Sachverhalt
Die Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr,
Geschäftsbereich Nienburg, plant den Neubau der Weserbrücke Stolzenau einschl.
der daraus resultierenden Straßenverlegung der B 215 und den Umbau des Knotenpunktes
B215/L351/K63 in einen sogenannten „Kleinen Kreisverkehrsplatz“.
Damit einhergehend
erfolgt die – für den Landkreis relevante – Anpassung der einmündenden
Kreisstraße K 63 Schlüsselburg – Stolzenau, welche, baubedingt durch den
Kreisverkehrsplatz, bis nahezu im Bereich der Einmündung der Gemeindestraße
„Bahnhofstraße“ erneuert werden muss.
In dem angesprochenen
Bereich der K 63 Bahnhofstraße – Einmündung B 215 befindet sich kein Radweg.
Die Landesbehörde hat der Verwaltung vorgeschlagen, im Zuge der
Neubau-/Umbaumaßnahmen auch die Planung eines 2,50 m breiten Radweges an der K
63 auf einer Länge von ca. 240 m einzubeziehen.
Der in diesem Bereich
anzulegende Radweg würde einen Lückenschluss des derzeit von Schlüsselburg bis
Einmündung Bahnhofstraße vorhandenen Radweges an der K 63 bedeuten.
Die Kosten für den
Radweg beziffert die Landesbehörde nach jetziger Kostenschätzung mit brutto rd.
70.000 €.
Der Streckenabschnitt
ist im Radwegebedarfsplan des Landkreis Nienburg/Weser nicht gelistet und
würde, unter diesem Aspekt gesehen, auch im Hinblick auf die kommenden Jahre
nicht zur Ausführung kommen.
Aufgrund der
weitreichenden Fahrbahnanpassungen, welche in dem angesprochenen Bereich
erforderlich werden, unter Hinweis auf den Lückenschluss zwischen Schlüsselburg
und Stolzenau und dem überschaubaren Kostenaufwand für die Erstellung der
Radwegeanlage schließt sich die Verwaltung dem Vorschlag der Landesbehörde an
und schlägt dennoch vor, die Ausführung und Umsetzung des Radwegebaues in die
Gesamtmaßnahme mit einzubeziehen.
Die Radwegebaumaßnahme
wird nach derzeitiger Einschätzung der Verwaltung bedingt durch den
Lückenschluss die Voraussetzungen einer Förderfähigkeit nach dem Nds.
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erfüllen.
Weitere, sich aus der
Fahrbahnanpassung der Kreisstraße ergebende, Kosten fallen für den Landkreis
nach Aussage der Landesbehörde nicht an.
Die Gesamtmaßnahme
befindet sich zurzeit im Planfeststellungsverfahren. Eine Umsetzung ist ab 2023
vorgesehen.
Weitere Ausführungen
hierzu erfolgen in der Sitzung.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat
keine finanziellen Auswirkungen.
Anlage:
·
Übersichtskarte