Betreff
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG für den Um- und Anbau an der Grundschule Uchte
Vorlage
2020/210
Aktenzeichen
21-211-32/5-3
Art
Beschlussvorlage

Der Samtgemeinde Uchte wird unter Berücksichtigung des Beschlusses zur Drucksache 2020/187 für den Um- und Anbau an der Grundschule Uchte eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 383.900 gewährt.


Sachverhalt

Die Samtgemeinde Uchte hat mit Schreiben vom 21.08.2018 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für den Um- und Anbau an der Grundschule Uchte eingereicht und mit der Einreichung weiterer Unterlagen am 9.7.2019 vervollständigt.

 

Die Grundschule Uchte ist eine dreizügige Grundschule mit insgesamt zwölf Klassen und 220 Schülerinnen und Schülern.

Auf Grund der Inklusion und der Ganztagsbetreuung werden diverse Neben- und Betreuungsräume benötigt.

 

In der Grundschule Uchte sollen daher folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

 

  • Anbau von vier Klassen und vier Gruppenräumen
  • Vergrößerung des Lehrerzimmers
  • Anbau eines Büros für den Konrektor
  • Umbau von vier Räumen zu acht Gruppenräumen
  • Umbau von 2 Klassenräumen und Anbau für die Errichtung eines Mehrzweckraumes (Aula)

 

Die Baukosten belaufen sich auf Grundlage der Kostenschätzung auf 2.200.000 €.

 

Die Baumaßnahme sollte kurz nach der Antragsstellung begonnen werden. Die Samtgemeinde Uchte hat daher die Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt. Diese Zustimmung wurde mit Schreiben vom 12.7.2019 erteilt.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Seit dem 1.1.16 gilt die Förderrichtlinie für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse im Landkreis Nienburg/Weser.

 

Die Prüfung des Antrages hat ergeben, dass die Samtgemeinde Uchte Maßnahmen vorsieht, die über das notwendige Maß hinausgehen.

 

Die Ergänzungen der Schulbauhandreichungen sieht vor, dass ein AUR in Grundschulen max. 58 m², pro 2 Klassen ein Gruppenraum von 30 m², für ein Konrektor Büro max. 20 m², für eine Aula max. 0,8 m²/Schüler und das Lehrerzimmer max. 2 m² je Vollzeitstelle als förderfähig anerkannt werden.

 

Vorliegend sollen u. a. pro AUR jeweils ein Gruppenraum und eine um 106 m² zu große Aula errichtet werden.

 

Im Schreiben vom 12.7.2019 wurde die Samtgemeinde darauf hingewiesen, dass die Anzahl und Größe von förderfähigen Flächen und Räumen durch die Aktualisierung der früheren Schulbauhandreichungen des Landes Niedersachsen begrenzt ist (Nr. 3.2 der Förderrichtlinie). Zu den diesbezüglichen Gesprächen hat die Samtgemeinde abschließend mit Schreiben vom 31.03.2020 Stellung genommen.

 

In der Stellungnahme hat die Samtgemeinde Uchte mitgeteilt, dass die Samtgemeinde an ihrer ursprünglichen Planung festhalte. Sie hat ferner darauf verwiesen, dass in der Aktualisierung der Schulbauhandreichungen (KA Beschluss vom 1.7.2011) keine Bedarfe für die Inklusion vorgesehen sind.

 

Mit Schreiben vom 20.10.2020 hat die Samtgemeinde Uchte mitgeteilt, dass die Baumaßnahme erst in 2021 begonnen wird. Die Baukosten sind 2018 ermittelt worden. Die Architektin geht derzeit von einer Kostensteigerung von 11% aus und beantragt dementsprechend die Baukosten mit 2.420.000 € anzusetzen.

 

Im Einzelnen wird die Maßnahme nach der Förderrichtlinie vom 07.03.2016 wie folgt bewertet:

 

BA

Soll Maßnahme

Max. förderfähig

geplanter Raum

Raum förderfähig

Preis/m²

förderfähig

I

Umbau 3 AUR zu Gruppenräumen

Umbau 2 AUR in 3 Gruppenräumen + Durchgang Gruppenraum (3x30 m²+27m²Flur)

134 m²

117 m²

555 €

64.935 €

II

AUR in 2 Nebenräume teilen

max. 6 Gruppenräume, daher kein Betrag förderfähig

71 m²

0 m²

555 €

0,00 €

IIa

Anbau LZ und Konrektor

Anbau Konrektor 20m²
LZ 19 Lehrkräfte (Personen) x 2m²/Vollzeitstelle =38m² zzgl. Teeküche Garderobe, Postfächer (Ist LZ 46,5 m² inkl. Teeküche 4,31 m² = 42,2 m²)

71 m²

20 m²

2.331€

46.620 €

IIa

Umbau Bücherei + WC Anlage

Komplette Maßnahme

32 m²

32 m²

999 €

31.968 €

IIIa

Umbau 2 AUR in Aula

Komplette Maßnahme

141 m²

141 m²

999 €

140.859 €

IIIb

Neubau Aula

Anbau bis max. 176 m² Gesamtfläche (0,8m² pro Schüler/in)

141 m²

35 m²

2.331 €

81.585 €

IIIc

Neubau Überdachung

schulische Notwendigkeit wird nicht gesehen

71 m²

0 m²

1.221 €

0 €

IVa

Umbau 2 AUR in 4 Gruppenräumen

max. 6 Gruppenräume, daher kein Betrag förderfähig

141 m²

0 m²

555 €

0 €

IV

Neubau 4 AUR + 4 Gruppenräume

Neubau 2 AUR (2x58 m²) + 3 Gruppenräume (3x30 m²) zzgl. Verkehrsflächen (53%) = 109,18 m²

615 m²

315,18 m²

2.331 €

734.685 €

 

 

 

 förderfähige Gesamtsumme

1.100.652 €

 

 

 

 unvorhergesehenes 2,64%

1.129.709 €

 

 

 

 Förderung

376.600 €

 

Bei der Berechnung wurden, die förderfähigen Kosten und damit auch die Förderung so berechnet, dass sowohl Maßnahmen im Umbau als auch ein Neubauanteil als förderfähig anerkannt werden.

 

Für die geplanten Maßnahme ergeben sich somit abweichende förderfähige Kosten von 1.129.709 €. Daher könnte eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von höchstens 376.600 € (33_1/3 %) erbracht werden. Hierbei sei darauf hingewiesen, dass die fortgeschriebene Schulbauhandreichung von 2011 lediglich einen Gruppenraum für 2 Klassen mit einer Größe von 30 m² vorsieht.

 

Änderungen auf Grund der neuen aktualisierten Schulbauhandreichungen:

 

Die aktualisierten Schulbauhandreichungen (Anlage 4 zur Drucksache 2020/187) sehen im Kern Flächenzuschläge für die Inklusion in AUR, FUR sowie im Lehrerzimmer vor. Für die Grundschule Uchte ergeben sich lediglich folgende Veränderungen im Bereich des Lehrerzimmers.

 

 

BA

Soll Maßnahme

Max. förderfähig

geplanter Raum

Raum förderfähig

Preis/m²

förderfähig

IIa

Anbau LZ und Konrektor

Anbau Konrektor 20m²; LZ 20 Lehrkräfte (Personen) x 2,5m²/Vollzeitstelle =50m² zzgl. 20 % = 60 m² (Ist LZ 46,5 m² inkl. Teeküche 4,31 m² = 50,81 m²) Differenz = 9,19 m²

71 m²

29,19 m²

2.331 €

68.042 €

 

 

 

 förderfähige Gesamtsumme

1.122.074 €

 

 

 

 unvorhergesehenes 2,64%

1.151.697 €

 

 

 

 Förderung

383.900 €

 

Zuletzt wurde die Schulbauhandreichung mit Drucksache 2011/AAS/017-01 um den Ganztagsbetrieb ergänzt. Ursächlich waren die Schulneubauten Grundschule Marklohe und Hoya, die durch die Aufnahme des Ganztagsbetriebes eine höhere Förderung erhalten haben. Im Zuge der Gleichbehandlung soll auch der vorliegende Antrag der Samtgemeinde Uchte eine höhere Förderung unter Berücksichtigung der Inklusion erhalten.

 

Informativ sei darauf hingewiesen, dass die Grundschule Uchte auf Basis der bestehenden Geburtenzahlen in der Samtgemeinde Uchte in den kommenden 6 Schuljahren langfristig über Einschulungszahlen zwischen 50 (Meldedaten 2019/2020) und 73 (Meldedaten 2014/2015, 2017/2018) verfügen wird. Die Schule entwickelt sich zwischen zwei- und dreizügig. Eine langfristige Bestandsgarantie über mindestens 10 Jahre, wie sie für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse vorausgesetzt wird, ist gegeben.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 383.900,00 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 61220 (Kreisschulbaukasse) zur Verfügung.