Dem Mehrgenerationenhaus Stolzenau wird in den Jahren 2021 bis 2028 jeweils ein Zuschuss in Höhe von 3.500 € zur Förderung der Bildungs- und Kulturarbeit im ländlichen Raum gewährt. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt der gleichzeitigen Förderung aus Bundes-, Landes- und Mitteln der Samtgemeinde Mittelweser.
Sachverhalt
Seit 2012 gewährt der
Landkreis dem Mehrgenerationenhaus einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3.500
Euro zur Förderung der Bildungs- und Kulturarbeit im ländlichen Raum. Der
Zuschuss stand immer unter dem Vorbehalt der gleichzeitigen Förderung aus
Bundes-, Landes- und Mitteln der Samtgemeinde Mittelweser. Hinter-grund war die
Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Nienburg, die ab 2012 mit dem Abschluss
einer Kooperationsvereinbarung am 07.09.2011 zwischen dem Landkreis und dem
Mehrgenerationenhaus Stolzenau intensiviert wurde.
Das derzeitige Förderprogramm
„Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ endet am 31.12.2020. Aktuell liegt ein
Antrag auf anschließende Kofinanzierung seitens des Landkreises vor.
Dem Mehrgenerationenhaus
Stolzenau soll die Möglichkeit eröffnet werden, beim Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Förderantrag für die Jahre 2021 –
2028 zu stellen. Die Frist hierfür ist der 30.09.2020 gewesen. Aus diesem Grund
hat die Kreisverwaltung eine Erklärung zur zweckgebundenen Kofinanzierung unter
dem Vorbehalt der politischen Entscheidungen des Ausschusses für Integration,
Sport und Kultur und des Kreisausschusses sowie vorbehaltlich der Verfügbarkeit
der Haushaltsmittel abgegeben. Damit sollte ein positiver Bewilligungsbescheid
des Ministeriums befördert werden.
Darüber hinaus ist beabsichtigt,
einer Kostenzusage der Folgejahre bis 2028 in gleicher Höhe wie in der
Vergangenheit zuzustimmen. Damit wäre eine jährliche, wiederkehrende
Beantragung entbehrlich.
Da das Mehrgenerationenhaus
im südlichen Landkreis immer mehr Aufgaben der Integration übernimmt, ist die
Zuständigkeit in den Bereich Koordinierungsstelle Migration und Bildung
gewechselt. Der Landkreis empfiehlt die weitere Förderung des
Mehrgenerationenhauses Stolzenau.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten
i. H. v. 3.500,00 €/Jahr in den Jahren 2021-2028. Die Haushaltsmittel stehen im
Produkt 20110 zur Verfügung.
Anlagen:
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Antrag des Mehrgenerationenhauses Stolzenau
·
Kooperationsvereinbarung