Für die Jahre 2020 bis 2022 werden
- Die Krebsberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Nienburg einen Sachkostenzuschuss von je 3.000 Euro,
- der Krebsnachsorge Nienburg e.V. einen Sachkostenzuschuss von je 6.000 Euro
gewährt.
Sachverhalt
Für Krebsbetroffene und deren
Angehörige werden im Landkreis Nienburg/Weser durch die
Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Kreisverband Nienburg (seit 1997)
und durch die
Krebsnachsorge Nienburg
e.V. (seit 2005)
Hilfen durch medizinische und
psychosoziale Betreuung angeboten.
Beide Beratungsstellen werden
vom Landkreis Nienburg/Weser seit Bestehen finanziell unterstützt. Letztmalig
hat der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren in seiner Sitzung vom
18.05.2017 in dieser Sache beraten und beschlossen, die Angebote der
Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Nienburg für weitere 3 Jahre als
förderungswürdig anzuerkennen. Dem AWO Kreisverband Nienburg wurde für die
Jahre 2017 und 2019 ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 2.500,00 € / pro Jahr
gewährt.
Für die Jahre 2020 bis 2021
hat die AWO Kreisverband erneut einen Antrag auf Sachkostenzuschuss Nienburg in
Höhe von 3.000,00 € / pro Jahr beim Landkreis Nienburg/Weser gestellt.
Aus den vorliegenden
Verwendungsnachweisen der vergangenen Jahre ist zu entnehmen, dass regelmäßig
Eigenmittel der Beratungsstelle in Höhe von 150,00 € bis 900,00 € aufgewandt
werden mussten. Seit der letzten Zuschusserhöhung im Haushaltsjahr 2017 um
500,00 € musste ein jährliches Defizit von im Durchschnitt 250,00 €
ausgeglichen werden.
Eine moderate Erhöhung der
Fördersumme um 500,00 € auf 3.000,00 € / pro Jahr ist daher nach Auffassung der
Verwaltung an-gemessen.
Für die Jahre 2017 bis 2019
gewährte der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren mit Beschluss vom
18.05.2017 der Krebsnachsorge Nienburg e.V. auf
Antrag eine finanzielle Förderung in Höhe von 4.000,00 €. Die
Krebsnachsorge Nienburg e.V. beantragt für das Jahr 2020 einen Zuschuss in Höhe
von 6.000,00 €.
Der der Verwaltung
vorliegende Verwendungsnachweis 2019 belegt ein Defizit in Höhe von 3.563,32 €.
Um sowohl Qualität als auch Quantität der Beratung in gewohnter Weise zu
gewährleisten empfiehlt die Verwaltung eine Förderung durch den Landkreis in
Höhe von 6.000,00 € für die Jahre 2020 bis 2022. Haushaltsmittel in
ausreichender Höhe sind im Haushaltsplan 2020 vorgesehen.
Die Verwendungsnachweise der
beiden Beratungsstellen liegen der Verwaltung vor und sind nicht zu
beanstanden. Die Nachweise enthalten anschaulich dargestellte Angaben über die
Beratungstätigkeit sowie über die finanzielle Situation der Beratungsstellen.
Nach Auffassung der Verwaltung
stellen die Angebote der Beratungsstellen weiterhin eine wirkungsvolle Hilfe
für Krebsbetroffene und deren Angehörige dar. Eine finanzielle Förderung durch
den Landkreis Nienburg/Weser sollte daher auch künftig gewährt werden.
Aus Gründen der
Verwaltungsvereinfachung sollte wie in den Vor-wahljahren auf eine jährlich
wiederkehrende Antragsvorlage verzichtet werden und eine Förderungswürdigkeit
für 3 Jahre ausgesprochen werden.