Betreff
Zahlung von Schulrestkosten für Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf emotionale und soziale Entwicklung (ES)
Vorlage
2020/181
Art
Beschlussvorlage

Besuchen Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf „emotionale und soziale Entwicklung (ES)“ eine entsprechende Förderschule außerhalb des Landkreises Nienburg/Weser, werden ab 01. Januar 2021 die Schulrestkosten in der anfallenden Höhe gezahlt, höchstens jedoch der Kostensatz, der zum gleichen Zeitpunkt an der Christophorusschule Nienburg anfällt.  


Sachverhalt

Der Landkreis ist nach § 106 Nds. Schulgesetz (NSchG)  verpflichtet, Schulen zu errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder aufzuheben, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert.

 

Die Beschulung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (ES) erfolgt im Kreisgebiet auf der Christophorusschule, deren Träger das Christliche Jugenddorf (CJD) ist. Hierfür wurde mit dem CJD ein Vertrag geschlossen, der u. a. die vom Landkreis zu zahlenden Schulrestkosten regelt. Diese liegen zurzeit bei einem Monatsbetrag von 422 Euro pro Schüler/in und werden regelmäßig angepasst.

 

Bereits in der Vergangenheit haben Landkreisschüler/innen auch entsprechende Förderschulen außerhalb des Landkreises besucht. Dieses wird anerkannt, da keine Konkurrenzsituation zur Christophorusschule besteht.  Allerdings wird nur dann eine Schülerbeförderung eingerichtet, wenn an der Nienburger Schule kein Platz vorhanden ist.

 

Mit den außerhalb des Landkreises liegenden Schulen gibt es bzgl. der Zahlung des Restschulgeldes keine Verträge. Der Landkreis zahlt den Satz, den die günstigste, außerhalbe liegende Schule verlangt. Dieses sind zurzeit monatlich 358 Euro, die Schulrestkosten anderer Schulen liegen allerdings bei ca. 400 und 460 Euro.

 

Den Differenzbetrag übernehmen entweder die Sorgeberechtigten oder bei Vorliegen der Voraussetzungen der Fachbereich Jugend. Der Leiter der Ita-Wegmann-Schule berichtete allerdings auch von familiären Situationen, in denen die Zahlung des Differenzbetrages nicht möglich ist bzw. nicht erfolgt. Die Schule sieht in diesen Fällen davon ab, den Beschulungsvertrag mit den Sorgeberechtigten zu kündigen und verzichtet zugunsten der Kinder  auf den Ausgleich. 

 

Die Schülerzahlen der Kinder mit dem Förderbedarf ES sind in den letzten Jahren gestiegen. Inzwischen sind die Schulplätze der Christophorusschule regelmäßig vergeben. Momentan werden die Förderkinder an folgenden Schulen beschult:

 

Schule

Anzahl Schüler/innen

Christophorusschule Nienburg

46

Janusz-Korczak-Schule Freistatt

8

Ludolf-Wilhelm-Fricke-Schule Borstel

20

Ita-Wegmann-Schule Benefeld

22

 

 

Eine Aufstockung der Schulplätze an der Christophorusschule ist aus pädagogischen Gründen nicht möglich. Es ist daher davon auszugehen, dass eine Beschulung außerhalb des Kreisgebietes weiterhin in dem aktuellen Maß notwendig sein wird.

 

Um die Differenzbeträge zwischen den Schulrestkosten etwas auszugleichen, schlägt die Verwaltung daher vor, ab 01.01.2021 den außerhalb des Landkreises Nienburg bestehenden Förderschulen ES den gleichen Satz zu zahlen, der an der örtlichen Schule anfällt, es sei denn, die Kosten liegen darunter. Dieses ist auch eine übliche Praxis bei der Zahlung von Gastschulgeldern im berufsbildenden Bereich.