hier: Durchführung von Aufgaben des Auftrags- und Vergabewesens durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Nienburg/Weser
Die Zweckvereinbarungen zur Durchführung von Aufgaben des Auftrags- und Vergabewesens im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit werden abgeschlossen.
Sachverhalt
Die Zentrale Vergabestelle der Kreisverwaltung
wickelt die formellen Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen sowie
Bauleistungen mit einem Auftragswert ab 15.000 Euro (netto) über das
Vergabemanagementsystem „Deutsche eVergabe“ vollelektronisch ab.
Nachdem die Zentrale Vergabestelle für die
Kreisverwaltung aufgebaut wurde, sollen ihre Leistungen nun auch den
kreisangehörigen Kommunen angeboten werden, die ihr Interesse an einer
interkommunalen Zusammenarbeit in diesem Bereich bekundet haben.
Durch die weiter steigende Komplexität des
Vergaberechts soll die Kompetenzbündelung in der Zentralen Vergabestelle für
eine Entlastung bei den kreisangehörigen Kommunen sorgen, zumal in naher
Zukunft die vollelektronische Abwicklung aller Vergabeverfahren verpflichtend
sein wird.
Die Nutzung eines kreisweit einheitlichen
Vergabemanagementsystems wird zudem den Vorteil bringen, dass die regional
tätigen Unternehmen für die Abgabe ihrer Angebote ein einheitliches Portal
nutzen können.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am
02.09.2019 daher beschlossen, mit den interessierten Kommunen konkrete
Verhandlungen aufzunehmen (siehe Drucksache 2019/149).
Die Samtgemeinde Mittelweser wurde zum Jahresende
2019 in das Vergabemanagementsystem integriert (siehe Drucksache 2019/235) und
befindet sich seit dem 01.01.2020 im Echtbetrieb.
Seither wurden die Samtgemeinden Heemsen, Liebenau
und Marklohe sowie der Flecken Steyerberg integriert (siehe Drucksache
2020/039/1). Der Echtbetrieb wurde aufgenommen.
In dem dritten und letzten Integrationsschritt
sollen die Samtgemeinden Grafschaft Hoya, Steimbke sowie die Stadt
Rehburg-Loccum zum 01.01.2021 in den Echtbetrieb starten.
Der aus dem letzten Integrationsschritt zu erwartende
Zuwachs von etwa 50 Verfahren pro Jahr wird zunächst mit der derzeitigen
personellen Ausstattung der Zentralen Vergabestelle geleistet. Eine Evaluation
auf Basis eigener Erfahrungswerte wird ergeben, inwieweit eine personelle
Erweiterung der Zentralen Vergabestelle notwendig ist.
Anlagen:
·
Zweckvereinbarung
Samtgemeinde Grafschaft Hoya
·
Zweckvereinbarung
Samtgemeinde Steimbke
·
Zweckvereinbarung
Stadt Rehburg-Loccum