digitalisierten Abläufen sowie digitalen Techniken,
die langfristige Bindung von Fachkräften und breite Maßnahmen zum Klimaschutz
sowie die Schaffung und der Erhalt von Dauerarbeitsplätzen gefördert werden.“
Um eine Bagatellförderung
auszuschließen wurde ferner in Nr. 6.4 die Untergrenze der förderfähigen
Gesamtkosten bei nicht-investiven Maßnahmen auf förderfähige Gesamtkosten in H.
v. 5.000€ heraufgesetzt (bisher 2.000 €).
6.4 Eine Förderung des Vorhabens ist nur möglich, wenn
die förderfähigen Gesamtkosten
- bei
produktiven Investitionen: 20.000,- €
- bei
nicht-investiven Maßnahmen: 5.000,- €
nicht unterschreiten.
Anpassung der Scoring-Liste
Unter Berücksichtigung
dieser Schwerpunkte wurde auch die Scoringliste überarbeitet und angepasst.
Änderungen in Nr. 3 Arbeitsplatzeffekt und Fachkräftebindung
Ø Neue Bezeichnung und Neufassung
3. |
Arbeitsplatzeffekt und Fachkräftebindung |
30 |
3.1 |
Schaffung Dauerarbeitsplätze (DAP) |
20 |
3.1.1 |
Schaffung
eines Dauerarbeitsplatzes 2
Punkte, max. 10 Punkte |
10 |
3.1.2 |
Betriebsübernahme:
Alle DAP werden erhalten |
10 |
3.1.3 |
Betriebsübernahme:
Alle DAP werden erhalten |
4 |
3.1.4 |
Diversifizierung
der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche
Produkte/Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer
bestehenden Betriebsstätte, insbesondere
zur Digitalisierung und Stärkung der Innovationskraft alle
DAP werden erhalten |
10 |
Ø Die „alte“ Nr. 3.1.2 Pro geschaffenem zusätzlichem DAP
(über Pkt. 3.1.1 hinaus) entfällt.
Ø Nr. 3.2 neue Bezeichnung …bisher Vereinbarkeit von
Familie und Beruf…
3.2 |
Arbeitsplätze: Maßnahmen zur
Fachkräftebindung |
10 |
3.2.1 |
Bindung von Fachkräften durch
besondere Maßnahmen, wie z.B. Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
betriebliche Weiterbildung, etc. |
10 |
Änderungen in Nr. 5 Klimaschutz und umweltbezogene Investitionen u.
Maßn.
Ø Neue Bezeichnung Nr: 5.1 „Klimaschutz und
umweltbezogene Investitionen und Maßnahmen“
Ø 8 Punkte mehr als bisher
5.
|
Klimaschutz und umweltbezogene Investitionen u. Maßn. |
16 |
5.1 |
Klimafreundliche
Energieerzeugung |
8 |
5.1.1 |
Investitionen
in erneuerbare Energie zur Versorgung des betriebl. Energiebedarfs |
8 |
5.2 |
Klimaschutzfreundliche
Prozesse und Maschinen |
8 |
5.2.1 |
Umstellung
auf klimaschutz- und umweltfreundliche Prozesse |
8 |
5.2.2 |
Anschaffung
energiesparender Maschinen/Wirtschaftsgüter |
8 |
Änderungen in Nr. 6 Betriebsnachfolge
Ø geringere Punktzahl
Ø max 3 Punkte
6. |
Betriebsnachfolge und Notfallplanung |
3 |
6.1 |
Eine
Nachfolgeregelung oder eine Notfallplanung ist bereits vertraglich/schriftlich
fixiert und wird bereits eingearbeitet bzw. umgesetzt |
3 |
6.2 |
Eine
Nachfolgeregelung oder eine Notfallplanung ist bereits vertragliche/schriftlich
fixiert |
2 |
6.3 |
Eine
Nachfolgeregelung oder eine Notfallplanung ist in Planung |
1 |
Anpassungen in Nr. 7 Übereinstimmung mit den REK-Zielen
Ø Reduzierung der Punktzahl von 24 auf 19
7. |
Übereinstimmung
mit REK-Zielen |
19 |
7.1 |
Erhalt und Sicherung ländlicher
Strukturen |
6 |
7.2 |
Daseinsvorsorge außerhalb von
Mittelzentren |
6 |
7.2.1 |
Maßnahme erfolgt außerhalb von
Mittelzentren |
6 |
7.3 |
Vermeidung von Leerstand |
7 |
7.3.1 |
Erwerb/Nutzung einer leerstehenden
Bestandsimmobilie |
7 |
Fazit
Aus Sicht der Nienburger
Kreisverwaltung ist die Umsetzung der Neuausrichtung nicht konsequent genug
erfolgt. Im Sinne einer einheitlichen Vorgehensweise in den vier
REK-Landkreisen wird ein Beschluss dennoch empfohlen.
Für den Landkreis
Nienburg/Weser wurden Ausführungsbestimmungen zur Förder-Richtlinie, in denen
Definitionen und Vorgehensweisen festgehalten sind, erarbeitet.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Kosten i. H. v.
200.000,00 € pro Jahr in den Jahren 2021, 2022, und 2023. Die Haushaltsmittel
stehen im Produkt 54160 zur Verfügung.
Anlagen:
·
Anlage 1:
Richtlinie pro-Invest
·
Anlage 2: Scoring
pro-Invest
·
Anlage 3: Entwurf
2019 Richtlinie pro-Invest mit Änderungshinweisen
·
Anlage 4: Entwurf
2019 Scoring pro-Invest mit Änderungshinweisen