Betreff
Annahme einer Zuwendung durch den Kreistag
Vorlage
2020/234
Aktenzeichen
13.1 20 20 25
Art
Beschlussvorlage
Der Annahme der Zuwendungen
des Fördervereins Oberschule Hoya e.V. wird
zugestimmt.
Sachverhalt
Der Landkreis Nienburg/Weser
kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).
Bei Beträgen oder Werten über
2.000 € entscheidet der Kreistag.
Der Förderverein der
Oberschule Hoya e.V. spendet der OBS Hoya Kendamas (Geschicklichkeitsspielzeug)
in Wert von 194,35 Euro, Trikots für die Schulmannschaft im Wert von 200,10
Euro sowie ein Gartenhaus zur Aufbewahrung der Gartengeräte für das
Umwelt-Projekt im Wert von 1.879,47 Euro.
(insgesamt 3.921,30 Euro in
2020)