Betreff
Gewährung von Sachkostenzuschüsse für die Krebsberatungsstellen im Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2020/218
Aktenzeichen
41-543-20
Art
Beschlussvorlage

Für die Jahre  2020 bis 2022 werden

 

  1. Die Krebsberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt  (AWO) Kreisverband Nienburg einen Sachkostenzuschuss von je 3.000 Euro,

 

  1. der Krebsnachsorge Nienburg e.V. einen Sachkostenzuschuss von je 6.000 Euro

 

gewährt.


Sachverhalt

Für Krebsbetroffene und deren Angehörige werden im Landkreis Nienburg/Weser durch die

 

Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Nienburg (seit 1997)

und durch die

Krebsnachsorge Nienburg e.V.  (seit 2005)

 

Hilfen durch medizinische und psychosoziale Betreuung angeboten.

 

Beide Beratungsstellen werden vom Landkreis Nienburg/Weser seit Bestehen finanziell unterstützt. Letztmalig hat der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren in seiner Sitzung vom 18.05.2017 in dieser Sache beraten und beschlossen, die Angebote der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Nienburg für weitere 3 Jahre als förderungswürdig anzuerkennen. Dem AWO Kreisverband Nienburg wurde für die Jahre 2017 und 2019 ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 2.500,00 € / pro Jahr gewährt.

Für die Jahre 2020 bis 2021 hat die AWO Kreisverband erneut einen Antrag auf Sachkostenzuschuss Nienburg in Höhe von 3.000,00 € / pro Jahr beim Landkreis Nienburg/Weser gestellt.

Aus den vorliegenden Verwendungsnachweisen der vergangenen Jahre ist zu entnehmen, dass regelmäßig Eigenmittel der Beratungsstelle in Höhe von 150,00 € bis 900,00 € aufgewandt werden mussten. Seit der letzten Zuschusserhöhung im Haushaltsjahr 2017 um 500,00 € musste ein jährliches Defizit von im Durchschnitt 250,00 € ausgeglichen werden.

Eine moderate Erhöhung der Fördersumme um 500,00 € auf 3.000,00 € / pro Jahr ist daher nach Auffassung der Verwaltung an-gemessen.

 

Für die Jahre 2017 bis 2019 gewährte der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren mit Beschluss vom 18.05.2017 der Krebsnachsorge Nienburg e.V. auf  Antrag eine finanzielle Förderung in Höhe von 4.000,00 €. Die Krebsnachsorge Nienburg e.V. beantragt für das Jahr 2020 einen Zuschuss in Höhe von 6.000,00 €.

Der der Verwaltung vorliegende Verwendungsnachweis 2019 belegt ein Defizit in Höhe von 3.563,32 €. Um sowohl Qualität als auch Quantität der Beratung in gewohnter Weise zu gewährleisten empfiehlt die Verwaltung eine Förderung durch den Landkreis in Höhe von 6.000,00 € für die Jahre 2020 bis 2022. Haushaltsmittel in ausreichender Höhe sind im Haushaltsplan 2020 vorgesehen.

 

Die Verwendungsnachweise der beiden Beratungsstellen liegen der Verwaltung vor und sind nicht zu beanstanden. Die Nachweise enthalten anschaulich dargestellte Angaben über die Beratungstätigkeit sowie über die finanzielle Situation der Beratungsstellen.

 

Nach Auffassung der Verwaltung stellen die Angebote der Beratungsstellen weiterhin eine wirkungsvolle Hilfe für Krebsbetroffene und deren Angehörige dar. Eine finanzielle Förderung durch den Landkreis Nienburg/Weser sollte daher auch künftig gewährt werden.

 

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sollte wie in den Vor-wahljahren auf eine jährlich wiederkehrende Antragsvorlage verzichtet werden und eine Förderungswürdigkeit für 3 Jahre ausgesprochen werden.