Betreff
Abschluss einer Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst ab 01.01.2021 gem. § 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes
Vorlage
2020/190
Art
Beschlussvorlage

Die in der Anlage beigefügte Entgeltvereinbarung mit Wirkung ab 01.01.2021 wird geschlossen.


Sachverhalt

Kreisverwaltung und Kostenträger haben in der Verhandlung der notwendigen Kosten für den Rettungsdienst im Landkreis Nienburg/Weser ein Budget  für 2021 in Höhe von 11.978.387 € vereinbart (vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien). Als Entgeltberechnungsgrundlage werden zwischen den Vertragsparteien 13.114.073 € vereinbart. Die Abweichung zu den in Satz 1 genannten Gesamtkosten resultiert aus der kumulierten Unterdeckung per 31.12.2019 in Höhe von 1.135.686 €.

 

Es ist vorgesehen, zum 01.01.2021 eine neue Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten gem. § 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (Entgeltvereinbarung) abzuschließen. Die zum 01.01.2020 in Kraft getretene Entgeltvereinbarung wird ersetzt.

 

Die Entgelte und die Kilometersätze bzw. Pauschalen ab 01.01.2021 sind der beigefügten Vereinbarung zu entnehmen. Die Entgelte verändern sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt:

 

 

ab 01.01.2020

ab 01.01.2021

Notfalleinsatz (Pauschale)

434,00 €

454,00 €

Notfalleinsatz (km über 30)

5,00 €

5,00 €

Krankentransport (Pauschale)

140,00 €

184,00 €

Krankentransport (km über 30)

3,00 €

3,50 €

Notarzteinsatzfahrzeug

475,00 €

510,00 €

Notarzt

470,00 €

490,00 €

 

 


Anlagen:

 

·         Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gem. § 15 NRettDG ab 01.01.2021