Betreff
Förderantrag des Gymnasium Stolzenau zur Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Masterplans Digitalisierung – 2.7 Digitale Bildung; Projekt Mensch-Roboter-Kollaboration - Robonatives
Vorlage
2020/222
Aktenzeichen
21-243-02
Art
Beschlussvorlage

Das Gremium stimmt dem Förderantrag zu.

 

Die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 5.500 Euro werden mit dem Haushalt 2021 bereitgestellt.


Sachverhalt

Die Landesinitiative n-21: Schulen in Niedersachsen online e. V. (n-21) gewährt zur Umsetzung der Strategie des Landes Niedersachsen zur digitalen Transformation im Rahmen des Masterplans Digitalisierung Zuwendungen u. a. für die Ausstattung von Technologielaboren an weiterführenden allgemein bildenden Schulen (ABS) mit Leichtbaurobotern.

 

Der kompetente, kritische, kooperative und gestalterische Umgang mit digitalen Technologien ist zu einer Grundvoraussetzung für die Teilhabe an der Gesellschaft und am Berufsleben geworden. Ein Beispiel dafür ist die Mensch-Roboter-Kollaboration (MRK), die in der Industrie zunehmend in Verbindung mit Cobots (kollaborierenden Robotern) realisiert wird. Unter MRK versteht man die Zusammenarbeit von Mensch und Robotern zur Erfüllung einer Arbeitsaufgabe ohne trennende Schutzeinrichtung bzw. im gleichen Arbeitsraum (DIN EN ISO 10 218-1).

 

Ziel des Projektes „Mensch-Roboter-Kollaboration – Robonatives“ ist es, u. a. durch die Ausstattung der niedersächsischen allgemein bildenden Schulen mit Robotern und der notwendigen digitalen Infrastruktur eine MINT-Orientierung der Lernenden zu fördern und diese angemessen auf die Arbeitswelt in der Industrie 4.0 vorzubereiten. Der Begriff Industrie 4.0 steht für die intelligente Vernetzung von Produktentwicklung, Produktion, Logistik und Kunden. Aufgrund des zunehmenden Verbreitungsgrades in der Wirtschaft besteht ein hohes Interesse, dass Schülerinnen und Schüler und Auszubildende verschiedener Berufe fachspezifische als auch systemische Kompetenzen erwerben.

 

Gefördert werden Investitionen zur Einrichtung von bis zu 50 Technologielaboren an allgemein bildenden Schulen.

 

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Pro Projektschule im allgemein bildenden Bereich (Technologielabor) werden höchstens 50.000 Euro vergeben. Die Zuwendung beträgt 90 v. H. der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Landkreis Nienburg hat, auch bei zusätzlicher Finanzierung Dritter, mindestens 10 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben als Eigenanteil selbst zu tragen.

 

Das Gymnasium Stolzenau hat mit Schreiben vom 18.10.2020 beantragt, an dem Projekt „Mensch-Roboter-Kollaboration – Robonatives“ teilzunehmen.

 

Das Gymnasium plant, an vier Stationen insgesamt 16 entsprechende Roboter inkl. Reservegeräte und Laptops zur Programmierung der Roboter anzuschaffen. Die Gesamtkosten betragen 55.000 €. Die beantragte Zuwendung beläuft sich auf 49.500 €. Der Eigenanteil beträgt 5.500 €. Weitere Informationen können der Anlage 1 „Auszug aus dem Förderantrag“ entnommen werden.

 

Die Förderkriterien sehen einen Projektzeitraum bis zum 31.07.2023 vor. Das Projekt wird extern durch eine Universität begleitet, die noch vom Fördermittelgeber zu benennen ist.

 

Die Förderkriterien sind im Schulverwaltungsblatt Ausgabe 09/2020 veröffentlicht worden. Die Antragsfrist läuft am 31.10.2020 ab. Aus diesem Grund hat die Verwaltung fristwahrend den Antrag vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien bereits gestellt.

 

Bei einer positiven Beurteilung seitens n-21 soll der Antrag mit einem Zuwendungsvertrag bewilligt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Antrag jederzeit zurückgezogen werden.

 

Im Rahmen der Antragsstellung sollen zwischen der Schule und dem Landkreis folgende bereits abgestimmte Bedingungen vereinbart werden:

 

  • Die Geräte sind den Schüler/innen des Gymnasiums sowie anderen interessierten Schulen nur unter Aufsicht von Lehrpersonal des Gymnasiums Stolzenau zugänglich. Dieses gilt auch für die Teilnahme an Wettbewerben.

 

  • Das Projekt wird durchgeführt in einem Fachunterrichtsraum EDV. Ein zusätzlicher Unterrichtsraum ist nicht notwendig.

 

  • Die IT-Administration der in diesem Projekt angeschafften Geräte obliegt der Schule.

 

  • Die Fortbildung der Lehrkräfte erfolgt durch die Schule bzw. durch das Land Niedersachsen.

 

  • Das Gymnasium Stolzenau sichert zu, dass es im Rahmen der vorgelegten Konzeption arbeiten wird.

 

  • Der Eigenanteil wird durch Einsparungen im Schulbudget gedeckt.

 

Nach Rücksprache mit n-21 ist mit einem Abschluss des Zuwendungsvertrages Ende März/Anfang April 2021 zu rechnen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 5.500,00 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt Gymnasien zur Verfügung.


Anlagen:

 

·         Auszug aus dem Förderantrag des Gymnasium Stolzenau