Sachverhalt
Im Fachbereich Schulen und
Kultur wurden die Mittelansätze für das Haushaltsjahr 2021 ermittelt. Die
Mittelanmeldungen im Ergebnishaushalt und die mittelfristige
/ Finanzplanung sind als Anlage beigefügt.
Die Entwicklung der Ansätze in den Jahren 2022 bis 2024 wurde aufgrund der
vorliegenden Erfahrungen geschätzt.
Im Rahmen der
Kostenleistungsrechnung werden die einzelnen Schulformen (Oberschule, IGS,
Gymnasium und Förderschule) jeweils zu einem Produkt zusammengeführt. Innerhalb
des Produktes ist jede Schule mit einer eigenen Kostenstelle (KSt) aufgeführt
und beplant worden.
Im Fachbereich Schulen und
Kultur sind im Jahr 2021 die aus der Anlage ersichtlichen Investitionen
geplant:
Dem Fachbereich Schulen und
Kultur wurde im Rahmen des Eckwertebeschlusses ein investives Budget in Höhe
von 400.000 € pro Haushaltsjahr (ohne BBS) zugewiesen.
Insgesamt liegen dem
Fachbereich Schulen und Kultur Mittelanmeldungen der allgemeinbildenden Schulen
für das Haushaltsjahr 2021 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 723.700
Euro vor. Dem stehen Einzahlungen aus der mögliche Förderung aus dem
Digitalpakt und für Inklusion in Höhe von 459.300 € gegenüber. Das
Investitionsbudget des Fachbereichs Schulen und Kultur beträgt somit 264.400 €.
Der Eckwertebeschluss ist somit eingehalten worden.
Der Fachbereich Finanzen hat
für die Erstattungen nach § 118 NSchG ein eigenständiges Budget in Höhe von
320.000 € für Investitionen von Schulen in kommunaler Trägerschaft zugewiesen.
Gem. § 118 NSchG ist der
Landkreis Nienburg verpflichtet der Stadt Nienburg und der Samtgemeinde
Mittelweser die entstehenden Ausgaben für die weiterführenden Schulen zu 65 %
zu erstatten. Im Einzelnen sind dies im Haushaltsjahr 2021:
- 100.000 € für die Stadt Nienburg
- 9.800 € für die Samtgemeinde Mittelweser für deren Investitionen.
Insgesamt werden von dem
Budget für Schulen in kommunaler Trägerschaft lediglich 109.800 € benötigt. Die
starke Abweichung ist u. a. daraus abzuleiten, dass die Stadt Nienburg bei
ihrer Schulplanung am Anfang steht und eine Machbarkeitsstudie für die
Sanierung bzw. Neubau von Schulgebäuden erstellt. Die sich daraus ergebenen
Investitionen können gem. § 117 NSchG (Kreisschulbaukasse) abgerechnet werden,
sofern sich ein förderfähiger Tatbestand ergibt. Die weiteren Investitionen für
Ausstattungen sind dann hingegen gem. § 118 NSchG abzurechnen. Da auch hier für
die digitale Ausstattung der Schulen Gelder aus dem Digitalpakt zu erwarten
sind, ist nochmals ein vergleichsweise geringes Budget im Jahr 2021 von der
Stadt Nienburg und der Samtgemeinde Mittelweser beantragt worden.
Erläuterungen zu den
Investitionen:
Der Fachbereich Finanzen hat
wegen der Kreditermächtigung darauf hingewiesen, dass nach Möglichkeit auf die
Bildung von Haushaltsresten verzichtet werden solle und die Maßnahmen, die in
2020 nicht umgesetzt werden konnten entsprechen neu veranschlagt werden
sollten.
Neben den Pauschalen, die
sich aus der Budgetierungsvereinbarung ergeben sind folgende größere
Investitionen geplant:
2114011100 OBS Loccum
- 30.000 € für 3 Klassensätze Tische, Stühle und wandhängendes
Schienensystem
- 11.000 € für die neue Ausstattung eines Werkraumes
(Neuveranschlagung)
förderfähig aus dem
Digitalpakt:
- 36.000 € für interaktive Tafeln
- 13.000 € für Switche
2114011200 OBS Steimbke
- 2.400 € für vier Computer in der Verwaltung
2114011300 OBS Uchte
- 5.000 € für Werkbänke (Neuveranschlagung)
- 2.800 € für einen Laborspüler (Neuveranschlagung)
förderfähig aus dem
Digitalpakt:
- 16.000 € für Accesspoints
- 25.000 € für Switche
2114011400 OBS Hoya
- 10.000 € für Bühnenvorhänge (Neuveranschlagung)
- 7.000 € für ein
Außenspielgerät (Neuveranschlagung)
förderfähig aus dem
Digitalpakt:
- 18.000 € für vier interaktive Tafeln
- 15.000 € für 30 Tablets
- 16.000 € für Accesspoints
- 10.000 € für Beamer und Leinwand in der Aula (Neuveranschlagung)
2116011600 OBS Marklohe
förderfähig aus dem
Digitalpakt:
- 7.500 € für einen Beamer in der Mensa
2114411100 IGS Nienburg
- 25.000 € für Unterrichtsmaterialien für den 13. Jahrgang
förderfähig aus dem
Digitalpakt:
- 25.000 € für flächendeckendes Upgrade Accesspoints
- 13.500 € für drei interaktive Tafeln
- 25.000 € für 30 Tablets
2115011100 Gymnasium
Stolzenau
- 40.000 € für 5 Klassensätze Mobiliar
- 2.000 € für zwei
Funkmikrophone
- 5.000 € für Sitzmöbel
zur Schulhofgestaltung
förderfähig aus dem Digitalpakt:
- 22.500 € für fünf interaktive Tafeln
- 2.100 € für drei Notebooks
- 22.000 € für Tablets als Dokumentenkameras und Einrichtungen für
Screenmirroring
- 9.600 € für Ausstattung
des FB Informatik/Robotik
- 6.300 € für neun Beamer
FUR Naturwissenschaften
2115011200
Johann-Beckmann-Gymnasium
- 10.000 € für Wendetafeln mit Schienensystem
- 15.000 € für Ton- und Lichttechnik in der Aula
förderfähig aus dem
Digitalpakt:
- 10.000 € für die Erweiterung der digitalen Messwerterfassung
- 11.000 € für Robotic
- 22.500 € für fünf interaktive Tafeln als technisches Upgrade
- 6.000 € für Switche
2116011100 Gutenbergschule
förderfähig aus dem
Digitalpakt:
- 4.500 € für eine interaktive Tafel
2116011200
Friedrich-Fröbel-Schule
- 3.500 € für die Erneuerung der Teeküche im Lehrerzimmer
- 600 € für einen NUC als
Lehrerarbeitsplatz
2116011400
Astrid-Lindgren-Schule
- 20.000 € Neuausstattung der Ausgabeküche
- 2.300 € Erneuerung
Teeküche im Lehrerzimmer
- 7.900 € Mobiliar in
Klassenräumen
- 6.000 € für einen I-Serv
Server
förderfähig aus dem
Digitalpakt:
- 49.500 € für 11 interaktiven Tafeln
- 4.800 € für Accesspoints
- 9.000 € für Switche
2116011500
Helen-Keller-Schule
- 4.000 € für zwei Wickelliegen
- 6.000 € für einen I-Serv Server
- 8.400 € für 14 NUC in den AUR
förderfähig aus dem
Digitalpakt:
- 9.000 € für zwei interaktive Tafeln
- 5.800 € für 11 Geräte zur Visualisierung
Die aufgeführten
Investitionen in digitale Gerätschaften sind aus dem Medienentwicklungsplan
abgeleitet und entsprechen den Anforderungen an die Förderrichtlinie
„Digitalpakt“ des Landes Niedersachsen.
Anlagen:
·
Teilhaushalte
21110-21160 und 21180