Betreff
Fortsetzung der Förderung des Mehrgenerationenhauses in Stolzenau von 2021 bis 2028
Vorlage
2020/197
Art
Beschlussvorlage

Dem Mehrgenerationenhaus Stolzenau wird in den Jahren 2021 bis 2028 jeweils ein Zuschuss in Höhe von 3.500 € zur Förderung der Bildungs- und Kulturarbeit im ländlichen Raum gewährt. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt der gleichzeitigen Förderung aus Bundes-, Landes- und Mitteln der Samtgemeinde Mittelweser.


Sachverhalt

Seit 2012 gewährt der Landkreis dem Mehrgenerationenhaus einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3.500 Euro zur Förderung der Bildungs- und Kulturarbeit im ländlichen Raum. Der Zuschuss stand immer unter dem Vorbehalt der gleichzeitigen Förderung aus Bundes-, Landes- und Mitteln der Samtgemeinde Mittelweser. Hinter-grund war die Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Nienburg, die ab 2012 mit dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung am 07.09.2011 zwischen dem Landkreis und dem Mehrgenerationenhaus Stolzenau intensiviert wurde.

 

Das derzeitige Förderprogramm „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ endet am 31.12.2020. Aktuell liegt ein Antrag auf anschließende Kofinanzierung seitens des Landkreises vor.

Dem Mehrgenerationenhaus Stolzenau soll die Möglichkeit eröffnet werden, beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Förderantrag für die Jahre 2021 – 2028 zu stellen. Die Frist hierfür ist der 30.09.2020 gewesen. Aus diesem Grund hat die Kreisverwaltung eine Erklärung zur zweckgebundenen Kofinanzierung unter dem Vorbehalt der politischen Entscheidungen des Ausschusses für Integration, Sport und Kultur und des Kreisausschusses sowie vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel abgegeben. Damit sollte ein positiver Bewilligungsbescheid des Ministeriums befördert werden.

 

Darüber hinaus ist beabsichtigt, einer Kostenzusage der Folgejahre bis 2028 in gleicher Höhe wie in der Vergangenheit zuzustimmen. Damit wäre eine jährliche, wiederkehrende Beantragung entbehrlich.

 

Da das Mehrgenerationenhaus im südlichen Landkreis immer mehr Aufgaben der Integration übernimmt, ist die Zuständigkeit in den Bereich Koordinierungsstelle Migration und Bildung gewechselt. Der Landkreis empfiehlt die weitere Förderung des Mehrgenerationenhauses Stolzenau.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 3.500,00 €/Jahr in den Jahren 2021-2028. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 20110 zur Verfügung.


Anlagen:

 

·         Antrag des Mehrgenerationenhauses Stolzenau

·         Kooperationsvereinbarung