Als Wahlleitung nach § 9 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) im Landkreis Nienburg/Weser werden berufen:
Kreiswahlleiter = Erster Kreisrat Lutz Hoffmann
Stellvertretender Kreiswahlleiter = Kreisverwaltungsoberrat Torsten Rötschke.
Sachverhalt
Gemäß
Verordnung über den Wahltag für die kommunalen allgemeinen Neuwahlen und
allgemeinen Direktwahlen 2021 vom 31.10.2020 (Nds.GVBl. Nr. 39/2020, ausgegeben
am 06.11.2020) finden die Neuwahlen der kommunalen Vertretungen am 12.
September 2021 statt.
Nach § 7 Abs. 1 der
Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) hat der Landkreis Nienburg/Weser
die Namen und die Dienstanschrift der Wahlleitung (Kreiswahlleitung und
Stellvertretung) öffentlich bekannt zu machen. Die Wahlleitung ist für die
Durchführung der Wahlen, sowie für die Aufgaben nach der Wahl bis zur
Bestimmung einer neuen Wahlleitung zuständig. Sie hat bei der Ausübung ihres Amtes
das Gebot der Neutralität und Objektivität zu wahren.
Gemäß § 9 des
Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes ist der Landrat grundsätzlich der
Kreiswahlleiter und sein Stellvertreter ist jeweils der Vertreter im Amt. Eine
hiervon abweichende Berufung kann durch die Vertretung erfolgen.
Verwaltungsseitig
wird daher gemäß § 9 Abs. 3 Ziffer 4 NKWG vorgeschlagen,
1.
den Ersten Kreisrat Lutz Hoffmann als Kreiswahlleiter und
2. den Kreisverwaltungsoberrat Torsten Rötschke zu dessen Stellvertreter
zu berufen.