Nds. Wegrain-Appell; Anlage von
Blühstreifen entlang von Kreisstraßen
Beschlussvorschlag
Der
Ausschuss für Kreisstraßen nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Die Arbeitsgemeinschaft
„AG-Wegraine“, ein Verbund bestehend aus Vertretern von Naturschutzverbänden,
der Landwirtschaft, Landkreisen, Städte und Gemeinden,
Landschaftspflegeverbänden und der Heimatpflege, hat sich in einem Appell an
die Landesregierung in Niedersachsen, sowie u.a. an die Landkreise gewandt, mit
dem Ziel, sich als Grundstückseigentümer, bzw. Straßenbaulastträger stärker für
die Erhaltung, die Wiederbelebung und die Erweiterung von Straßenseitenräumen
als Lebensraum, insbesondere für Insekten, einzusetzen.
Wegraine bzw. Straßenbegleitflächen
sind Bereiche, die weder einer landwirtschaftlichen Nutzung noch einer
naturschutzfachlichen Pflege unterliegen. Allein in Niedersachsen gibt es an
über 16.000 km ländlichen Wegen Seitenräume, die ein entsprechendes Potential
für den Naturschutz aufweisen.
Ziel ist u.a. eine Erhöhung
der Qualität dieser Seitenräume durch Umstellung der Unterhaltung dieser
Flächen auf eine ökologische Pflege (Beispiel: Extensivierung, Mahd mit
insektenschonender Mahdtechnik, Teilbereiche überjährig unangetastet lassen,
Einsaat ausschließlich mit Regio-Saatgut…).
Herr Landrat Kohlmeier hat
die Forderungen der AG Wegraine zum Anlass genommen, prüfen zu lassen, ob eine
sinnvolle Maßnahmenumsetzung im Zuge von Kreiseigenen Liegenschaften im
Innenbereich, als auch im Außenbereich entlang von Kreisstraßen möglich wird.
Nach erfolgter Abstimmung
zwischen Naturschutzbehörde und Straßenbaulastträger ist im Rahmen eines
Pilotprojektes im kommenden Jahr an folgenden Streckenabschnitten, in
Teilbereichen, nach Möglichkeit im Bereich, bzw. in der Nähe von Ortslagen,
eine Anlage von Blühflächen entlang von Kreisstraßen vorgesehen:
- K 6 Steimbke – Wenden
- K 22 Diepenau
- K 142 Eitzendorf
Über den Umfang der
vorgesehenen Maßnahmen wird in der Sitzung berichtet.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat
keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
·
Übersichtskarte K
6
·
Übersichtskarte K
22
·
Übersichtskarte K
142