Der
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Abfallbewirtschaftung
(Abfallgebührensatzung) im Gebiet des Landkreises
Nienburg/Weser,
welche der Verwaltungsrat des BAWN in seiner Sitzung am
23.11.2020 beschlossen hat, wird zugestimmt.
Sachverhalt
Der
Verwaltungsrat des BAWN hat in seiner Sitzung am 23.11.2020 einstimmig die
Gebührenbedarfsberechnung
für den Kalkulationszeitraum 2021-2023 beschlossen.
Gem.
§ 145 Abs. 3 Nr. 2 NKomVG entscheidet der Verwaltungsrat über die
Festsetzung
von Gebühren sowie allgemein geltenden Tarife.
Grundlage
für die Erhebung von Gebühren ist jedoch die jetzt anzupassende
Abfallgebührensatzung.
Nach § 145 Abs. 3 Satz 4 NKomVG bedarf ein Beschluss
des
Verwaltungsrates über den Erlass einer Satzung der Zustimmung des
Kreistages.
Aufgrund
dieser widersprüchlichen gesetzlichen Regelungen gibt es daher
unterschiedliche
Auffassungen in den einschlägigen Kommentierungen zum
NKomVG,
ob eine Gebührensatzung zustimmungspflichtig ist oder nicht.
Zur
Vermeidung von rechtlichen Risiken soll die Satzung daher dem Kreistag zur
Zustimmung
vorgelegt werden.
Weitere
Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung inkl. aller Anlagen finden
sich
in den Drucksachen VBA/2020/006, VBA/2020/007 und VBA/2020/011, die allen
Kreistagsabgeordneten zugegangen sind.
Anlage:
·
Abfallgebührensatzung
(Entwurf)