Der
Neufassung der Satzung über die Abfallbewirtschaftung im Gebiet des Landkreises
Nienburg/Weser (Abfallsatzung), welche der Verwaltungsrat des BAWN in seiner
Sitzung am 23.11.2020 beschlossen hat, wird zugestimmt.
Sachverhalt
Die
derzeit gültige Abfallsatzung stammt aus dem Jahr 2013 und trat zum 01.01.2014
in
Kraft. Die Satzung wurde nunmehr grundlegend überarbeitet. In 2015 ist vom NLT
eine
neue Mustersatzung veröffentlicht worden. Die dort gemachten Empfehlungen
wurden
in den als Anlage 1 zu der Drucksache VBA_2020_012 beigefügten
Satzungsentwurf
übernommen. Alle Änderungen in der Abfallsatzung gegenüber der
bisher
gültigen Fassung sowie die dafür angeführten Gründe können der als Anlage
2 der
Drucksache VBA_2020_012 beigefügten Synopse entnommen werden.
Die
Neufassung wurde am 23.11.2020 einstimmig vom Verwaltungsrat des BAWN
beschlossen.
Entsprechend § 145 Abs. 3 Satz 4 NKomVG bedarf die Entscheidung
des
Verwaltungsrates über den Erlass einer Satzung der Zustimmung des
Kreistages.
Anlage:
· Abfallsatzung (Entwurf)