Das Gremium stimmt den Mittelanmeldungen zu.
Sachverhalt
Im Fachbereich Schulen und
Kultur wurden die Mittelansätze für die BBS Nienburg für das Haushaltsjahr 2021
auf der Grundlage der mit der Beschlussvorlage 2018/049 neu beschlossenen
Budgetierungsvereinbarung, ermittelt. Die Mittelanmeldungen im
/ Ergebnishaushalt und die mittelfristige Finanzplanung sind als
Anlage 1 beigefügt. Die Entwicklung der Ansätze in den Jahren 2022 bis 2024
wurde aufgrund der vorliegenden Erfahrungen geschätzt.
Die Berechnung der
Haushaltsansätze wurde entsprechend der Budgetierungsvereinbarung vorgenommen.
Daraus ergeben sich für die BBS pauschale Haushaltsmittel in Höhe von 428.600
€.
Der Mittelbedarf für
Investitionstätigkeit im Jahr 2021 und in der mittelfristigen Finanzplanung
(2022-2024) beträgt jährlich 144.200 €. Der investive Eckwertebeschluss
sieht ein Budget von 190.000 € pro Haushaltsjahr vor. Mit dem Haushaltsansatz
für das Haushaltsjahr 2021 und der mittelfristigen Finanzplanung ist der Eckwertebeschluss
somit eingehalten worden.
Nach der bestehenden
Budgetierungsvereinbarung hat die BBS Nienburg geplante größere Investitionsvorhaben
oberhalb von 15.000 € mitzuteilen. Hierfür liegt dem Fachbereich Schulen und
Kultur eine Mitteilung für die Beschaffung von 20 interaktiven Tafeln für den
C-Trakt Süd mit einem Volumen von insgesamt ca. 105.000 € vor. Diese Maßnahme
wird im Rahmen des Digitalpaktes beantragt.
Für die Investitionen kann
die BBS auch Mittel aus dem Digitalpakt in Anspruch nehmen. Die
Budgetierungsvereinbarung sieht keine Regelung für die Inanspruchnahme von
Investitionszuweisungen vor. Bisher hat die BBS im Durchschnitt der Jahre
2016-2019 eine Summe von ca. 25.000 €/Jahr für förderfähige Maßnahmen
ausgegeben. Verwaltungsseitig wurden bereits zum Haushalt 2020 Einzahlungen und
Auszahlungen in Höhe von 25.000 € aus dem Digitalpakt eingeplant. Ferner wurde
beschlossen, diese 25.000 € auf das pauschale Schulbudget anzurechnen.
Verwaltungsseitig wird an diesem Vorgehen weiterhin festgehalten. Für das Jahr
2021 werden Einzahlungen und Auszahlungen für Maßnahmen im Rahmen des Digitalpaktes
von 105.000 € eingeplant. Sollte die BBS weitere Maßnahmen über den Digitalpakt
umsetzen wollen, ermöglicht die haushaltsrechtliche Regelung (Mehreinzahlungen
berechtigen zu Mehrauszahlungen) die Verfügbarkeit von Mitteln.
In § 5 Absatz 8 der
Budgetierungsvereinbarung ist geregelt, dass am Ende eines Haushaltsjahres
übrig gebliebene Haushaltsmittel u. a. als neuer Ansatz im übernächsten
Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt werden können, wenn diese aufgrund einer
sparsamen Bewirtschaftung des Schulbudgets übrig geblieben sind.
/ Für das Haushaltsjahr
2019 ergibt sich entsprechend der Anlage
2, dass im Rahmen der Budgetierung 31.380,00 € Mehrerträge und
7.092,23 € Mehraufwendungen getätigt wurden. Insgesamt fällt das Ergebnis
im Haushaltsjahr 2019 somit um rund 24.200 € besser aus. Die BBS hat den
Antrag gestellt, die Mittel im Finanzhaushalt für Investitionen im Jahr 2021
zur Verfügung gestellt zu bekommen. Es gilt deshalb, eine Entscheidung über die
Höhe der diesbezüglichen Budgeterhöhung zu treffen.
Eine Erhöhung des investiven
Ansatzes um die eingesparten 24.200 € auf dann 168.400 € hat keine
Auswirkung auf das Budget aus dem Eckwertebeschluss, da es sich bei dieser
Summe um die Bildung von Haushaltsresten handelt. Der Eckwertebeschluss bleibt
weiterhin eingehalten.
Anlagen:
·
Teilhaushalt
Berufsbildende Schulen