Betreff
Wahlleitung für die Kreistagswahl 2021
Vorlage
2021/003
Art
Beschlussvorlage

Als Wahlleitung nach § 9 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) im Landkreis Nienburg/Weser werden berufen:

 

Kreiswahlleiter = Erster Kreisrat Lutz Hoffmann

Stellvertretender Kreiswahlleiter = Kreisverwaltungsoberrat Torsten Rötschke.


Sachverhalt

Gemäß Verordnung über den Wahltag für die kommunalen allgemeinen Neuwahlen und allgemeinen Direktwahlen 2021 vom 31.10.2020 (Nds.GVBl. Nr. 39/2020, ausgegeben am 06.11.2020) finden die Neuwahlen der kommunalen Vertretungen am 12. September 2021 statt.

 

Nach § 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) hat der Landkreis Nienburg/Weser die Namen und die Dienstanschrift der Wahlleitung (Kreiswahlleitung und Stellvertretung) öffentlich bekannt zu machen. Die Wahlleitung ist für die Durchführung der Wahlen, sowie für die Aufgaben nach der Wahl bis zur Bestimmung einer neuen Wahlleitung zuständig. Sie hat bei der Ausübung ihres Amtes das Gebot der Neutralität und Objektivität zu wahren.

 

Gemäß § 9 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes ist der Landrat grundsätzlich der Kreiswahlleiter und sein Stellvertreter ist jeweils der Vertreter im Amt. Eine hiervon abweichende Berufung kann durch die Vertretung erfolgen.

 

Verwaltungsseitig wird daher gemäß § 9 Abs. 3 Ziffer 4 NKWG vorgeschlagen,

 

1.     den Ersten Kreisrat Lutz Hoffmann als Kreiswahlleiter und

 

2.    den Kreisverwaltungsoberrat Torsten Rötschke zu dessen Stellvertreter
zu berufen.