Besuchen Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf „emotionale und soziale Entwicklung (ES)“ eine entsprechende Förderschule außerhalb des Landkreises Nienburg/Weser, werden ab 01. Januar 2021 die Schulrestkosten in der anfallenden Höhe gezahlt, höchstens jedoch der Kostensatz, der zum gleichen Zeitpunkt an der Christophorusschule Nienburg anfällt.
Sachverhalt
Der Landkreis ist nach § 106
Nds. Schulgesetz (NSchG) verpflichtet,
Schulen zu errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen
oder aufzuheben, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert.
Die Beschulung im
Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (ES) erfolgt im
Kreisgebiet auf der Christophorusschule, deren Träger das Christliche Jugenddorf
(CJD) ist. Hierfür wurde mit dem CJD ein Vertrag geschlossen, der u. a. die vom
Landkreis zu zahlenden Schulrestkosten regelt. Diese liegen zurzeit bei einem
Monatsbetrag von 422 Euro pro Schüler/in und werden regelmäßig angepasst.
Bereits in der Vergangenheit
haben Landkreisschüler/innen auch entsprechende Förderschulen außerhalb des
Landkreises besucht. Dieses wird anerkannt, da keine Konkurrenzsituation zur
Christophorusschule besteht. Allerdings
wird nur dann eine Schülerbeförderung eingerichtet, wenn an der Nienburger
Schule kein Platz vorhanden ist.
Mit den außerhalb des
Landkreises liegenden Schulen gibt es bzgl. der Zahlung des Restschulgeldes
keine Verträge. Der Landkreis zahlt den Satz, den die günstigste, außerhalbe
liegende Schule verlangt. Dieses sind zurzeit monatlich 358 Euro, die
Schulrestkosten anderer Schulen liegen allerdings bei ca. 400 und 460 Euro.
Den Differenzbetrag übernehmen
entweder die Sorgeberechtigten oder bei Vorliegen der Voraussetzungen der
Fachbereich Jugend. Der Leiter der Ita-Wegmann-Schule berichtete allerdings
auch von familiären Situationen, in denen die Zahlung des Differenzbetrages
nicht möglich ist bzw. nicht erfolgt. Die Schule sieht in diesen Fällen davon
ab, den Beschulungsvertrag mit den Sorgeberechtigten zu kündigen und verzichtet
zugunsten der Kinder auf den
Ausgleich.
Die Schülerzahlen der Kinder
mit dem Förderbedarf ES sind in den letzten Jahren gestiegen. Inzwischen sind
die Schulplätze der Christophorusschule regelmäßig vergeben. Momentan werden
die Förderkinder an folgenden Schulen beschult:
Schule |
Anzahl Schüler/innen |
Christophorusschule
Nienburg |
46 |
Janusz-Korczak-Schule
Freistatt |
8 |
Ludolf-Wilhelm-Fricke-Schule
Borstel |
20 |
Ita-Wegmann-Schule Benefeld |
22 |
Eine Aufstockung der
Schulplätze an der Christophorusschule ist aus pädagogischen Gründen nicht
möglich. Es ist daher davon auszugehen, dass eine Beschulung außerhalb des
Kreisgebietes weiterhin in dem aktuellen Maß notwendig sein wird.
Um die Differenzbeträge
zwischen den Schulrestkosten etwas auszugleichen, schlägt die Verwaltung daher
vor, ab 01.01.2021 den außerhalb des Landkreises Nienburg bestehenden
Förderschulen ES den gleichen Satz zu zahlen, der an der örtlichen Schule
anfällt, es sei denn, die Kosten liegen darunter. Dieses ist auch eine übliche
Praxis bei der Zahlung von Gastschulgeldern im berufsbildenden Bereich.