Der Landkreis beteiligt sich mit einem Beitrag von maximal 10.000 € jährlich an den Aufwendungen für die Insel Wilhelmstein.
Sachverhalt
Der Ausschuss für
Regionalentwicklung hat die Beschlussvorlage 2020/156 in seiner Sitzung am
06.10.2020 vertagt.
Es
bestand Einvernehmen darüber, dass vor einem Beschluss den Ausführungen der
Geschäftsführerin des Naturparks Steinhuder Meer, Frau Juffa, Gehör geschenkt
werden soll. Sie berichtet in der Ausschusssitzung am 16.11.2020 über das Nutzungskonzept
für die Insel Wilhelmstein.
In
einer Mitteilung im AfR am 20.02.2020 hatte die Kreisverwaltung berichtet, dass
ein wirtschaftlicher Betrieb der Insel Wilhelmstein nicht möglich sei und daher
das Land und die Kommunen gebeten wurden, jeweils einen Beitrag zur zukünftigen
Betreiberfunktion der Steinhuder Meer Tourismus GmbH (SMT) auf der Insel Wilhelmstein
zu leisten.
Die
Summe von 80.000 Euro, die im Haushaltsjahr 2020 von der Region Hannover veranschlagt
wurde, wurde aus einer internen Abschätzung über die zukünftigen Aufwendungen
der SMT zur Erfüllung der dort ab 01/2021 eingegangenen vertraglichen
Vereinbarung mit der Fürstlichen Hofkammer zum Betrieb der Insel Wilhelmstein
abgeleitet. Dabei wird davon ausgegangen, dass der SMT einerseits Fixkosten
entstehen (Ausgleich für Nutzungsüberlassung und Unterhaltungsaufwendungen für
den Inselbetrieb, Personal, Geschäftsbedarf), die gedeckt werden müssen und andererseits
Mittel, die zur weiteren Ausgestaltung der im Nutzungskonzept entwickelten
zukünftigen Anpassungen am touristischen Angebot bereitstehen sollen. Diese
Mittel können von der SMT sowohl investiv als auch für die weitere
konzeptionelle Ausgestaltung des Rahmens des Nutzungskonzepts verwendet werden.
Nachdem
die Region Hannover für das Jahr 2020 einen Betrag von 80.000 € eingestellt
hat, wird sie ab 2021 einen Beitrag von 60.000 € leisten. Die beiden Landkreise
Schaumburg und Nienburg/Weser sollen jeweils bis zu 10.000 € bereitstellen. Die
Abrechnung soll über den Beitrag zum Naturpark Steinhuder Meer erfolgen. Diese
Mittel sind daher zusätzlich in den Haushalt 2021 sowie in die Haushalte der
Folgejahre einzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: Für das HH-Jahr 2021 müssen
10.000 € in den Haushalt eingestellt werden; ebenso für die Folgejahre.
Anlagen:
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