Das
Gremium stimmt dem Förderantrag zu.
Die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 5.500 Euro werden mit dem Haushalt 2021 bereitgestellt.
Sachverhalt
Die Landesinitiative n-21:
Schulen in Niedersachsen online e. V. (n-21) gewährt zur Umsetzung der
Strategie des Landes Niedersachsen zur digitalen Transformation im Rahmen des
Masterplans Digitalisierung Zuwendungen u. a. für die Ausstattung von Technologielaboren
an weiterführenden allgemein bildenden Schulen (ABS) mit Leichtbaurobotern.
Der kompetente, kritische,
kooperative und gestalterische Umgang mit digitalen Technologien ist zu einer
Grundvoraussetzung für die Teilhabe an der Gesellschaft und am Berufsleben
geworden. Ein Beispiel dafür ist die Mensch-Roboter-Kollaboration (MRK), die in
der Industrie zunehmend in Verbindung mit Cobots (kollaborierenden Robotern)
realisiert wird. Unter MRK versteht man die Zusammenarbeit von Mensch und
Robotern zur Erfüllung einer Arbeitsaufgabe ohne trennende Schutzeinrichtung
bzw. im gleichen Arbeitsraum (DIN EN ISO 10 218-1).
Ziel des Projektes
„Mensch-Roboter-Kollaboration – Robonatives“ ist es, u. a. durch die
Ausstattung der niedersächsischen allgemein bildenden Schulen mit Robotern und
der notwendigen digitalen Infrastruktur eine MINT-Orientierung der Lernenden zu
fördern und diese angemessen auf die Arbeitswelt in der Industrie 4.0 vorzubereiten.
Der Begriff Industrie 4.0 steht für die intelligente Vernetzung von
Produktentwicklung, Produktion, Logistik und Kunden. Aufgrund des zunehmenden
Verbreitungsgrades in der Wirtschaft besteht ein hohes Interesse, dass
Schülerinnen und Schüler und Auszubildende verschiedener Berufe fachspezifische
als auch systemische Kompetenzen erwerben.
Gefördert werden
Investitionen zur Einrichtung von bis zu 50 Technologielaboren an allgemein
bildenden Schulen.
Die Zuwendung wird im Rahmen
einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren
Zuschusses gewährt. Pro Projektschule im allgemein bildenden Bereich
(Technologielabor) werden höchstens 50.000 Euro vergeben. Die Zuwendung beträgt
90 v. H. der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Landkreis Nienburg
hat, auch bei zusätzlicher Finanzierung Dritter, mindestens 10 v. H. der
zuwendungsfähigen Ausgaben als Eigenanteil selbst zu tragen.
Das Gymnasium Stolzenau hat
mit Schreiben vom 18.10.2020 beantragt, an dem Projekt
„Mensch-Roboter-Kollaboration – Robonatives“ teilzunehmen.
Das Gymnasium plant, an vier
Stationen insgesamt 16 entsprechende Roboter inkl. Reservegeräte und Laptops
zur Programmierung der Roboter anzuschaffen. Die Gesamtkosten betragen 55.000
€. Die beantragte Zuwendung beläuft sich auf 49.500 €. Der Eigenanteil beträgt
5.500 €. Weitere Informationen können der Anlage
1 „Auszug aus dem Förderantrag“ entnommen werden.
Die Förderkriterien sehen
einen Projektzeitraum bis zum 31.07.2023 vor. Das Projekt wird extern durch
eine Universität begleitet, die noch vom Fördermittelgeber zu benennen ist.
Die Förderkriterien sind im
Schulverwaltungsblatt Ausgabe 09/2020 veröffentlicht worden. Die Antragsfrist
läuft am 31.10.2020 ab. Aus diesem Grund hat die Verwaltung fristwahrend den
Antrag vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien bereits gestellt.
Bei einer positiven
Beurteilung seitens n-21 soll der Antrag mit einem Zuwendungsvertrag bewilligt
werden. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Antrag jederzeit zurückgezogen werden.
Im Rahmen der Antragsstellung
sollen zwischen der Schule und dem Landkreis folgende bereits abgestimmte
Bedingungen vereinbart werden:
- Die Geräte sind den Schüler/innen des Gymnasiums sowie anderen
interessierten Schulen nur unter Aufsicht von Lehrpersonal des Gymnasiums
Stolzenau zugänglich. Dieses gilt auch für die Teilnahme an Wettbewerben.
- Das Projekt wird durchgeführt in einem Fachunterrichtsraum EDV.
Ein zusätzlicher Unterrichtsraum ist nicht notwendig.
- Die IT-Administration der in diesem Projekt angeschafften Geräte
obliegt der Schule.
- Die Fortbildung der Lehrkräfte erfolgt durch die Schule bzw. durch
das Land Niedersachsen.
- Das Gymnasium Stolzenau sichert zu, dass es im Rahmen der
vorgelegten Konzeption arbeiten wird.
- Der Eigenanteil wird durch Einsparungen im Schulbudget gedeckt.
Nach Rücksprache mit n-21 ist
mit einem Abschluss des Zuwendungsvertrages Ende März/Anfang April 2021 zu
rechnen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten
i. H. v. 5.500,00 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt Gymnasien zur Verfügung.
Anlagen:
·
Auszug aus dem
Förderantrag des Gymnasium Stolzenau