Betreff
Stellenplan 2021
Vorlage
2020/230
Aktenzeichen
11
Art
Beschlussvorlage

Dem Stellenplan 2021 wird zugestimmt.

 


Sachverhalt

 

Aktuell weist der Stellenplan 2020 folgende Stellen aus:

 

            125,100  Stellen für Beamte

            501,979  Stellen für Beschäftigte

 

 

Zusätzlich sind im Stellenplan  vorhanden

 

32 Stellen für Nachwuchskräfte

  3 Stellen für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

  3 Stellen für Sozialarbeitende im Anerkennungspraktikum

  5 Stellen für Personen im Bundesfreiwilligendienst

  2 Stellen  für das Duale Studium Soziale Arbeit

 

Nachrichtlich werden zudem je 1 Beamten- und 1 Beschäftigtenstelle im  Betrieb für Abfallwirtschaft (BAWN) ausgewiesen, da die Stelleninhaber dorthin abgeordnet sind.

 

  1. Streichung von Stellen

 

Gegenüber dem Stellenplan 2020 können folgende Stellen gestrichen werden: 

 

Organisationseinheit

Stellenumfang

Entgelt-gruppe

(Kosten/

Jahr)

Grund

Dritt-finanzierung

FD 201

1

Egr 13 (83.300 €)

Bildungskoordinator/in-Projekt wird nicht fortgeführt

Fördermittel maximal bis 31.07.2022

 

FB 21, Wilhelm-Busch-Schule

 

0,5

Egr.5 (26.700 €)

Schulverwaltungskraft- Schulschließung

nein

 

FB 21, Schloss-Schule Stolzenau

 

0,7

Egr.5 (40.200 €)

Schulverwaltungskraft- Schulschließung

nein

FB 21, Schloss-Schule Stolzenau

1

Egr.3 (45.900 €)

Hausmeister-Schulschließung

nein

FD 362, Team 362.1

1

Egr. 8a TVöD-S

(59.600 €)

Sprachförderkraft

nein

Gesamt

4,2

255.700 €

 

 

 

 

Vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Aufgaben und Anforderungen sowie steigender Fahlzahlen in Teilbereichen der Verwaltung ist die Neueinrichtung von Stellen für den Stellenplan 2021 unabdingbar.

 

Der Verwaltungsvorstand hat daher die angemeldeten und nachvollziehbar begründeten Stellenbedarfe mit Blick auf die Zielsetzung, einen weiteren Anstieg des Personalbestandes soweit möglich zu verhindern, priorisiert.

Die aufgelisteten Stellenanteile sind dabei zur Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrages der Verwaltung zwingend erforderlich.

 

 

  1. Neueinrichtung von Stellen

 

Folgende Stellenanforderungen für den kommenden Stellenplan liegen vor:

 

Organisationseinheit

Stellen-umfang

Entgelt-gruppe

(Kosten/

Jahr)

Grund

Dritt-finanzierung

FD 121 Service und Wahlen

1

A 10

(77.600 €)

Digitalisierung der Verwaltung, Umsetzung OZG/NDIG

nein

FD 123 Liegenschaften

0,5

 

Erg. 9b

(33.800 €)

Technische/r  Zeichner/in, 0,5 Anteil vorhanden , Umsetzung des KT- Beschlusses vom 26.06.2020

nein

FD 123 Liegenschaften

1

Egr. 11

(80.700 €)

Architekt/in zur Abwicklung der anstehenden Großprojekte; kw 2030

 

nein

FD 173 Straßenverkehr

1

Egr.9a

(61.800 €)

Zusätzlicher Bedarf wegen der Änderung der örtlichen Zuständigkeit bei der Genehmigung von Großraum-und Schwertransporten zum 01.01.2021

 

durch Gebühren

FB 18 Veterinärwesen und Lebensmittelüber-wachung

0,5

A 14

(57.100 €)

Tierärztlicher Dienst;

Überwachung der Antibiotikaminimierung (neu: bisher LAVES)

tlw. durch Gebühren

FB 18 Veterinärwesen und Lebensmittelüber-wachung

0,5

A 10

(38.800 €)

verwaltungsrechtlichen Bearbeitung der Antibiotikaminimierung

tlw. durch Gebühren und Bußgelder

FB 41 Gesundheitsdienste

1

A 14

(114.200 €)

Personelle Stärkung des ärztlichen Dienstes (Infektionsschutz)

voraussichtlich aus ÖGD-Pakt

FD 411 Kinder- und Jugendärztl. Dienst

1

Egr.S 11b

(68.800 €)

Mehraufwand durch Umsetzung des BTHG

Konnexität

FD 554 Naturschutz

0,5

Egr.11

(40.350 €)

Aufgabenzuwachs durch Änderung des BNatSchG „Nds.Weg“

Finanzausgleich für die UNB‘s

Gesamt

7,0

573.150 €

 

 

 

 

 

 

 


Erläuterungen:

 

FD 121 Service und Wahlen

Digitalisierung der Verwaltung/Umsetzung Onlinezugangsgesetz

1 Stelle nach Egr.10

 

Mit dem Masterplan Digitalisierung strebt Niedersachsen eine zielgerichtete, kontinuierliche Umsetzung von Maßnahmen an, um die Digitalisierung über alle Verwaltungsebenen voranzubringen. Eine Handlungsgrundlage bietet dabei das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleitungen (OZG) sowie das Niedersächsisches Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG). Im Ergebnis soll der Gang zur Behörde für Bürgerinnen und Bürger  entbehrlich und dafür online einfach und sicher gestaltet werden. Um den Anforderungen gerecht zu werden, muss der Landkreis Nienburg/Weser u. a. ein umfassendes Angebot für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsleistungen über das Internet und aktuelle Informationen vorhalten.

 

Um umfassende und akzeptierte Online-Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger einzuführen und zum anderen die durchgängige Einführung weitgehend medienbruchfreier Verwaltungsprozesse (E-Akte) zu erreichen, sind umfangreiche Arbeiten erforderlich. Hierzu gehören u. a. die Anpassungen von Fachverfahren, die Realisierung von Schnittstellen, der Aufbau und die Weiterentwicklung eines Dienstleistungsportales sowie die Etablierung neuer digitaler Verwaltungsprozesse in allen Teilen der Verwaltung. Diese sind neben den gesetzlichen Anforderungen auch erforderlich, um die Möglichkeiten flexibler Arbeitsplätze (HomeOffice, Telearbeit, etc.) für die Verwaltung effektiv nutzen zu können.

 

Bereits im Stellenplan 2020 wurde für die Digitalisierung der Verwaltung eine Vollzeitstelle eingerichtet. Um den umfangreichen gesetzlichen Zielen und dem stetig steigenden Digitalisierungsdruck Rechnung zu tragen, wird die Einrichtung einer weiteren Stelle als notwendig erachtet.

 

 

FD 123 Liegenschaften - Technisches Gebäudemanagement

Technische Zeichnerin/technischer Zeichner

0,5 Stelle nach Egr.9 b

Mit der Umsetzung des Bildungscampus und der ÖPP-Realisierung der Feuerwehrtechnischen Zentrale stehen Großprojekte an, für die der Fachdienst Liegenschaften nur bedingt personell aufgestellt ist. Auch an anderen Liegenschaften steht die Umsetzung umfangreicher Projekte bevor. Aktuell entwickelt sich die Sanierung und Erweiterung der OBS Marklohe zu einem weiteren Großprojekt, das vom Umfang mit dem Neubau der IGS Sekundarstufe I vergleichbar ist. Auch die anstehende Erweiterung der Helen-Keller-Schule wird aufgrund ihres Umfangs deutlich mehr personelle Ressourcen binden, als zunächst angenommen wurde.

 

Entlastung soll zum einen durch die Einrichtung der Stelle eines/r Bauzeichner/in geschaffen werden (siehe Drucksache 2020/007). So soll von dort u.a. Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen, Kostenberechnungen, Zeichnungen und Leistungsverzeichnissen geleistet werden. Die Stelle ist darüber hinaus erforderlich, um Planbestände zu verwalten, zu pflegen und standardisiert zu digitalisieren. Hierzu gehört es u.a. fehlende Bestandspläne zu erstellen, Zeichnungen von Externen zu Projekten in Bestandspläne einzupflegen, Berechnungen zu Gebäudebeständen zu erstellen und fortzuschreiben und die Daten in das Gebäudemanagementsystem zu überführen. Hierzu würde auch das Anlegen und Pflegen von Raumbüchern in Verbindung mit digitalen Zeichnungen gehören.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.06.2020 der Besetzung der Stelle zugestimmt und entschieden, den hier benannten fehlenden Anteil mit dem Stellenplan 2021 bereitzustellen.

 

 

FD 123 Liegenschaften - Technisches Gebäudemanagement

Technische Sachbearbeiterin/ technischer Sachbearbeiter (Architekt/in)

1 Stelle nach Egr.11

Die Einrichtung der Stelle eines/r Bauzeichners/in führt zur Entlastung der vorhandenen technischen Sachbearbeiter/innen. Um verwaltungsseitig die Rolle der Projektleitung für die Großprojekte angemessen wahrnehmen zu können, ist darüber hinaus die Einrichtung der Stelle eines/r weiteren technischen Sachbearbeiters/in (Architekt/in) erforderlich. Diese dient insbesondere der Unterstützung der Teilprojekte, die hinter dem Bildungscampus stehen. Durch die Bearbeitung der anderen Großprojekte ist hier eine Unterstützung durch vorhandene personelle Ressourcen nicht möglich.

 

In Anlehnung an die voraussichtliche Umsetzungszeit des Bildungscampus von ca. 10 Jahren wird derzeit davon ausgegangen, dass die Dichte an Bauprojekten nach Ablauf dieser Zeit wieder auf ein Normalmaß sinkt. Spätestens gegen Ende dieses Zeitraums werden nach aktuellem Stand zwei derzeitige technische Sachbearbeiter/innen in Ruhestand gehen, so dass in diesem Zusammenhang die Möglichkeit besteht, den Stellenplan an den dann bestehenden Bedarf anzupassen.

 

 

 

FD 173, Team 173.2  Zulassung

Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter

1 Stelle nach Egr.9 a

 

Aktuell ist für die Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten die Straßenverkehrsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Transport startet bzw. der Antragsteller seinen Wohn- oder Betriebssitz oder eine Zweigniederlassung hat. Daher treten zurzeit als Antragsteller Firmen für die Transporteure auf, die ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung im Bereich von Behörden haben, die innerhalb des Gebührenrahmens am günstigsten sind (sog. Antragstourismus).

Ab 01.01.2021 ändert sich die Straßenverkehrsordnung dahingehend, dass immer die Straßenverkehrsbehörde zuständig ist, in deren Bezirk der Transport beginnt oder endet, unabhängig vom Betriebssitz. Im Fall einer flächendeckenden Erlaubnis begründet der Wohnort oder Sitz der Person oder des Unternehmens, die/das den Transport durchführt, die Zuständigkeit. Zusätzlich entfällt der Gebührenrahmen und die Gebühr wird deutlich erhöht.

Im Jahr 2019 wurden ca. 1.200 Anträge gestellt. Durch die Änderung der Zuständig-keit wird ein „Großkunde“ mit einer ähnlichen Größenordnung hinzukommen.

Die Gebühreneinnahmen werden um  mindestens 150.000 € steigen, sodass die Personalkosten dadurch refinanziert werden.

 

 

FB 18 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Tierärztlicher Dienst

0,5 Stelle nach Egr.14 bzw. A 14

 

Das Land Niedersachsen hat die Aufgabenverteilung im Veterinärbereich zwischen dem LAVES und den Kommunen in Teilen neu geordnet.  So soll das LAVES künftig für die Kontrolle der Tierversuche und Tierversuchseinrichtungen in Niedersachsen sowie die Kontrolle von Zirkustieren vollumfänglich zuständig sein. Die Kommunen erhalten auf der anderen Seite zusätzlich zu ihrer Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen bei den Tierhaltern bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Antibiotikaminimierung.

 

Auf Nachfrage hat das LAVES mitgeteilt, dass man für die Aufgaben der Anti-biotikaminimierung im Landkreis Nienburg mit 0,5 Tierarztstellen kalkuliert. Die Aufgabe beinhaltet die jährliche Bearbeitung von 250 Maßnahmenplänen und 36 Vorortkontrollen, die in der Regel zwischen zwei bis vier Stunden dauern. Zusätzlich werden im LAVES 12 Verwaltungsstellen für die verwaltungsrechtliche Bearbeitung
(Anhörungen, Gebührenbescheide etc.) vorgehalten.

 

Im Landkreis Nienburg sind zwei Versuchstiereinrichtungen ansässig, die in Er-mangelung von Personal bisher ausschließlich unter Risikogesichtspunkten anlassbezogen überprüft wurden. Zirkusbetriebe wurden bisher nur sporadisch und bei Hinweisen überprüft. Insofern können möglicherweise im Rahmen der drei auf das LAVES zu verlagernden Aufgaben eingesparte Personalanteile nicht mit der Aufgabe der Antibiotikaminimierung gegengerechnet werden, da sie zeitmäßig bisher keine Rolle gespielt haben und das LAVES bezüglich der Aufgaben der Überwachung der Antibiotikaminimierung hohe Standards gesetzt hat, an denen die Kommunen sich zukünftig messen lassen müssen.

 

Für die sachgerechte Aufgabenerledigung im Rahmen der beabsichtigten Aufgabenverlagerung benötigt der FB 18 für den Stellenplan 2021 zusätzlich 0,5 Tierarztstellen. Eine Einrichtung als Beamtenstelle wird vorgeschlagen, da die tierärztliche Aufgabenwahrnehmung überwiegend hoheitlich ist.

 

 

FB 18 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter

0,5 Stelle nach A 10

 

Die neue Aufgabe wird auch einen erheblichen Mehraufwand im Verwaltungsbereich mit sich bringen. Anhand der Fallzahlen ist mit einem Bedarf von ca. 0,5 VZÄ zu rechnen.

 

 

 

FB 41 Gesundheitsdienste

Ärztlicher Dienst

1 Stelle nach Egr.14 bzw. A 14

 

Die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert und werden auch weiterhin einem Wandel unterliegen. Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie wurde deutlich, dass sowohl die Abläufe als auch die derzeitige personelle Ausstattung kritisch betrachtet und entsprechend angepasst werden müssen. Die politisch kommunizierte Erwartung an der Übernahme weiterer bzw. intensivierter Aufgaben und die damit einhergehende angestrebte Stärkung der öffentlichen Gesundheitsdienste werden absehbar zu personellem Mehrbedarf führen, der auch anhalten wird, wenn die derzeitig herrschende Pandemie bewältigt ist.

 

Der beschlossene Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst sieht in diesem Zusammenhang vor, dass die Gesundheitsämter in ganz Deutschland personell aufgestockt, modernisiert und vernetzt werden, um für künftige Pandemien gerüstet zu sein. So sollen bundesweit bis zu 5.000 unbefristete Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalente) für Ärztinnen und Ärzte, weiteres Fachpersonal sowie Ver-waltungspersonal in den Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes geschaffen und besetzt werden.

 

Um im Zuge der akuten Pandemielage handlungsfähig zu sein, hat der Kreisausschuss bereits in seiner Sitzung am 31.8.2020 (siehe Drucksache 2020/135) beschlossen, die Stelle einer Ärztin/eines Arztes überplanmäßig zu besetzen und den über den Stellenplan 2020 hinausgehenden Stellenanteil im Stellenplan 2021 zusätzlich einzurichten.

 

Die Verwaltung geht aktuell davon aus, dass die Stelle aus dem ÖGD-Pakt finanziert wird. Da aktuell noch keine verbindlichen Richtlinien vorliegen, ist die Kostenübernahme jedoch noch nicht gesichert.

 

 

FD 411 Kinder-und Jugendärztlicher Dienst

Sozialarbeit

1 Stelle nach Egr.11 TVöD-S

 

Die Anforderungen des BTHG bedingen einen deutlich erhöhten Personalaufwand im Bereich der Sozialarbeit.

Mit der dritten Stufe des BTHG (ab 2020) werden die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen in der Hilfeplanung, insbesondere gegenüber der bisherigen Rechtslage, umfangreicher, was bei der Fortschreibung der Prozesse zu berücksichtigen ist. Die Fallzahlen im Bereich des Förderbedarfs im vorschulischen Bereich sind ebenso stark angestiegen wie der Bedarf an Schulbegleitungen. Daneben ist die Bedarfsermittlung deutlich umfangreicher und zeitaufwändiger (Bedarfsermittlung Niedersachsen=B.E.Ni.), das Teilhabeverfahren erfordert ein höheres Maß an Abstimmungen und die – neue und ausdrückliche – Vorschrift des

§ 106 SGD IX sieht, im Vergleich zu der bereits jetzt bestehenden Beratungspflicht, eine „umfassende Beratung und Unterstützung der Leistungsberechtigten“ vor.

 

Um den Anforderungen der Sozialgerichte an Form und Inhalt der Begutachtung gerecht zu werden, ergibt sich ein deutlich höherer Personalbedarf im Bereich Sozialarbeit.

 

 

FD 554 Naturschutz

Technischer Dienst

0,5 Stelle nach Egr.11

 

Durch den neuen „Niedersächsischen Weg“ und die dadurch erfolgten beiden Änderungen zum Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz  kommen kurzfristig neue Aufgaben in erheblichem Umfang auf den FD 554 zu. Das Land rechnet mit einem Mehraufwand von mindestens einer VZ-Stelle pro Unterer Naturschutzbehörde, die über das Finanzverteilungsgesetz refinanziert wird. Zusätzlich ist mit einer Vielzahl von Anträgen für Windenergieprojekte zu rechnen. Derzeit sind 6 Verfahren in der Bearbeitung, 12 weitere Verfahren für insgesamt 71 Windenergieanlagen werden voraussichtlich in den nächsten Monaten beantragt, weitere 8 kurz- bis mittelfristig und eine unbekannte Anzahl von Verfahren aufgrund Repowering von aus der der festgesetzten Einspeisevergütung herausfallenden Altanlagen sind zu erwarten.

Im Fachdienst wird jetzt eine 0,5 Stelle durch die beginnende Altersteilzeit einer Kollegin vakant, zum Rentenbeginn am 01.11.2023 dann eine Vollzeitstelle.

Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Aufgaben soll die Stelle bereits jetzt in Vollzeit besetzt werden.

 

 

 

3. Folgende Änderungen müssen vollzogen werden (ohne Auswirkungen auf die Anzahl der Stellen):

 

 

Organisationseinheit

Stellen-umfang

Entgelt-

gruppe

Grund

Dritt-finanzierung

FB 54 Regionalentwicklung

1
(neu: kw-2025)

Egr.9b

(67.600 €)

Leitung Erhebungsstelle Zensus

 

Konnexität

FB 54 Regionalentwicklung

1

(neu: kw-2025)

Egr.6

(53.500 €)

Sachbearbeitung Zensus

Konnexität

 

Der Landkreis Nienburg/Weser ist verpflichtet, sich am ZENSUS 2021 (neu 2022) zu beteiligen, für ca. 2 Jahre eine Erhebungsstelle einzurichten und entsprechendes Personal dafür bereitzustellen. Coronabedingt wurde der Beginn des Zensus um jetzt  zwei Jahre verschoben, sodass die kw-Vermerke ebenfalls um zwei Jahre auf 2025 verlängert werden müssen.

 

 

 

 

 

4. Stellenveränderungen:

 

Die beim Landkreis Nienburg/Weser eingerichtete Bewertungskommission hat 43 Stellen einvernehmlich neu bewertet. Die Bewertungen der Beamtendienstposten erfolgten nach dem KGSt-Gutachten 7/2009.

 

12 Stellen wurden neu geschaffen bzw. erstmals bewertet, 9 Stellen bleiben in der Bewertung gleich, 18 Stellen wurden höher und 4 Stellen wurden niedriger bewertet.

 

 

Neubewertung von Arbeitsplätzen/Dienstposten:

 

Soweit die Stellen bereits besetzt sind, wurden die Höhergruppierungen aufgrund der Tarifautomatik vollzogen und sind in den regelmäßigen Berichten des Landrats im Kreisausschuss bekanntgegeben. Beförderungen wurden nach entsprechendem Beschluss des Kreisausschusses vorgenommen. Die vier Stellen, die im Zuge  von Ausschreibungsverfahren niedriger bewertet wurden, sind entsprechend besetzt worden.

 

 

 

Die Veränderungen im Stellenplan sind nachfolgend dargestellt:

 

Fachbereich/

Fachdienst

Stelle

Bisherige Egr./BesGr

Neue

Egr./ BesGr.

FD 121, Service und Wahlen

St.-Nr.121-111

Digitalisierung

 

A 10

A 11

Erstmalige Bewertung

FD 121, Service und Wahlen

St.-Nr. 121-114

Zentrale Vergabestelle

 

A 10

A 11

Erstmalige

Bewertung

FD 123, Liegenschaften

St.-Nr. 123 – 228

Teamleitung

 

A 12

Umwandeln in eine Beschäftigtenstelle nach Egr.10

Erstmalige Bewertung

FD 131, Finanzwirtschaft

St.-Nr. 131-104

Anlagenbuchhaltung

A 10

Egr.9a

Erstmalige Bewertung

FD 171, Ausländerwesen und Staatsangehörigkeit

St.-Nr.171-215

Fachkräfteein-wanderungsgesetz

Egr.9 a

Egr.9c

Erstmalige Bewertung

FD 173, Straßenverkehr

St.-Nr.173-215 Fachdienstleitung

Egr.10

Egr.11

FD 173,
Straßenverkehr

St.-Nr. 173-111

Teamleitung

Egr.10

umwandeln in eine Beamtenstelle nach A 10

Erstmalige Bewertung

FD 175, FTZ

St.-Nr.175-248, -253.-256,-259,-260

Feuerwehrgerätewarte

Egr.5

Egr.6

 

 

FD 175, FTZ

St.Nr.175-237 stv. Kreisschirrmeister

Egr.6

Egr.7

FB 21, Helen-Keller-Schule

St.-Nr.2118-204 Schulhausmeister

 

Egr. 5

 

Egr.6

FD 312, Sozialhilfe

St.-Nr.312-114, -118,-119 Sachbearbeitung Sozialhilfe

A 8

A 9 m.D.

FB 36, Jugend

 

St.Nr.360-209

Controlling Jugendhilfeplanung

Egr.S 15

umwandeln in eine Beamtenstelle nach A 11

Erstmalige Bewertung

FD 361,
Wirtschaftliche Jugendhilfe

St.Nr. 361-115

Teamleitung

 A 9 m.D.

A 10 Erstmalige Bewertung

FD 361, Wirtschaftliche Hilfen u. Vertretung Minderjähriger

St.Nr.361-218 und -219

Sachbearbeitung

Unterhaltsvorschuss

Egr.9c

umwandeln in Beamtenstellen

nach A 10

FD 362, Jugendarbeit, Kinderbetreuung u. Prävention

St.Nr.362-225

Fachberatung Kindertagespflege

Egr. S 11b

Egr.12

FD 362, Jugendarbeit, Kinderbetreuung u. Prävention

St.Nr.362-233

Familienhebamme

Egr.8

Egr.9a

Erstmalige Bewertung

FD 362, Jugendarbeit, Kinderbetreuung u. Prävention

St.Nr.362-231

Teamleitung Prävention und Vernetzung Kinderschutz / Frühe Hilfen

Egr. S 11b

Egr.S15Erstmalige Bewertung

FD 523, Bauverwaltung

St.Nr.523-204

Sachbearbeitung Bauverwaltung

Egr. 9 b

Egr.8

Erstmalige Bewertung

Jobcenter Nienburg

St.Nr.JC 111

Sachbearbeitung Unterhalt

A 10

Egr.9c

Erstmalige Bewertung

 

Außerdem sind in verschiedenen Bereichen durch tatsächliche Besetzung Beamten-in Beschäftigtenstellen umzuwandeln.

 

Zudem sieht der Stellenplan 2021 vor, die Stelle des Dezernenten Z nach BesGr. A 15 auszuweisen. Dies ist angesichts der qualitativen Anforderungen an die Stelle angezeigt. Der Stelleninhaber erfüllt die persönlichen Voraussetzungen für die Verleihung eines Amtes der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, aktuell noch nicht. Hierfür bedarf es eines gesonderten Qualifizierungskonzeptes. Die Verwaltung wird dem Kreisausschuss hierzu im kommenden Jahr eine gesonderte Beschlussvorlage vorlegen.

 

 

5. Zusammenfassende Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Auf Basis der vorgeschlagenen Stellenstreichungen und –erweiterungen (lfd. Nr. 2) ergibt sich insgesamt ein Stellenzuwachs von 2,8 Stellen.

/         Die Verteilung der Stellen auf Beamte und Beschäftigte ist dem beigefügten Stellenplan zu entnehmen, der in diesem Jahr erstmals mit dem Fachprogramm LOGA aufgestellt wurde. Dadurch ergibt sich eine insofern veränderte Ansicht, als die Fachbereiche den jeweiligen Dezernaten zugeordnet sind.