Betreff
Abfallgebührensatzung
Vorlage
2020/235
Art
Beschlussvorlage

Der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die

Abfallbewirtschaftung (Abfallgebührensatzung) im Gebiet des Landkreises

Nienburg/Weser, welche der Verwaltungsrat des BAWN in seiner Sitzung am

23.11.2020 beschlossen hat, wird zugestimmt.


Sachverhalt

Der Verwaltungsrat des BAWN hat in seiner Sitzung am 23.11.2020 einstimmig die

Gebührenbedarfsberechnung für den Kalkulationszeitraum 2021-2023 beschlossen.

Gem. § 145 Abs. 3 Nr. 2 NKomVG entscheidet der Verwaltungsrat über die

Festsetzung von Gebühren sowie allgemein geltenden Tarife.

 

Grundlage für die Erhebung von Gebühren ist jedoch die jetzt anzupassende

Abfallgebührensatzung. Nach § 145 Abs. 3 Satz 4 NKomVG bedarf ein Beschluss

des Verwaltungsrates über den Erlass einer Satzung der Zustimmung des

Kreistages.

 

Aufgrund dieser widersprüchlichen gesetzlichen Regelungen gibt es daher

unterschiedliche Auffassungen in den einschlägigen Kommentierungen zum

NKomVG, ob eine Gebührensatzung zustimmungspflichtig ist oder nicht.

 

Zur Vermeidung von rechtlichen Risiken soll die Satzung daher dem Kreistag zur

Zustimmung vorgelegt werden.

 

Weitere Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung inkl. aller Anlagen finden

sich in den Drucksachen VBA/2020/006, VBA/2020/007 und VBA/2020/011, die allen

Kreistagsabgeordneten zugegangen sind.

 


Anlage:

 

·         Abfallgebührensatzung (Entwurf)