hier: Maßnahmen 2020/6
Maßnahme 202108: Zur Kofinanzierung der Haltestellensanierung durch die SG Uchte
sollen 114.500,00 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt
werden.
Maßnahme 202109: Zur Kofinanzierung der Haltestellensanierung durch die SG Mittelweser
sollen 53.000,00 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt
werden.
Maßnahme 202110: Zum barrierefreien Ausbau von 3
Haltestellen in Schessing-hausen und Husum sollen 52.500,00 Euro aus den
Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden
Maßnahme 201103: Zur Kofinanzierung der Haltestellensanierung durch die Stadt Nienburg
sollen 150.000,00 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt
werden.
Maßnahme 202505: Die Förderung des Car- Sharing Projektes der VGH in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya ist ausgelaufen und soll nun für die Jahre 2021 und 2022 verlängert werden. Unter dem Vorbehalt einer weiteren Abstimmung mit der Kreisverwaltung soll die Maßnahme in einer Größenordnung von bis zu 113.115 Euro gefördert werden.
Sachverhalt
Maßnahme 202108
Die Samtgemeinde Uchte hat für das Baujahr 2021
einen Sammelantrag auf Fördermittel für den barrierefreien Ausbau von 6 Haltestellen in mehreren Orten bei der
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gestellt. Zusätzlich hat
sie zwei Einzelanträge für die Förderung des Umbaus der Haltestellen am
Schulzentrum Uchte und des ZOB Uchte gestellt.
Die LNVG übernimmt 75 Prozent der zuschussfähigen
Kosten. Zur Kofinanzierung der
restlichen 25 Prozent sowie der die Förderung übersteigenden Planungskosten hat
die Samtgemeinde Uchte beim Landkreis Nienburg/Weser für alle drei Anträge
zusammen 114.500,00 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG beantragt.
Im Einzelnen sollen im Sammelantrag die
Haltestellen
- Warmsen Schule
- Uchte Hannoversche Straße (beidseitig)
- Uchte Burgstraße ( beidseitig)
- Bohnhorst Alte Schule (Fahrtrichtung Diepenau/Rahden)
barrierefrei ausgebaut werden.
Maßnahme 202109
Die Samtgemeinde Mittelweser hat einen Sammelantrag
auf Fördermittel zum barrierefreien Ausbau von 6 Haltestellen in mehreren Orten
an die LNVG gestellt.
Die LNVG übernimmt 75 Prozent der zuschussfähigen
Kosten. Zur Kofinanzierung der
restlichen 25 Prozent beantragt die SG
Mittelweser beim Landkreis Nienburg/Weser
53.000,- Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG.
Im
Einzelnen sollen die Haltestellen
- Landesbergen Süd (Fahrtrichtung Nienburg)
- Landesbergen Nord ( beidseits)
- Bolsehle (alle Fahrtrichtungen)
- Leeseringen Bruchstraße (beidseits)
barrierefrei
ausgebaut werden.
Alle
Haltestellen weisen hohe Fahrgastzahlen auf und werden von Regional-linien
angefahren.
Maßnahme 202110
Die SG Mittelweser beantragt für den barrierefreien
Ausbau von 4 Haltestellen in der Gemeinde Husum
52.500,00 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG für das Jahr
2021. Mit diesen Mitteln sollen die Haltestellen
- Husum Schule,
- Schessinghausen Süd (beide Richtungen) und
- Schessinghausen Nord (Richtung Husum/Rehburg)
barrierefrei ausgebaut werden.
Haltestellen an einer
Schule müssen vorrangig barrierefrei ausgebaut werden, um allen Kindern die
Anreise zum Unterricht zu ermöglichen. Die HS Husum Schule hat bereits eine
Wartehalle, die Wartefläche ist allerdings nicht barrierefrei.
Auch für die Haltestellen
in Schessinghausen besteht eine hohe Ausbaudringlichkeit. Sie werden ebenso wie
HS Husum Schule als Standard-Haltestelle im Nahverkehrs-plan eingestuft. Sie
liegen im Ort weit voneinander entfernt und erschließen dadurch verschiedene
Wohngebiete in Schessinghausen, so dass der barrierefreie Ausbau an allen
Haltepunkten gerechtfertigt ist.
Die vorhandene Möblierung
aller vier Haltestellen wird erhalten und wieder installiert.
Maßnahme 201103
Die Stadt Nienburg hat einen Sammelantrag auf
Fördermittel zum barrierefreien Ausbau von 8 Haltestellen im Stadtgebiet an die LNVG gestellt.
Die LNVG übernimmt 75 Prozent der zuschussfähigen
Kosten. Zur Kofinanzierung der
restlichen 25 Prozent beantragt die
Stadt Nienburg beim Landkreis Nienburg/Weser
150.00,00 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG.
Im
Einzelnen sollen die Haltestellen
- Breslauer Straße (Fahrtrichtung Innenstadt)
- Memelstraße ( Fahrtrichtung Langendamm)
- Damaschkestraße (beidseits)
- Fichtestraße (beidseits)
- Raschstraße (Fahrtrichtung Innenstadt)
- Schäferhof Gewerbe (Fahrtrichtung Leeseringen)
barrierefrei
ausgebaut werden.
Maßnahme 202505
In
den Jahren 2018 und 2019 hat der Landkreis Nienburg das Car- Sharing in Hoya
und Eystrup als Pilotprojekt gefördert. Nun wurde seitens der VGH und der Firma
Lühmann GmbH eine Anschlussförderung beantragt. Obwohl das Projekt in den
ersten zwei Jahren schon einen guten Zuspruch erfahren hat, sind die
Nutzerzahlen noch ausbaufähig. Um die Menschen langfristig zum Umdenken zu
bewegen, muss ein solches Angebot von Bestand sein. Nur wenn ein solches
Angebot einen längeren Zeitraum nachhaltig zur Verfügung steht, lassen sich
Verhaltensroutinen verändern.
Deswegen
beantragt die VGH für den Fortbestand dieses Car-Sharing-Angebotes in der SG
Grafschaft Hoya eine Förderung von insgesamt 113.114,72 Euro für die Jahre 2021
und 2022.
Im
Jahr 2020 wurden die Kosten vollständig von der Lühmann GmbH getragen. Auch in
den Jahren 2021 und 2022 soll der größere Teil der durch das Angebot
entstehenden Kosten durch die Lühmann GmbH getragen werden, nämlich ein Anteil
in Höhe von 154.899,28 Euro für die Jahre 2021 und 2022. Weitere 113.114,72
Euro sollten durch die Förderung abgedeckt werden.
Eine
Vertreterin bzw. ein Vertreter der Antragssteller wird im Ausschuss das Angebot,
die erwartete Nachfrage und die Kostensituation erläutern.
Aus
Sicht der Kreisverwaltung besteht hinsichtlich der genauen Höhe des
Förderbetrages noch Abstimmungsbedarf mit dem Antragsteller. Daher ist eine
Förderung nur unter dem Vorbehalt dieser Abstimmung möglich.
Die
beantrage Fördersumme in Höhe von 113.114,72 Euro soll aus 7b Mitteln
finanziert werden und steht in den kommenden Jahren im Haushalt zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Maßnahme 202108,
202109, 202110, 201103 und 202505
entstehen Kosten in Höhe von 483.114,72 Euro. Diese Mittel werden für
das Produkt 54120 in das das Haushaltsjahr 2021 eingestellt.
Anlagen:
·
ohne