Betreff
Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV
hier: Maßnahmen 2020/6
Vorlage
2020/221
Aktenzeichen
62.22.365
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Maßnahme 202108: Zur Kofinanzierung  der Haltestellensanierung durch die SG Uchte sollen 114.500,00 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 202109: Zur Kofinanzierung  der Haltestellensanierung durch die SG Mittelweser sollen 53.000,00 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 202110: Zum barrierefreien Ausbau von 3 Haltestellen in Schessing-hausen und Husum sollen 52.500,00 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden

 

Maßnahme 201103: Zur Kofinanzierung  der Haltestellensanierung durch die Stadt Nienburg sollen 150.000,00 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 202505: Die Förderung des Car- Sharing Projektes der VGH in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya ist ausgelaufen und soll nun für die Jahre 2021 und 2022 verlängert werden. Unter dem Vorbehalt einer weiteren Abstimmung mit der Kreisverwaltung soll die Maßnahme in einer Größenordnung von bis zu 113.115 Euro gefördert werden.


Sachverhalt

Maßnahme 202108

Die Samtgemeinde Uchte hat für das Baujahr 2021 einen Sammelantrag auf Fördermittel für den barrierefreien Ausbau von 6 Haltestellen in mehreren Orten bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gestellt. Zusätzlich hat sie zwei Einzelanträge für die Förderung des Umbaus der Haltestellen am Schulzentrum Uchte und des ZOB Uchte gestellt.

Die LNVG übernimmt 75 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Zur Kofinanzierung  der restlichen 25 Prozent sowie der die Förderung übersteigenden Planungskosten hat die Samtgemeinde Uchte beim Landkreis Nienburg/Weser für alle drei Anträge zusammen 114.500,00 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG beantragt.

Im Einzelnen sollen im Sammelantrag die Haltestellen

  • Warmsen Schule
  • Uchte Hannoversche Straße (beidseitig)
  • Uchte Burgstraße ( beidseitig)
  • Bohnhorst Alte Schule (Fahrtrichtung Diepenau/Rahden)

barrierefrei ausgebaut werden.

 

Maßnahme 202109

Die Samtgemeinde Mittelweser hat einen Sammelantrag auf Fördermittel zum barrierefreien Ausbau von 6 Haltestellen in mehreren Orten an die LNVG gestellt.

Die LNVG übernimmt 75 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Zur Kofinanzierung  der restlichen 25 Prozent beantragt  die SG Mittelweser beim Landkreis Nienburg/Weser  53.000,- Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG.

Im Einzelnen sollen die Haltestellen

  • Landesbergen Süd (Fahrtrichtung Nienburg)
  • Landesbergen Nord ( beidseits)
  • Bolsehle (alle Fahrtrichtungen)
  • Leeseringen Bruchstraße (beidseits)

barrierefrei ausgebaut werden.

Alle Haltestellen weisen hohe Fahrgastzahlen auf und werden von Regional-linien angefahren.

 

Maßnahme 202110

Die SG Mittelweser beantragt für den barrierefreien Ausbau von 4 Haltestellen in der Gemeinde Husum  52.500,00 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG für das Jahr 2021. Mit diesen Mitteln sollen die Haltestellen

  • Husum Schule,
  • Schessinghausen Süd (beide Richtungen) und
  • Schessinghausen Nord (Richtung Husum/Rehburg)

barrierefrei ausgebaut werden.

Haltestellen an einer Schule müssen vorrangig barrierefrei ausgebaut werden, um allen Kindern die Anreise zum Unterricht zu ermöglichen. Die HS Husum Schule hat bereits eine Wartehalle, die Wartefläche ist allerdings nicht barrierefrei.

Auch für die Haltestellen in Schessinghausen besteht eine hohe Ausbaudringlichkeit. Sie werden ebenso wie HS Husum Schule als Standard-Haltestelle im Nahverkehrs-plan eingestuft. Sie liegen im Ort weit voneinander entfernt und erschließen dadurch verschiedene Wohngebiete in Schessinghausen, so dass der barrierefreie Ausbau an allen Haltepunkten gerechtfertigt ist.

Die vorhandene Möblierung aller vier Haltestellen wird erhalten und wieder installiert.

 

Maßnahme 201103

Die Stadt Nienburg hat einen Sammelantrag auf Fördermittel zum barrierefreien Ausbau von 8 Haltestellen im Stadtgebiet  an die LNVG gestellt.

Die LNVG übernimmt 75 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Zur Kofinanzierung  der restlichen 25 Prozent beantragt  die Stadt Nienburg beim Landkreis Nienburg/Weser  150.00,00 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG.

Im Einzelnen sollen die Haltestellen

  • Breslauer Straße (Fahrtrichtung Innenstadt)
  • Memelstraße ( Fahrtrichtung Langendamm)
  • Damaschkestraße (beidseits)
  • Fichtestraße (beidseits)
  • Raschstraße (Fahrtrichtung Innenstadt)
  • Schäferhof Gewerbe (Fahrtrichtung Leeseringen)

barrierefrei ausgebaut werden.

 

Maßnahme 202505

In den Jahren 2018 und 2019 hat der Landkreis Nienburg das Car- Sharing in Hoya und Eystrup als Pilotprojekt gefördert. Nun wurde seitens der VGH und der Firma Lühmann GmbH eine Anschlussförderung beantragt. Obwohl das Projekt in den ersten zwei Jahren schon einen guten Zuspruch erfahren hat, sind die Nutzerzahlen noch ausbaufähig. Um die Menschen langfristig zum Umdenken zu bewegen, muss ein solches Angebot von Bestand sein. Nur wenn ein solches Angebot einen längeren Zeitraum nachhaltig zur Verfügung steht, lassen sich Verhaltensroutinen verändern.

Deswegen beantragt die VGH für den Fortbestand dieses Car-Sharing-Angebotes in der SG Grafschaft Hoya eine Förderung von insgesamt 113.114,72 Euro für die Jahre 2021 und 2022.

Im Jahr 2020 wurden die Kosten vollständig von der Lühmann GmbH getragen. Auch in den Jahren 2021 und 2022 soll der größere Teil der durch das Angebot entstehenden Kosten durch die Lühmann GmbH getragen werden, nämlich ein Anteil in Höhe von 154.899,28 Euro für die Jahre 2021 und 2022. Weitere 113.114,72 Euro sollten durch die Förderung abgedeckt werden.

Eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Antragssteller wird im Ausschuss das Angebot, die erwartete Nachfrage und die Kostensituation erläutern.

Aus Sicht der Kreisverwaltung besteht hinsichtlich der genauen Höhe des Förderbetrages noch Abstimmungsbedarf mit dem Antragsteller. Daher ist eine Förderung nur unter dem Vorbehalt dieser Abstimmung möglich.

Die beantrage Fördersumme in Höhe von 113.114,72 Euro soll aus 7b Mitteln finanziert werden und steht in den kommenden Jahren im Haushalt zur Verfügung.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Maßnahme 202108, 202109, 202110, 201103 und 202505  entstehen Kosten in Höhe von 483.114,72 Euro. Diese Mittel werden für das Produkt 54120 in das das Haushaltsjahr 2021 eingestellt.


Anlagen:

 

·         ohne