Haushaltsplanung 2021, Produkt 55120
Kreisstraßen
Beschlussvorschlag
Beratungsfolge
Gremium: Datum:
·
Ausschuss für Kreisstraßen 18.11.2020
Sachverhalt
Für das Produkt 55120
Kreisstraßen wurden die Mittelansätze im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt
ermittelt.
Die Haushaltsplanung 2021
sowie die mittelfristige Finanzplanung mit Erläuterungen sind als Anlage
beigefügt.
Ergebnishaushalt
Die ordentlichen Erträge und
Aufwendungen sind im anliegenden Teilergebnisplan (Anlage 1) dargestellt.
Im Bereich „Unterhaltung des
sonstigen unbeweglichen Vermögens“ (Unterhaltung/Instandsetzung ´UI`) besteht
für 2021 ein Bedarf in Höhe von 1.950.000 €, der Ansatz bewegt sich in etwa auf
Vorjahresniveau.
Mit diesen Haushaltsmitteln
werden u. a. verschiedene notwendige Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt, um
Aufbrüche, Spurrinnen, Risse und ähnliche Schäden zu beseitigen. Außerdem
beinhaltet dieser Ansatz die Fremdkosten der Meistereien (Grünpflege,
Winterdienst, bauliche Unternehmerleistungen u. a.) und Kfz- und Gerätekosten.
Finanzhaushalt
Der Mittelbedarf für die in
2021 geplanten Investitionen ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
Die Anlage 2 (Teilfinanzplan)
ist aus dem Finanzprogramm H & H entwickelt und enthält die
Mittelanmeldungen des FD Umweltrecht und Kreisstraßen für die einzelnen
Investitionsmaßnahmen sowie alle übrigen Erträge und Aufwendungen für das
Produkt 55120.
In der Anlage 3 sind zu den
einzelnen Investitionsmaßnahmen der jeweilige Vorjahresansatz sowie der
geplante Ansatz für 2021 und die Folgejahre bis 2025 erfasst. Unterhalb der
Haushaltsansätze ist zu jeder Maßnahme die darauf entfallende Zuwendung vom
Land bzw. von den Gemeinden dargestellt.
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Haushaltsmittel
2020 einschl.
Nachtrag in Euro |
Haushaltsbedarf
2021 (ohne
HH-Reste) in Euro |
NGVFG-Maßnahmen |
3.528.400 |
1.913.000 |
Eigenfinanzierte Maßnahmen |
3.000 |
128.000 |
Summe Investitionen |
3.531.400 |
2.041.000 |
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davon Eigenmittel Landkreis |
1.459.600 |
- 500.000 |
Aufwendungen für
Unterhaltung |
2.007.000 |
1.950.000 |
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Eigenmittel Landkreis insgesamt |
3.466.600 |
1.450.000 |
Der im Vergleich zum Vorjahre
geringere Haushaltsbedarf für 2021 resultiert im Wesentlichen aus der
Übertragung von zweckgebundenen Haushaltsresten aus Vorjahren, bedingt durch
die erforderliche Verschiebung von Baumaßnahmen aufgrund fehlender Bestätigung
der Förderung durch den Zuwendungsgeber (Beispiel: Fahrbahnausbau K 10 OD
Winzlar) und der damit einhergehenden Zahlung der fälligen Fördermittel in
2021.
Darüber hinaus fand im
investiven Bereich die Ansätze gemäß Eckwertebeschluss von durchschnittlich
1,375 Mio. € Berücksichtigung.
Weitere Erläuterungen hierzu
erfolgen in der Sitzung.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat
keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
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Anlage 1:
Teilergebnisplan Produkt 55120
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Anlage 2:
Teilfinanzplan Produkt 55120
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Anlage 3:
Investitionsplanung Produkt 55120