Betreff
Annahme einer Zuwendung durch den Kreistag
Vorlage
2020/234
Aktenzeichen
13.1 20 20 25
Art
Beschlussvorlage

Der Annahme der Zuwendungen des Fördervereins Oberschule Hoya e.V. wird
zugestimmt.


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).

 

Bei Beträgen oder Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.

 

Der Förderverein der Oberschule Hoya e.V. spendet der OBS Hoya Kendamas (Geschicklichkeitsspielzeug) in Wert von 194,35 Euro, Trikots für die Schulmannschaft im Wert von 200,10 Euro sowie ein Gartenhaus zur Aufbewahrung der Gartengeräte für das Umwelt-Projekt im Wert von 1.879,47 Euro.

(insgesamt 3.921,30 Euro in 2020)