Betreff
Haushaltsplanung 2021 - Produkt Berufsbildende Schulen
Vorlage
2020/179
Aktenzeichen
21-211-31/2 2021
Art
Beschlussvorlage

Das Gremium stimmt den Mittelanmeldungen zu.


Sachverhalt

Im Fachbereich Schulen und Kultur wurden die Mittelansätze für die BBS Nienburg für das Haushaltsjahr 2021 auf der Grundlage der mit der Beschlussvorlage 2018/049 neu beschlossenen Budgetierungsvereinbarung, ermittelt. Die Mittelanmeldungen im

/    Ergebnishaushalt und die mittelfristige Finanzplanung sind als Anlage 1 beigefügt. Die Entwicklung der Ansätze in den Jahren 2022 bis 2024 wurde aufgrund der vorliegenden Erfahrungen geschätzt.

 

Die Berechnung der Haushaltsansätze wurde entsprechend der Budgetierungsvereinbarung vorgenommen. Daraus ergeben sich für die BBS pauschale Haushaltsmittel in Höhe von 428.600 €.

 

Der Mittelbedarf für Investitionstätigkeit im Jahr 2021 und in der mittelfristigen Finanzplanung (2022-2024) beträgt jährlich 144.200 €. Der investive Eckwertebeschluss sieht ein Budget von 190.000 € pro Haushaltsjahr vor. Mit dem Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr 2021 und der mittelfristigen Finanzplanung ist der Eckwertebeschluss somit eingehalten worden.

 

Nach der bestehenden Budgetierungsvereinbarung hat die BBS Nienburg geplante größere Investitionsvorhaben oberhalb von 15.000 € mitzuteilen. Hierfür liegt dem Fachbereich Schulen und Kultur eine Mitteilung für die Beschaffung von 20 interaktiven Tafeln für den C-Trakt Süd mit einem Volumen von insgesamt ca. 105.000 € vor. Diese Maßnahme wird im Rahmen des Digitalpaktes beantragt.

 

Für die Investitionen kann die BBS auch Mittel aus dem Digitalpakt in Anspruch nehmen. Die Budgetierungsvereinbarung sieht keine Regelung für die Inanspruchnahme von Investitionszuweisungen vor. Bisher hat die BBS im Durchschnitt der Jahre 2016-2019 eine Summe von ca. 25.000 €/Jahr für förderfähige Maßnahmen ausgegeben. Verwaltungsseitig wurden bereits zum Haushalt 2020 Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von 25.000 € aus dem Digitalpakt eingeplant. Ferner wurde beschlossen, diese 25.000 € auf das pauschale Schulbudget anzurechnen. Verwaltungsseitig wird an diesem Vorgehen weiterhin festgehalten. Für das Jahr 2021 werden Einzahlungen und Auszahlungen für Maßnahmen im Rahmen des Digitalpaktes von 105.000 € eingeplant. Sollte die BBS weitere Maßnahmen über den Digitalpakt umsetzen wollen, ermöglicht die haushaltsrechtliche Regelung (Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen) die Verfügbarkeit von Mitteln.

 

In § 5 Absatz 8 der Budgetierungsvereinbarung ist geregelt, dass am Ende eines Haushaltsjahres übrig gebliebene Haushaltsmittel u. a. als neuer Ansatz im übernächsten Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt werden können, wenn diese aufgrund einer sparsamen Bewirtschaftung des Schulbudgets übrig geblieben sind.

 

/      Für das Haushaltsjahr 2019 ergibt sich entsprechend der Anlage 2, dass im Rahmen der Budgetierung 31.380,00 € Mehrerträge und 7.092,23 € Mehraufwendungen getätigt wurden. Insgesamt fällt das Ergebnis im Haushaltsjahr 2019 somit um rund 24.200 € besser aus. Die BBS hat den Antrag gestellt, die Mittel im Finanzhaushalt für Investitionen im Jahr 2021 zur Verfügung gestellt zu bekommen. Es gilt deshalb, eine Entscheidung über die Höhe der diesbezüglichen Budgeterhöhung zu treffen.

 

Eine Erhöhung des investiven Ansatzes um die eingesparten 24.200 € auf dann 168.400 € hat keine Auswirkung auf das Budget aus dem Eckwertebeschluss, da es sich bei dieser Summe um die Bildung von Haushaltsresten handelt. Der Eckwertebeschluss bleibt weiterhin eingehalten.


Anlagen:

 

·         Teilhaushalt Berufsbildende Schulen