Der Samtgemeinde Uchte wird unter Berücksichtigung des Beschlusses zur Drucksache 2020/187 für den Um- und Anbau an der Grundschule Uchte eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 383.900 gewährt.
Sachverhalt
Die Samtgemeinde Uchte hat
mit Schreiben vom 21.08.2018 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der
Kreisschulbaukasse für den Um- und Anbau an der Grundschule Uchte eingereicht
und mit der Einreichung weiterer Unterlagen am 9.7.2019 vervollständigt.
Die Grundschule Uchte ist
eine dreizügige Grundschule mit insgesamt zwölf Klassen und 220 Schülerinnen
und Schülern.
Auf Grund der Inklusion und
der Ganztagsbetreuung werden diverse Neben- und Betreuungsräume benötigt.
In der Grundschule Uchte
sollen daher folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
- Anbau von vier Klassen und vier Gruppenräumen
- Vergrößerung des Lehrerzimmers
- Anbau eines Büros für den Konrektor
- Umbau von vier Räumen zu acht Gruppenräumen
- Umbau von 2 Klassenräumen und Anbau für die Errichtung eines
Mehrzweckraumes (Aula)
Die Baukosten belaufen sich
auf Grundlage der Kostenschätzung auf 2.200.000 €.
Die Baumaßnahme sollte kurz
nach der Antragsstellung begonnen werden. Die Samtgemeinde Uchte hat daher die
Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt. Diese Zustimmung
wurde mit Schreiben vom 12.7.2019 erteilt.
Nach § 117 NSchG gewähren die
Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen
in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-,
Um- und Erweiterungsbauten. Seit dem 1.1.16 gilt die Förderrichtlinie für
Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse im Landkreis Nienburg/Weser.
Die Prüfung des Antrages hat
ergeben, dass die Samtgemeinde Uchte Maßnahmen vorsieht, die über das
notwendige Maß hinausgehen.
Die Ergänzungen der
Schulbauhandreichungen sieht vor, dass ein AUR in Grundschulen max. 58 m², pro
2 Klassen ein Gruppenraum von 30 m², für ein Konrektor Büro max. 20 m², für
eine Aula max. 0,8 m²/Schüler und das Lehrerzimmer max. 2 m² je Vollzeitstelle
als förderfähig anerkannt werden.
Vorliegend sollen u.
a. pro AUR jeweils ein Gruppenraum und eine um 106 m² zu große Aula
errichtet werden.
Im Schreiben vom 12.7.2019
wurde die Samtgemeinde darauf hingewiesen, dass die Anzahl und Größe von
förderfähigen Flächen und Räumen durch die Aktualisierung der früheren
Schulbauhandreichungen des Landes Niedersachsen begrenzt ist (Nr. 3.2 der
Förderrichtlinie). Zu den diesbezüglichen Gesprächen hat die Samtgemeinde
abschließend mit Schreiben vom 31.03.2020 Stellung genommen.
In der Stellungnahme hat die
Samtgemeinde Uchte mitgeteilt, dass die Samtgemeinde an ihrer ursprünglichen
Planung festhalte. Sie hat ferner darauf verwiesen, dass in der Aktualisierung
der Schulbauhandreichungen (KA Beschluss vom 1.7.2011) keine Bedarfe für die
Inklusion vorgesehen sind.
Mit Schreiben vom 20.10.2020
hat die Samtgemeinde Uchte mitgeteilt, dass die Baumaßnahme erst in 2021
begonnen wird. Die Baukosten sind 2018 ermittelt worden. Die Architektin geht
derzeit von einer Kostensteigerung von 11% aus und beantragt dementsprechend
die Baukosten mit 2.420.000 € anzusetzen.
Im Einzelnen wird die
Maßnahme nach der Förderrichtlinie vom 07.03.2016 wie folgt bewertet:
BA |
Soll Maßnahme |
Max. förderfähig |
geplanter Raum |
Raum förderfähig |
Preis/m² |
förderfähig |
I |
Umbau 3 AUR zu Gruppenräumen |
Umbau 2 AUR in 3 Gruppenräumen + Durchgang Gruppenraum (3x30
m²+27m²Flur) |
134 m² |
117 m² |
555 € |
64.935 € |
II |
AUR in 2 Nebenräume teilen |
max. 6 Gruppenräume, daher kein Betrag förderfähig |
71 m² |
0 m² |
555 € |
0,00 € |
IIa |
Anbau LZ und Konrektor |
Anbau Konrektor 20m² |
71 m² |
20 m² |
2.331€ |
46.620 € |
IIa |
Umbau Bücherei + WC Anlage |
Komplette Maßnahme |
32 m² |
32 m² |
999 € |
31.968 € |
IIIa |
Umbau 2 AUR in Aula |
Komplette Maßnahme |
141 m² |
141 m² |
999 € |
140.859 € |
IIIb |
Neubau Aula |
Anbau bis max. 176 m² Gesamtfläche (0,8m² pro Schüler/in) |
141 m² |
35 m² |
2.331 € |
81.585 € |
IIIc |
Neubau Überdachung |
schulische Notwendigkeit wird nicht gesehen |
71 m² |
0 m² |
1.221 € |
0 € |
IVa |
Umbau 2 AUR in 4 Gruppenräumen |
max. 6 Gruppenräume, daher kein Betrag förderfähig |
141 m² |
0 m² |
555 € |
0 € |
IV |
Neubau 4 AUR + 4 Gruppenräume |
Neubau 2 AUR (2x58 m²) + 3 Gruppenräume (3x30 m²) zzgl. Verkehrsflächen
(53%) = 109,18 m² |
615 m² |
315,18 m² |
2.331 € |
734.685 € |
|
|
|
förderfähige Gesamtsumme |
1.100.652 € |
||
|
|
|
unvorhergesehenes 2,64% |
1.129.709 € |
||
|
|
|
Förderung |
376.600 € |
Bei der Berechnung wurden,
die förderfähigen Kosten und damit auch die Förderung so berechnet, dass sowohl
Maßnahmen im Umbau als auch ein Neubauanteil als förderfähig anerkannt werden.
Für die geplanten Maßnahme
ergeben sich somit abweichende förderfähige Kosten von 1.129.709 €. Daher
könnte eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von höchstens 376.600 €
(33_1/3 %) erbracht werden. Hierbei sei darauf hingewiesen, dass die
fortgeschriebene Schulbauhandreichung von 2011 lediglich einen Gruppenraum für
2 Klassen mit einer Größe von 30 m² vorsieht.
Änderungen auf Grund der neuen aktualisierten
Schulbauhandreichungen:
Die aktualisierten
Schulbauhandreichungen (Anlage 4 zur Drucksache 2020/187) sehen im Kern
Flächenzuschläge für die Inklusion in AUR, FUR sowie im Lehrerzimmer vor. Für
die Grundschule Uchte ergeben sich lediglich folgende Veränderungen im Bereich
des Lehrerzimmers.
BA |
Soll Maßnahme |
Max. förderfähig |
geplanter Raum |
Raum förderfähig |
Preis/m² |
förderfähig |
IIa |
Anbau LZ und Konrektor |
Anbau Konrektor 20m²; LZ 20 Lehrkräfte (Personen) x
2,5m²/Vollzeitstelle =50m² zzgl. 20 % = 60 m² (Ist LZ 46,5 m² inkl. Teeküche
4,31 m² = 50,81 m²) Differenz = 9,19 m² |
71 m² |
29,19 m² |
2.331 € |
68.042 € |
|
|
|
förderfähige
Gesamtsumme |
1.122.074 € |
||
|
|
|
unvorhergesehenes
2,64% |
1.151.697 € |
||
|
|
|
Förderung |
383.900 € |
Zuletzt wurde die
Schulbauhandreichung mit Drucksache 2011/AAS/017-01 um den Ganztagsbetrieb
ergänzt. Ursächlich waren die Schulneubauten Grundschule Marklohe und Hoya, die
durch die Aufnahme des Ganztagsbetriebes eine höhere Förderung erhalten haben.
Im Zuge der Gleichbehandlung soll auch der vorliegende Antrag der Samtgemeinde
Uchte eine höhere Förderung unter Berücksichtigung der Inklusion erhalten.
Informativ sei darauf
hingewiesen, dass die Grundschule Uchte auf Basis der bestehenden
Geburtenzahlen in der Samtgemeinde Uchte in den kommenden 6 Schuljahren
langfristig über Einschulungszahlen zwischen 50 (Meldedaten 2019/2020) und 73
(Meldedaten 2014/2015, 2017/2018) verfügen wird. Die Schule entwickelt sich zwischen
zwei- und dreizügig. Eine langfristige Bestandsgarantie über mindestens 10
Jahre, wie sie für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse vorausgesetzt wird,
ist gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten
i. H. v. 383.900,00 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 61220
(Kreisschulbaukasse) zur Verfügung.