Dem Stellenplan 2021 wird zugestimmt.
Sachverhalt
Aktuell
weist der Stellenplan 2020 folgende Stellen aus:
125,100 Stellen für Beamte
501,979 Stellen für Beschäftigte
Zusätzlich
sind im Stellenplan vorhanden
32
Stellen für Nachwuchskräfte
3 Stellen für ein Freiwilliges Soziales Jahr
(FSJ)
3 Stellen für Sozialarbeitende im
Anerkennungspraktikum
5 Stellen für Personen im
Bundesfreiwilligendienst
2 Stellen
für das Duale Studium Soziale Arbeit
Nachrichtlich
werden zudem je 1 Beamten- und 1 Beschäftigtenstelle im Betrieb für Abfallwirtschaft (BAWN)
ausgewiesen, da die Stelleninhaber dorthin abgeordnet sind.
- Streichung von Stellen
Gegenüber
dem Stellenplan 2020 können folgende Stellen gestrichen werden:
Organisationseinheit |
Stellenumfang |
Entgelt-gruppe (Kosten/ Jahr) |
Grund |
Dritt-finanzierung |
FD 201 |
1 |
Egr 13 (83.300 €) |
Bildungskoordinator/in-Projekt wird nicht
fortgeführt |
Fördermittel maximal bis 31.07.2022 |
FB 21, Wilhelm-Busch-Schule |
0,5 |
Egr.5 (26.700 €) |
Schulverwaltungskraft- Schulschließung |
nein |
FB 21, Schloss-Schule Stolzenau |
0,7 |
Egr.5 (40.200 €) |
Schulverwaltungskraft- Schulschließung |
nein |
FB 21, Schloss-Schule Stolzenau |
1 |
Egr.3 (45.900 €) |
Hausmeister-Schulschließung |
nein |
FD 362, Team 362.1 |
1 |
Egr. 8a TVöD-S (59.600 €) |
Sprachförderkraft |
nein |
Gesamt |
4,2 |
255.700 € |
|
|
Vor
dem Hintergrund neuer gesetzlicher Aufgaben und Anforderungen sowie steigender
Fahlzahlen in Teilbereichen der Verwaltung ist die Neueinrichtung von Stellen
für den Stellenplan 2021 unabdingbar.
Der
Verwaltungsvorstand hat daher die angemeldeten und nachvollziehbar begründeten
Stellenbedarfe mit Blick auf die Zielsetzung, einen weiteren Anstieg des Personalbestandes
soweit möglich zu verhindern, priorisiert.
Die
aufgelisteten Stellenanteile sind dabei zur Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrages
der Verwaltung zwingend erforderlich.
- Neueinrichtung von Stellen
Folgende
Stellenanforderungen für den kommenden Stellenplan liegen vor:
Organisationseinheit |
Stellen-umfang |
Entgelt-gruppe (Kosten/ Jahr) |
Grund |
Dritt-finanzierung |
FD 121 Service und Wahlen |
1 |
A 10 (77.600 €) |
Digitalisierung der Verwaltung, Umsetzung
OZG/NDIG |
nein |
FD 123 Liegenschaften |
0,5 |
Erg. 9b (33.800 €) |
Technische/r Zeichner/in, 0,5 Anteil vorhanden ,
Umsetzung des KT- Beschlusses vom 26.06.2020 |
nein |
FD 123 Liegenschaften |
1 |
Egr. 11 (80.700 €) |
Architekt/in zur Abwicklung der anstehenden
Großprojekte; kw 2030 |
nein |
FD 173 Straßenverkehr |
1 |
Egr.9a (61.800 €) |
Zusätzlicher Bedarf wegen der Änderung der
örtlichen Zuständigkeit bei der Genehmigung von Großraum-und
Schwertransporten zum 01.01.2021 |
durch Gebühren |
FB 18 Veterinärwesen und
Lebensmittelüber-wachung |
0,5 |
A 14 (57.100 €) |
Tierärztlicher Dienst; Überwachung der Antibiotikaminimierung
(neu: bisher LAVES) |
tlw. durch Gebühren |
FB 18 Veterinärwesen und
Lebensmittelüber-wachung |
0,5 |
A 10 (38.800 €) |
verwaltungsrechtlichen Bearbeitung der
Antibiotikaminimierung |
tlw. durch Gebühren und Bußgelder |
FB 41 Gesundheitsdienste |
1 |
A 14 (114.200 €) |
Personelle Stärkung des ärztlichen Dienstes
(Infektionsschutz) |
voraussichtlich aus ÖGD-Pakt |
FD 411 Kinder- und Jugendärztl. Dienst |
1 |
Egr.S 11b (68.800 €) |
Mehraufwand durch Umsetzung des BTHG |
Konnexität |
FD 554 Naturschutz |
0,5 |
Egr.11 (40.350 €) |
Aufgabenzuwachs durch Änderung des BNatSchG
„Nds.Weg“ |
Finanzausgleich für die UNB‘s |
Gesamt |
7,0 |
573.150 € |
|
|
Erläuterungen:
FD
121 Service und Wahlen
Digitalisierung
der Verwaltung/Umsetzung Onlinezugangsgesetz
1
Stelle nach Egr.10
Mit dem Masterplan Digitalisierung strebt
Niedersachsen eine zielgerichtete, kontinuierliche Umsetzung von Maßnahmen an,
um die Digitalisierung über alle Verwaltungsebenen voranzubringen. Eine
Handlungsgrundlage bietet dabei das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs
zu Verwaltungsleitungen (OZG) sowie das Niedersächsisches Gesetz über digitale
Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG). Im Ergebnis soll der Gang zur
Behörde für Bürgerinnen und Bürger
entbehrlich und dafür online einfach und sicher gestaltet werden. Um den
Anforderungen gerecht zu werden, muss der Landkreis Nienburg/Weser u. a. ein
umfassendes Angebot für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsleistungen
über das Internet und aktuelle Informationen vorhalten.
Um umfassende und akzeptierte
Online-Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger einzuführen und zum anderen
die durchgängige Einführung weitgehend medienbruchfreier Verwaltungsprozesse
(E-Akte) zu erreichen, sind umfangreiche Arbeiten erforderlich. Hierzu gehören
u. a. die Anpassungen von Fachverfahren, die Realisierung von Schnittstellen,
der Aufbau und die Weiterentwicklung eines Dienstleistungsportales sowie die
Etablierung neuer digitaler Verwaltungsprozesse in allen Teilen der Verwaltung.
Diese sind neben den gesetzlichen Anforderungen auch erforderlich, um die
Möglichkeiten flexibler Arbeitsplätze (HomeOffice, Telearbeit, etc.) für die
Verwaltung effektiv nutzen zu können.
Bereits im Stellenplan 2020 wurde für die
Digitalisierung der Verwaltung eine Vollzeitstelle eingerichtet. Um den
umfangreichen gesetzlichen Zielen und dem stetig steigenden Digitalisierungsdruck
Rechnung zu tragen, wird die Einrichtung einer weiteren Stelle als notwendig
erachtet.
FD
123 Liegenschaften - Technisches Gebäudemanagement
Technische
Zeichnerin/technischer Zeichner
0,5
Stelle nach Egr.9 b
Mit der Umsetzung des Bildungscampus und der
ÖPP-Realisierung der Feuerwehrtechnischen Zentrale stehen Großprojekte an, für
die der Fachdienst Liegenschaften nur bedingt personell aufgestellt ist. Auch
an anderen Liegenschaften steht die Umsetzung umfangreicher Projekte bevor.
Aktuell entwickelt sich die Sanierung und Erweiterung der OBS Marklohe zu einem
weiteren Großprojekt, das vom Umfang mit dem Neubau der IGS Sekundarstufe I
vergleichbar ist. Auch die anstehende Erweiterung der Helen-Keller-Schule wird
aufgrund ihres Umfangs deutlich mehr personelle Ressourcen binden, als zunächst
angenommen wurde.
Entlastung soll zum einen durch die Einrichtung der
Stelle eines/r Bauzeichner/in geschaffen werden (siehe Drucksache 2020/007). So
soll von dort u.a. Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen,
Kostenberechnungen, Zeichnungen und Leistungsverzeichnissen geleistet werden.
Die Stelle ist darüber hinaus erforderlich, um Planbestände zu verwalten, zu
pflegen und standardisiert zu digitalisieren. Hierzu gehört es u.a. fehlende
Bestandspläne zu erstellen, Zeichnungen von Externen zu Projekten in
Bestandspläne einzupflegen, Berechnungen zu Gebäudebeständen zu erstellen und
fortzuschreiben und die Daten in das Gebäudemanagementsystem zu überführen.
Hierzu würde auch das Anlegen und Pflegen von Raumbüchern in Verbindung mit
digitalen Zeichnungen gehören.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.06.2020 der
Besetzung der Stelle zugestimmt und entschieden, den hier benannten fehlenden
Anteil mit dem Stellenplan 2021 bereitzustellen.
FD
123 Liegenschaften - Technisches Gebäudemanagement
Technische
Sachbearbeiterin/ technischer Sachbearbeiter (Architekt/in)
1
Stelle nach Egr.11
Die
Einrichtung der Stelle eines/r Bauzeichners/in führt zur Entlastung der vorhandenen
technischen Sachbearbeiter/innen. Um verwaltungsseitig die Rolle der Projektleitung
für die Großprojekte angemessen wahrnehmen zu können, ist darüber hinaus die
Einrichtung der Stelle eines/r weiteren technischen Sachbearbeiters/in (Architekt/in)
erforderlich. Diese dient insbesondere der Unterstützung der Teilprojekte, die
hinter dem Bildungscampus stehen. Durch die Bearbeitung der anderen Großprojekte
ist hier eine Unterstützung durch vorhandene personelle Ressourcen nicht möglich.
In
Anlehnung an die voraussichtliche Umsetzungszeit des Bildungscampus von ca. 10
Jahren wird derzeit davon ausgegangen, dass die Dichte an Bauprojekten nach
Ablauf dieser Zeit wieder auf ein Normalmaß sinkt. Spätestens gegen Ende dieses
Zeitraums werden nach aktuellem Stand zwei derzeitige technische Sachbearbeiter/innen
in Ruhestand gehen, so dass in diesem Zusammenhang die Möglichkeit besteht, den
Stellenplan an den dann bestehenden Bedarf anzupassen.
FD
173, Team 173.2 Zulassung
Sachbearbeiterin/
Sachbearbeiter
1
Stelle nach Egr.9 a
Aktuell ist für die Genehmigung von Großraum- und
Schwertransporten die Straßenverkehrsbehörde zuständig, in deren Bezirk der
Transport startet bzw. der Antragsteller seinen Wohn- oder Betriebssitz oder
eine Zweigniederlassung hat. Daher treten zurzeit als Antragsteller Firmen für die Transporteure
auf, die ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung im Bereich von Behörden haben,
die innerhalb des Gebührenrahmens am günstigsten sind (sog. Antragstourismus).
Ab 01.01.2021 ändert sich die Straßenverkehrsordnung
dahingehend, dass immer die Straßenverkehrsbehörde zuständig ist, in deren
Bezirk der Transport beginnt oder endet, unabhängig vom Betriebssitz. Im Fall
einer flächendeckenden Erlaubnis begründet der Wohnort oder Sitz der Person
oder des Unternehmens, die/das den Transport durchführt, die Zuständigkeit.
Zusätzlich entfällt der Gebührenrahmen und die Gebühr wird deutlich erhöht.
Im Jahr 2019 wurden ca. 1.200 Anträge gestellt.
Durch die Änderung der Zuständig-keit wird ein „Großkunde“ mit einer ähnlichen
Größenordnung hinzukommen.
Die Gebühreneinnahmen werden um mindestens 150.000 € steigen, sodass die
Personalkosten dadurch refinanziert werden.
FB
18 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Tierärztlicher
Dienst
0,5
Stelle nach Egr.14 bzw. A 14
Das Land Niedersachsen hat die Aufgabenverteilung im
Veterinärbereich zwischen dem LAVES und den Kommunen in Teilen neu
geordnet. So soll das LAVES künftig für
die Kontrolle der Tierversuche und Tierversuchseinrichtungen in Niedersachsen
sowie die Kontrolle von Zirkustieren vollumfänglich zuständig sein. Die
Kommunen erhalten auf der anderen Seite zusätzlich zu ihrer Zuständigkeit für
die Überwachung der Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen bei den
Tierhaltern bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Antibiotikaminimierung.
Auf Nachfrage hat das LAVES mitgeteilt, dass man für
die Aufgaben der Anti-biotikaminimierung im Landkreis Nienburg mit 0,5
Tierarztstellen kalkuliert. Die Aufgabe beinhaltet die jährliche Bearbeitung
von 250 Maßnahmenplänen und 36 Vorortkontrollen, die in der Regel zwischen zwei
bis vier Stunden dauern. Zusätzlich werden im LAVES 12 Verwaltungsstellen für
die verwaltungsrechtliche Bearbeitung
(Anhörungen, Gebührenbescheide etc.) vorgehalten.
Im Landkreis Nienburg sind zwei
Versuchstiereinrichtungen ansässig, die in Er-mangelung von Personal bisher
ausschließlich unter Risikogesichtspunkten anlassbezogen überprüft wurden.
Zirkusbetriebe wurden bisher nur sporadisch und bei Hinweisen überprüft.
Insofern können möglicherweise im Rahmen der drei auf das LAVES zu verlagernden
Aufgaben eingesparte Personalanteile nicht mit der Aufgabe der
Antibiotikaminimierung gegengerechnet werden, da sie zeitmäßig bisher keine
Rolle gespielt haben und das LAVES bezüglich der Aufgaben der Überwachung der
Antibiotikaminimierung hohe Standards gesetzt hat, an denen die Kommunen sich
zukünftig messen lassen müssen.
Für die sachgerechte Aufgabenerledigung im Rahmen
der beabsichtigten Aufgabenverlagerung benötigt der FB 18 für den Stellenplan
2021 zusätzlich 0,5 Tierarztstellen. Eine Einrichtung als Beamtenstelle wird
vorgeschlagen, da die tierärztliche Aufgabenwahrnehmung überwiegend hoheitlich
ist.
FB
18 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter
0,5
Stelle nach A 10
Die neue Aufgabe wird auch einen erheblichen
Mehraufwand im Verwaltungsbereich mit sich bringen. Anhand der Fallzahlen ist
mit einem Bedarf von ca. 0,5 VZÄ zu rechnen.
FB
41 Gesundheitsdienste
Ärztlicher
Dienst
1
Stelle nach Egr.14 bzw. A 14
Die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes
haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert und werden auch weiterhin
einem Wandel unterliegen. Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie wurde
deutlich, dass sowohl die Abläufe als auch die derzeitige personelle
Ausstattung kritisch betrachtet und entsprechend angepasst werden müssen. Die
politisch kommunizierte Erwartung an der Übernahme weiterer bzw. intensivierter
Aufgaben und die damit einhergehende angestrebte Stärkung der öffentlichen
Gesundheitsdienste werden absehbar zu personellem Mehrbedarf führen, der auch
anhalten wird, wenn die derzeitig herrschende Pandemie bewältigt ist.
Der beschlossene Pakt für den öffentlichen
Gesundheitsdienst sieht in diesem Zusammenhang vor, dass die Gesundheitsämter
in ganz Deutschland personell aufgestockt, modernisiert und vernetzt werden, um für künftige Pandemien
gerüstet zu sein. So sollen bundesweit bis zu 5.000 unbefristete
Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalente) für Ärztinnen und Ärzte, weiteres
Fachpersonal sowie Ver-waltungspersonal in den Behörden des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes geschaffen und besetzt werden.
Um im Zuge der akuten Pandemielage handlungsfähig zu
sein, hat der Kreisausschuss bereits in seiner Sitzung am 31.8.2020 (siehe
Drucksache 2020/135) beschlossen, die Stelle einer Ärztin/eines Arztes
überplanmäßig zu besetzen und den über den Stellenplan 2020 hinausgehenden
Stellenanteil im Stellenplan 2021 zusätzlich einzurichten.
Die Verwaltung geht aktuell davon aus, dass die
Stelle aus dem ÖGD-Pakt finanziert wird. Da aktuell noch keine verbindlichen
Richtlinien vorliegen, ist die Kostenübernahme jedoch noch nicht gesichert.
FD
411 Kinder-und Jugendärztlicher Dienst
Sozialarbeit
1
Stelle nach Egr.11 TVöD-S
Die Anforderungen des BTHG bedingen einen deutlich
erhöhten Personalaufwand im Bereich der Sozialarbeit.
Mit der dritten Stufe des BTHG (ab 2020) werden die
Anforderungen an die Mitarbeiterinnen in der Hilfeplanung, insbesondere
gegenüber der bisherigen Rechtslage, umfangreicher, was bei der Fortschreibung
der Prozesse zu berücksichtigen ist. Die Fallzahlen im Bereich des
Förderbedarfs im vorschulischen Bereich sind ebenso stark angestiegen wie der
Bedarf an Schulbegleitungen. Daneben ist die Bedarfsermittlung deutlich
umfangreicher und zeitaufwändiger (Bedarfsermittlung Niedersachsen=B.E.Ni.),
das Teilhabeverfahren erfordert ein höheres Maß an Abstimmungen und die – neue
und ausdrückliche – Vorschrift des
§ 106 SGD IX sieht, im Vergleich zu der bereits
jetzt bestehenden Beratungspflicht, eine „umfassende Beratung und Unterstützung
der Leistungsberechtigten“ vor.
Um den Anforderungen der Sozialgerichte an Form und
Inhalt der Begutachtung gerecht zu werden, ergibt sich ein deutlich höherer
Personalbedarf im Bereich Sozialarbeit.
FD
554 Naturschutz
Technischer
Dienst
0,5
Stelle nach Egr.11
Durch den neuen „Niedersächsischen Weg“ und die
dadurch erfolgten beiden Änderungen zum Nds. Ausführungsgesetz zum
Bundesnaturschutzgesetz kommen kurzfristig
neue Aufgaben in erheblichem Umfang auf den FD 554 zu. Das Land rechnet mit
einem Mehraufwand von mindestens einer VZ-Stelle pro Unterer Naturschutzbehörde,
die über das Finanzverteilungsgesetz refinanziert wird. Zusätzlich ist mit
einer Vielzahl von Anträgen für Windenergieprojekte zu rechnen. Derzeit sind 6
Verfahren in der Bearbeitung, 12 weitere Verfahren für insgesamt 71
Windenergieanlagen werden voraussichtlich in den nächsten Monaten beantragt,
weitere 8 kurz- bis mittelfristig und eine unbekannte Anzahl von Verfahren
aufgrund Repowering von aus der der festgesetzten Einspeisevergütung
herausfallenden Altanlagen sind zu erwarten.
Im Fachdienst wird jetzt eine 0,5 Stelle durch die
beginnende Altersteilzeit einer Kollegin vakant, zum Rentenbeginn am 01.11.2023
dann eine Vollzeitstelle.
Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Aufgaben
soll die Stelle bereits jetzt in Vollzeit besetzt werden.
3. Folgende Änderungen
müssen vollzogen werden (ohne Auswirkungen auf die Anzahl der Stellen):
Organisationseinheit |
Stellen-umfang |
Entgelt- gruppe |
Grund |
Dritt-finanzierung |
FB 54 Regionalentwicklung |
1 |
Egr.9b (67.600 €) |
Leitung Erhebungsstelle Zensus |
Konnexität |
FB 54 Regionalentwicklung |
1 (neu: kw-2025) |
Egr.6 (53.500 €) |
Sachbearbeitung Zensus |
Konnexität |
Der
Landkreis Nienburg/Weser ist verpflichtet, sich am ZENSUS 2021 (neu 2022) zu
beteiligen, für ca. 2 Jahre eine Erhebungsstelle einzurichten und
entsprechendes Personal dafür bereitzustellen. Coronabedingt wurde der Beginn
des Zensus um jetzt zwei Jahre
verschoben, sodass die kw-Vermerke ebenfalls um zwei Jahre auf 2025 verlängert
werden müssen.
4. Stellenveränderungen:
Die
beim Landkreis Nienburg/Weser eingerichtete Bewertungskommission hat 43 Stellen einvernehmlich neu bewertet. Die
Bewertungen der Beamtendienstposten erfolgten nach dem KGSt-Gutachten 7/2009.
12
Stellen wurden neu geschaffen bzw. erstmals bewertet, 9 Stellen bleiben in der
Bewertung gleich, 18 Stellen wurden höher und 4 Stellen wurden niedriger
bewertet.
Neubewertung
von Arbeitsplätzen/Dienstposten:
Soweit die Stellen
bereits besetzt sind, wurden die Höhergruppierungen aufgrund der Tarifautomatik
vollzogen und sind in den regelmäßigen Berichten des Landrats im Kreisausschuss
bekanntgegeben. Beförderungen wurden nach entsprechendem Beschluss des
Kreisausschusses vorgenommen. Die vier Stellen, die im Zuge von Ausschreibungsverfahren niedriger
bewertet wurden, sind entsprechend besetzt worden.
Die Veränderungen im Stellenplan sind
nachfolgend dargestellt:
Fachbereich/ Fachdienst |
Stelle |
Bisherige Egr./BesGr |
Neue Egr./ BesGr. |
FD 121, Service und
Wahlen |
St.-Nr.121-111 Digitalisierung |
A 10 |
A 11 Erstmalige Bewertung |
FD 121, Service und
Wahlen |
St.-Nr. 121-114 Zentrale Vergabestelle |
A 10 |
A 11 Erstmalige Bewertung |
FD 123, Liegenschaften
|
St.-Nr. 123 – 228 Teamleitung |
A 12 |
Umwandeln in eine Beschäftigtenstelle nach Egr.10 Erstmalige Bewertung |
FD 131, Finanzwirtschaft |
St.-Nr. 131-104 Anlagenbuchhaltung |
A 10 |
Egr.9a Erstmalige Bewertung |
FD 171, Ausländerwesen
und Staatsangehörigkeit |
St.-Nr.171-215 Fachkräfteein-wanderungsgesetz |
Egr.9 a |
Egr.9c Erstmalige Bewertung |
FD 173, Straßenverkehr |
St.-Nr.173-215 Fachdienstleitung
|
Egr.10 |
Egr.11 |
FD 173, |
St.-Nr. 173-111 Teamleitung |
Egr.10 |
umwandeln in eine
Beamtenstelle nach A 10 Erstmalige Bewertung |
FD 175, FTZ |
St.-Nr.175-248,
-253.-256,-259,-260 Feuerwehrgerätewarte |
Egr.5 |
Egr.6 |
FD 175, FTZ |
St.Nr.175-237 stv.
Kreisschirrmeister |
Egr.6 |
Egr.7 |
FB 21,
Helen-Keller-Schule |
St.-Nr.2118-204
Schulhausmeister |
Egr. 5 |
Egr.6 |
FD 312, Sozialhilfe |
St.-Nr.312-114,
-118,-119 Sachbearbeitung Sozialhilfe |
A 8 |
A 9 m.D. |
FB 36, Jugend |
St.Nr.360-209 Controlling Jugendhilfeplanung |
Egr.S 15 |
umwandeln in eine
Beamtenstelle nach A 11 Erstmalige Bewertung |
FD 361, |
St.Nr. 361-115 Teamleitung |
A 9 m.D. |
A 10 Erstmalige
Bewertung |
FD 361,
Wirtschaftliche Hilfen u. Vertretung Minderjähriger |
St.Nr.361-218 und -219 Sachbearbeitung Unterhaltsvorschuss |
Egr.9c |
umwandeln in Beamtenstellen
nach A 10 |
FD 362, Jugendarbeit,
Kinderbetreuung u. Prävention |
St.Nr.362-225 Fachberatung Kindertagespflege
|
Egr. S 11b |
Egr.12 |
FD 362, Jugendarbeit,
Kinderbetreuung u. Prävention |
St.Nr.362-233 Familienhebamme |
Egr.8 |
Egr.9a Erstmalige Bewertung |
FD 362, Jugendarbeit,
Kinderbetreuung u. Prävention |
St.Nr.362-231 Teamleitung Prävention
und Vernetzung Kinderschutz / Frühe Hilfen |
Egr. S 11b |
Egr.S15Erstmalige
Bewertung |
FD 523, Bauverwaltung |
St.Nr.523-204 Sachbearbeitung
Bauverwaltung |
Egr. 9 b |
Egr.8 Erstmalige Bewertung |
Jobcenter Nienburg |
St.Nr.JC 111 Sachbearbeitung Unterhalt |
A 10 |
Egr.9c Erstmalige Bewertung |
Außerdem sind in
verschiedenen Bereichen durch tatsächliche Besetzung Beamten-in
Beschäftigtenstellen umzuwandeln.
Zudem sieht der Stellenplan 2021 vor, die Stelle
des Dezernenten Z nach BesGr. A 15 auszuweisen. Dies ist angesichts der
qualitativen Anforderungen an die Stelle angezeigt. Der Stelleninhaber erfüllt
die persönlichen Voraussetzungen für die Verleihung eines Amtes der
Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, aktuell noch nicht. Hierfür bedarf es eines
gesonderten Qualifizierungskonzeptes. Die Verwaltung wird dem Kreisausschuss
hierzu im kommenden Jahr eine gesonderte Beschlussvorlage vorlegen.
5. Zusammenfassende
Auswirkungen auf den Stellenplan
Auf
Basis der vorgeschlagenen Stellenstreichungen und –erweiterungen (lfd. Nr. 2)
ergibt sich insgesamt ein Stellenzuwachs von 2,8 Stellen.
/ Die
Verteilung der Stellen auf Beamte und Beschäftigte ist dem beigefügten
Stellenplan zu entnehmen, der in diesem Jahr erstmals mit dem Fachprogramm LOGA
aufgestellt wurde. Dadurch ergibt sich eine insofern veränderte Ansicht, als
die Fachbereiche den jeweiligen Dezernaten zugeordnet sind.