Zum Ausgleich von
Mindererträgen bzw. Mehrbelastungen aufgrund der Corona-Pandemie wird den
kreisangehörigen Kommunen eine Ausschüttung in Höhe von 2.839.256 Euro gewährt,
die nach Maßgabe der Kreisumlage verteilt wird.
Die Deckung dieses
außerplanmäßigen Aufwands wird durch Mehrerträge in der Grundsicherung für
Arbeitssuchende sichergestellt.
Sachverhalt
Der 1. Nachtrag 2020 hat
einen Fehlbetrag von rd 1 Mio. Euro ausgewiesen. Seit dem Beschluss des
Kreistages am 23.10.2020 haben sich noch erhebliche Verbesserungen ergeben.
Nach der zu Ende November
erstellten Prognose für den Jahresabschluss 2020 wird ein Überschuss in Höhe
von rd. 9 Mio. Euro erwartet.
Gründe hierfür sind vor
allem:
- Ertragssteigerungen aufgrund der für 2020 rückwirkend geltenden
Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft in Höhe von
rd. 4 Mio. Euro
- Einsparungen im Bereich Schulen und Kultur wegen der
Schulschließungen im Frühjahr und günstigen Ausschreibungsergebnissen mit
gleichzeitiger Erhöhung der Erträge für das Sofortausstattungsprogramm
(insgesamt Verbesserung um rd. 2 Mio. Euro)
- Verbesserungen im Bereich Jugend um insgesamt 1 Mio. Euro in den
verschiedenen Leistungen des Allgemeinen Sozialen Dienstes sowie bei den
Kindergartengebühren und Erhöhung der Förderung für die Kindertagespflege
- Förderprojekte im Bereich Naturschutz wurden nicht umgesetzt bzw.
verschoben, was eine Entlastung in Höhe von 400 T Euro bedeutet.
Aufgrund der in 2020
pandemiebedingten Sondersituation hat die Kommunalaufsicht des Nds.
Ministeriums für Inneres und Sport ausnahmsweise die Möglichkeit zugelassen,
die Kommunen bereits im laufenden Jahr an einem verbesserten Jahresergebnis zu
beteiligen, ohne eine weitere Nachtragssatzung erlassen zu müssen. Dies wäre
aufgrund des zeitlichen Rahmens nicht mehr durchführbar.
Die Verwaltung schlägt daher
vor, an die kreisangehörigen Kommunen zum Ausgleich von Mindererträgen bzw.
Mehrbelastungen aufgrund der Corona-Pandemie eine Ausschüttung in Höhe von 2
Prozentpunkten der Kreisumlage zu leisten. Diese soll mit der
Finanzausgleichszahlung am 20.12.2020 verbunden werden.
Der außerplanmäßige Aufwand
in Höhe von 2.839.256 Euro wird durch Mehrerträge in der Grundsicherung für
Arbeitssuchende gedeckt.