Dem Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen der Förderschule GE Helen-Keller-Schule Stolzenau und der Oberschule Mittelweser wird zugestimmt.
Sachverhalt
Schulen können nach § 25
NSchG eine ständige pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit
vereinbaren, um Planung und Durchführung des Unterrichts aufeinander
abzustimmen. Kooperationsklassen sind Klassen von Förderschulen, die an anderen
allgemein bildenden Schulen geführt werden können.
Die FÖS GE
Helen-Keller-Schule Stolzenau und die Oberschule Mittelweser haben zum
Schuljahresbeginn 2020/21 eine solche Kooperationsklasse eingerichtet. Zunächst
soll diese Kooperation für das Schuljahr 2020/21 und 2021/22 stattfinden. Über
die Weiterführung soll am Ende des Schuljahres 2021/22 neu befunden werden. Der
Entwurf einer Kooperationsvereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Die Kooperationsklasse gehört
organisatorisch weiterhin zur Förderschule. Ziel der Kooperation ist es,
Inklusionsmöglichkeiten zu schaffen, das soziale Lernen zu fördern und soziale
Teilhabe zu ermöglichen. Da alle Schulen inklusiv herzurichten sind, sind die
Barrierefreiheit und das Vorhandensein von behindertengerecht ausgestatteten
Sanitärräumen auch in der OBS Mittelweser sicherzustellen. Soweit für die
Schülerinnen und Schüler der FÖS GE besondere Unterrichtsmittel oder besonderes
Mobiliar erforderlich wird, sind hierfür ggf. Haushaltsmittel bereitzustellen.
Die Samtgemeinde Mittelweser
erhält monatlich 150 € als Beteiligung an den Bewirtschaftungskosten des
Schulgebäudes.
Gesamtkonferenz und
Schulvorstand beider Schulen sowie der Schulelternrat der Helen-Keller-Schule haben
der Vereinbarung bereits zugestimmt. Die Beteiligung des Schulelternrats der Oberschule
Mittelweser steht unmittelbar bevor. Es kann mit einer Zustimmung gerechnet
werden.
Anlagen:
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Entwurf
Kooperationsvertrag zw. der OBS Uchte und der Helen-Keller-Schule Stolzenau