Betreff
Neubau eines Radweges an der K 63 im Zuge des Neubaus Weserbrücke/Errichtung Kreisverkehrsplatz in Stolzenau
Vorlage
2020/200
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Nienburg, plant den Neubau der Weserbrücke Stolzenau einschl. der daraus resultierenden Straßenverlegung der B 215 und den Umbau des Knotenpunktes B215/L351/K63 in einen sogenannten „Kleinen Kreisverkehrsplatz“.

Damit einhergehend erfolgt die – für den Landkreis relevante – Anpassung der einmündenden Kreisstraße K 63 Schlüsselburg – Stolzenau, welche, baubedingt durch den Kreisverkehrsplatz, bis nahezu im Bereich der Einmündung der Gemeindestraße „Bahnhofstraße“ erneuert werden muss.

In dem angesprochenen Bereich der K 63 Bahnhofstraße – Einmündung B 215 befindet sich kein Radweg. Die Landesbehörde hat der Verwaltung vorgeschlagen, im Zuge der Neubau-/Umbaumaßnahmen auch die Planung eines 2,50 m breiten Radweges an der K 63 auf einer Länge von ca. 240 m einzubeziehen.

Der in diesem Bereich anzulegende Radweg würde einen Lückenschluss des derzeit von Schlüsselburg bis Einmündung Bahnhofstraße vorhandenen Radweges an der K 63 bedeuten.

Die Kosten für den Radweg beziffert die Landesbehörde nach jetziger Kostenschätzung mit brutto rd. 70.000 €.

Der Streckenabschnitt ist im Radwegebedarfsplan des Landkreis Nienburg/Weser nicht gelistet und würde, unter diesem Aspekt gesehen, auch im Hinblick auf die kommenden Jahre nicht zur Ausführung kommen.

Aufgrund der weitreichenden Fahrbahnanpassungen, welche in dem angesprochenen Bereich erforderlich werden, unter Hinweis auf den Lückenschluss zwischen Schlüsselburg und Stolzenau und dem überschaubaren Kostenaufwand für die Erstellung der Radwegeanlage schließt sich die Verwaltung dem Vorschlag der Landesbehörde an und schlägt dennoch vor, die Ausführung und Umsetzung des Radwegebaues in die Gesamtmaßnahme mit einzubeziehen.

Die Radwegebaumaßnahme wird nach derzeitiger Einschätzung der Verwaltung bedingt durch den Lückenschluss die Voraussetzungen einer Förderfähigkeit nach dem Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erfüllen.

Weitere, sich aus der Fahrbahnanpassung der Kreisstraße ergebende, Kosten fallen für den Landkreis nach Aussage der Landesbehörde nicht an.

Die Gesamtmaßnahme befindet sich zurzeit im Planfeststellungsverfahren. Eine Umsetzung ist ab 2023 vorgesehen.

Weitere Ausführungen hierzu erfolgen in der Sitzung.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlage:

 

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