Betreff
Jahresergebnis 2020 - Ausschüttung zu erwartender anteiliger Überschüsse
Vorlage
2020/238
Aktenzeichen
131-20 20 31
Art
Beschlussvorlage

Zum Ausgleich von Mindererträgen bzw. Mehrbelastungen aufgrund der Corona-Pandemie wird den kreisangehörigen Kommunen eine Ausschüttung in Höhe von 2.839.256 Euro gewährt, die nach Maßgabe der Kreisumlage verteilt wird.

 

Die Deckung dieses außerplanmäßigen Aufwands wird durch Mehrerträge in der Grundsicherung für Arbeitssuchende sichergestellt.

 


Sachverhalt

Der 1. Nachtrag 2020 hat einen Fehlbetrag von rd 1 Mio. Euro ausgewiesen. Seit dem Beschluss des Kreistages am 23.10.2020 haben sich noch erhebliche Verbesserungen ergeben.

Nach der zu Ende November erstellten Prognose für den Jahresabschluss 2020 wird ein Überschuss in Höhe von rd. 9 Mio. Euro erwartet.

 

Gründe hierfür sind vor allem:

 

  • Ertragssteigerungen aufgrund der für 2020 rückwirkend geltenden Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft in Höhe von rd. 4 Mio. Euro
  • Einsparungen im Bereich Schulen und Kultur wegen der Schulschließungen im Frühjahr und günstigen Ausschreibungsergebnissen mit gleichzeitiger Erhöhung der Erträge für das Sofortausstattungsprogramm (insgesamt Verbesserung um rd. 2 Mio. Euro)
  • Verbesserungen im Bereich Jugend um insgesamt 1 Mio. Euro in den verschiedenen Leistungen des Allgemeinen Sozialen Dienstes sowie bei den Kindergartengebühren und Erhöhung der Förderung für die Kindertagespflege
  • Förderprojekte im Bereich Naturschutz wurden nicht umgesetzt bzw. verschoben, was eine Entlastung in Höhe von 400 T Euro bedeutet.

 

Aufgrund der in 2020 pandemiebedingten Sondersituation hat die Kommunalaufsicht des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport ausnahmsweise die Möglichkeit zugelassen, die Kommunen bereits im laufenden Jahr an einem verbesserten Jahresergebnis zu beteiligen, ohne eine weitere Nachtragssatzung erlassen zu müssen. Dies wäre aufgrund des zeitlichen Rahmens nicht mehr durchführbar.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, an die kreisangehörigen Kommunen zum Ausgleich von Mindererträgen bzw. Mehrbelastungen aufgrund der Corona-Pandemie eine Ausschüttung in Höhe von 2 Prozentpunkten der Kreisumlage zu leisten. Diese soll mit der Finanzausgleichszahlung am 20.12.2020 verbunden werden.

 

Der außerplanmäßige Aufwand in Höhe von 2.839.256 Euro wird durch Mehrerträge in der Grundsicherung für Arbeitssuchende gedeckt.