Betreff
Nds. Wegrain-Appell; Anlage von Blühstreifen entlang von Kreisstraßen
Vorlage
2020/201
Art
Beschlussvorlage

Nds. Wegrain-Appell; Anlage von Blühstreifen entlang von Kreisstraßen

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Kreisstraßen nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt

Die Arbeitsgemeinschaft „AG-Wegraine“, ein Verbund bestehend aus Vertretern von Naturschutzverbänden, der Landwirtschaft, Landkreisen, Städte und Gemeinden, Landschaftspflegeverbänden und der Heimatpflege, hat sich in einem Appell an die Landesregierung in Niedersachsen, sowie u.a. an die Landkreise gewandt, mit dem Ziel, sich als Grundstückseigentümer, bzw. Straßenbaulastträger stärker für die Erhaltung, die Wiederbelebung und die Erweiterung von Straßenseitenräumen als Lebensraum, insbesondere für Insekten, einzusetzen.

 

Wegraine bzw. Straßenbegleitflächen sind Bereiche, die weder einer landwirtschaftlichen Nutzung noch einer naturschutzfachlichen Pflege unterliegen. Allein in Niedersachsen gibt es an über 16.000 km ländlichen Wegen Seitenräume, die ein entsprechendes Potential für den Naturschutz aufweisen.

 

Ziel ist u.a. eine Erhöhung der Qualität dieser Seitenräume durch Umstellung der Unterhaltung dieser Flächen auf eine ökologische Pflege (Beispiel: Extensivierung, Mahd mit insektenschonender Mahdtechnik, Teilbereiche überjährig unangetastet lassen, Einsaat ausschließlich mit Regio-Saatgut…).

 

Herr Landrat Kohlmeier hat die Forderungen der AG Wegraine zum Anlass genommen, prüfen zu lassen, ob eine sinnvolle Maßnahmenumsetzung im Zuge von Kreiseigenen Liegenschaften im Innenbereich, als auch im Außenbereich entlang von Kreisstraßen möglich wird.

 

Nach erfolgter Abstimmung zwischen Naturschutzbehörde und Straßenbaulastträger ist im Rahmen eines Pilotprojektes im kommenden Jahr an folgenden Streckenabschnitten, in Teilbereichen, nach Möglichkeit im Bereich, bzw. in der Nähe von Ortslagen, eine Anlage von Blühflächen entlang von Kreisstraßen vorgesehen:

 

  • K 6 Steimbke – Wenden
  • K 22 Diepenau
  • K 142 Eitzendorf

 

Über den Umfang der vorgesehenen Maßnahmen wird in der Sitzung berichtet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

·         Übersichtskarte K 6

·         Übersichtskarte K 22

·         Übersichtskarte K 142