hier: Evaluierung des Projektes und Verlängerung des Projektes um weitere 3 Jahre
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt die Ergebnisse der
Evaluierung zur Kenntnis.
Der
Fortsetzung des Projektes für den Zeitraum
2021-2023 wird mit dem gleichbleibenden Ansatz von 3.000,00 € pro Jahr
zugestimmt.
Sachverhalt:
Am 12.11.14 wurde im ALNU mit Beschluss 2014/227
einstimmig das Konzept zur Eindämmung
der Katzenpopulation beschlossen. Nach anfänglichen Abstimmungs- und
Umsetzungsschwierigkeiten konnte das Projekt im März 2015 starten.
Das Projekt wurde zunächst auf drei Jahre ausgelegt
und nach Evaluierung mit ALNU-Beschluss 2018/08 um weitere drei Jahre
verlängert. Nach diesem Zeitraum soll eine erneute Evaluierung durchgeführt und
in Abhängigkeit von dem Ergebnis im Anschluss eine Entscheidung zur
Weiterführung dieses Konzeptes getroffen werden.
Die Stadt Nienburg und die SG Marklohe haben bisher
nicht an dem Projekt teilgenommen
Evaluierung:
Die Maßnahmen zur Reduzierung der Katzenpopulation
sollen gemäß der Beschlussvorlage aus 2014 demnach auf vier Säulen beruhen:
- Säule: Intensive
Öffentlichkeitsarbeit, möglichst in enger Zusammen-arbeit mit den
Tierschutzorganisationen, den Tierärzten und dem Veterinärdienst
Die Öffentlichkeitsarbeit wurde zu Beginn des
Projektes in enger Abstimmung mit den Beteiligten in dem Projektzeitraum bis
2017 intensiviert. Diese Säule wurde im letzten Projektzeitraum nicht bedient.
- Säule: Bezuschussung
der Kastration in Form von Gutscheinen über
die Gemeinden
a) Aus Sicht der Kommunen
Mit Schreiben vom 06.01.2021 hat der FB 18 die
teilnehmenden Kommunen bis zum 10.02.2021 um kurze schriftliche Rückmeldung
gebeten, ob aus kommunaler Sicht das Projekt gelungen und eine Weiterführung in
der jeweiligen Kommune geplant sei. Ferner wurde gebeten in der Rückmeldung
Verbesserungsvorschläge zu benennen. Die Stadt Nienburg und SG Marklohe wurden
von dieser Anfrage in Kenntnis gesetzt.
Die Kommunen haben sich fast durchweg positiv
geäußert und sehen das Projekt als gelungen an. Die Kommunen haben sich dabei
im Einzelnen wie folgt geäußert:
SG Grafschaft Hoya
Die Gutscheinaktion hat sich in der SG Grafschaft
Hoya bewährt. Es wurden in den letzten drei Jahren insgesamt 158 Gutscheine
ausgestellt. Die Gutscheinaktion wird in jedem Fall weiter durchgeführt.
SG Heemsen
Die Gutscheine wurden in der SG Heemsen gut in
Anspruch genommen und es werden weiterhin Gutscheine ausgegeben.
SG Liebenau
Es erfolgte eine Rückmeldung zu 2020. Nach
Auffassung der SG Liebenau ist das Projekt gelungen und es wurden 14 Gutscheine
ausgestellt. Eine Weiterführung ist geplant.
SG Mittelweser
Im Bereich der Samtgemeinde Mittelweser ist die
Anzahl der ausgegebenen Gutscheine gestiegen. In den Jahren 2015 bis 2017
wurden aufgrund des begrenzten Budgets jährlich max. 60 Gutscheine zur
Verfügung gestellt. Ab 2018 wurde die Begrenzung aufgehoben. 2018 wurden 94
Gutscheine ausgegeben, davon 74 abgerechnet, in 2019 wurden von 105 ausgegebenen
Gutscheinen 86 abgerechnet und von den 100 Gutscheinen in 2020 wurden bislang
60 abgerechnet. Mit weiteren Abrechnungen aus 2020 wird gerechnet, da
zahlreiche Gutscheine erst im 4. Quartal ausgegeben wurden.
Positiv wird die Mitarbeit der Tierarztpraxen
bewertet, die auf diese Gutscheinaktion hinweisen. Dadurch sind die
Katzenbesitzer/Innen eher bereit, ihre Tiere kastrieren zu lassen.
Die SG Mittelweser wird das Projekt beibehalten und
hat entsprechende Haushaltsmittel eingeplant.
Stadt Rehburg-Loccum
Die Stadt Rehburg-Loccum spricht sich grundsätzlich
dafür aus, dass dieses Projekt über den 31.12.2020 hinaus fortgesetzt wird.
Das allerdings unter der Voraussetzung, dass
geeignete Maßnahmen vorgesehen werden, um bloße Mitnahmeeffekte möglichst
weitgehend auszuschließen. Nach Erfahrung der Stadt Rehburg-Loccum werden rund
dreiviertel der ausgestellten Gutscheine für Hauskatzen verwendet, deren
Besitzer sowohl bereit als auch in der Lage wären, ohne öffentliche
Unterstützung die Kastration vornehmen zu lassen.
Zudem ist dies häufig ein Personenkreis, bei dem
die Katzen unter einer gewissen Aufsicht sind. Die Stadt-Rehburg-Loccum ist der
Ansicht, dass diese Gutscheine aber eher für die Zielgruppe von Katzenhaltern
bestimmt sind, die nicht in der Lage sind, eine Kastration vornehmen zu lassen.
Soweit vor diesem Hintergrund eine stringentere
Gutscheinvergabe gewährleistet oder zumindest mit guter Erfolgsaussicht
angestrebt werden kann, wird die Stadt Rehburg-Loccum gern fortsetzen. Sie
behalten sich andernfalls vor, aus dem Projekt auszusteigen.
Auf fernmündliche Nachfrage wurde dem FB 18 im
April mitgeteilt, dass die Stadt Rehburg- Loccum auch in 2021 an dem Projekt
teilnehmen wird.
SG Steimbke
Für das Jahr 2018 wurden 34 von 38 ausgegebenen
Gutscheinen, für 2019 17 von 27
abgerechnet und in 2020 wurde die Aktion nach Ausgabe von 60 Gutscheinen
mangels Haushaltsmittel abgebrochen. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass die
Samtgemeinde seit dem 01.01.2021 die Katzenkastrationsverordnung auf alle Mitgliedsgemeinden
ausgeweitet hat, soll dieses Projekt parallel weitergeführt werden.
Flecken Steyerberg
Das Kontingent der zur Verfügung gestellten
Gutscheine wurde in den Jahren 2018 und 2019 jeweils ausgeschöpft. In 2020
wurden lediglich 6 Gutscheine ausgestellt. Aus Sicht des Flecken Steyerberg ist
das Projekt gelungen und eine Weiterführung geplant.
SG Uchte
Das Projekt wird als gelungen angesehen. Seit 2015
wurden jährlich 60 Gutscheine ausgestellt, wobei die Nachfrage weitaus größer
ist. Mitte Februar 2020 waren alle Gutscheine bereits ausgestellt. Die SG Uchte
hat sich daher entschlossen, weitere Gutscheine auszugeben, sodass 2020
insgesamt 125 Gutscheine ausgegeben wurden.
In den letzten Jahren wurden durchschnittlich 80 %
der Gutscheine bei den teilnehmenden Tierarztpraxen eingelöst.
Die SG Uchte wird sich weiterhin an dem Projekt
beteiligen.
Stadt Nienburg
Die Stadt Nienburg hat mitgeteilt, dass großes Interesse besteht, sich bei einer Verlängerung
des Projektes zu beteiligen. Mittel zur Ausgabe der Gutscheine sind verfügbar.
SG
Marklohe
Es
erfolgte keine Rückmeldung
Bewertung:
Die Kommunen haben sich positiv zu dem Projekt und
deren Fortführung geäußert, wobei auch die Stadt Nienburg eine Teilnahme prüft.
Der Gutschein soll aus Sicht des FB 18 insbesondere
den Personenkreis ansprechen, der durchaus auch in der Lage wäre, ohne
öffentliche Mittel seine Katzen kastrieren zu lassen. Auch wenn der eine oder
andere Tierhalter mehrere Gutscheine einlösen sollte, wird im Ergebnis eine
weitere Katze kastriert und die Katzenpopulation dadurch weiter eingedämmt.
Nicht eingelöste Gutscheine stehen zwar nicht mehr zur Verfügung, können jedoch
auch nicht missbräuchlich verwendet werden.
Ferner wird die Auffassung vertreten, dass man mit
den Gutscheinen einen Katzenhalter, der nicht bereit oder in der Lage ist, eine
Kastration vornehmen zu lassen, nicht motivieren kann, eine Kastration der
Katze vornehmen zu lassen. Solche Projekte könnten ggf. über die Tierschutzverbände
durchgeführt werden.
Zur Frage der stringenteren Gutscheinvergabe sollte
aus hiesiger Sicht keine Änderung der bewährten Ausgabepraxis vorgenommen
werden. Zudem geht der FB 18 davon aus, dass jede Kommune Ihre positiven und
negativen Erfahrungen bei der Gutscheinausgabe der vergangenen Jahre bei dem
laufenden Verfahren berücksichtigt und somit die Zuteilung immer weiter
optimiert wird.
b) Aus Sicht der
teilnehmende Tierarztpraxen
Auf Anfrage des FB 18 haben
sich bisher 16 der 20 am Projekt teilnehmenden Tierarztpraxen gemeldet. Sie
sehen das Projekt als gelungen an und stehen bei Weiterführung des Projektes
auch 2021 zur Verfügung. Es wurde mehrheitlich die unkomplizierte
Zusammenarbeit und Abrechnung mit den Kommunen gelobt.
Es gab eine Rückmeldung,
dass eine Preisanpassung der Kastrationskosten für erforderlich gehalten wird. Der
FB 18 hatte bezüglich der Zuträglichkeit der Kastrationskosten im Vorfeld
Kontakt mit einer Tierarztpraxis aufgenommen, die auch bezüglich der Rechtmäßigkeit
der unentgeltlichen Kennzeichnung und der Einhaltung der GOT (Gebührenordnung
Tierärzte) im regen Kontakt mit der Tierärztekammer Niedersachsen steht. Es
wurde dem FB 18 bestätigt, dass die GOT eingehalten wurde und eine Anpassung /
Erhöhung nicht erforderlich sei.
Zudem ist die Rückmeldung von einer Tierarztpraxis
eingegangen, die die angegebenen Festpreise völlig entfernen möchte, da diese
nicht zeitgemäß seien und auch von
Praxis zu Praxis variierten.
Diese Forderung ist aus hiesiger Sicht nicht
umsetzbar, da der einfache Satz der GOT von den Tierärzten in jedem Fall
einzuhalten ist und die Abrechnung durch die festen abgestimmten Vorgaben
deutlich erleichtert wird.
Insofern sollte zunächst
der bisherige Gutschein (Stand 2018) beibehalten werden.
Ein Muster des aktuellen
Gutscheins ist als Anlage 1
beigefügt.
Eine Tierarztpraxis teilte
u.a. mit, dass sämtliche Bemühungen,
insbesondere die Kastrationsaktionen der letzten Jahre, aber auch die
Kastrationspflicht, zu einem signifikanten Rückgang der Population halbwilder
und wilder Katzen geführt haben.
Der sinnvolle Einsatz von Gutscheinen wird dabei vor
allem für die Kastration von Katzen landwirtschaftlicher und ähnlich
wirtschaftender Betriebe, die für diese Tiere ein sehr viel kleineres bis gar
kein Budget, dafür aber umso größere Tierbestände haben, gesehen.
Bewertung:
Die teilnehmende Tierärzteschaft sieht in der Mehrheit
das Projekt als gelungen an. Die kritischen Anmerkungen einer Tierarztpraxis
entsprechen weitestgehend den Ausführungen der Stadt Rehburg-Loccum. Insofern
wird auf die o.a. Ausführungen verwiesen. Die Gutscheinaktion ist eine von
vielen Möglichkeiten, um die Katzenpopulation zu reduzieren, wobei hiermit das
Problem der Populationsreduktion halbwilder und wilder Katzen nicht gelöst werden
kann. Dazu soll eigentlich auch Säule 3 der Maßnahmen dienen.
3.
Säule: Finanzielle Unterstützung für Tierschutzverbände zur Kastration
verwilderter Katzen durch
den Landkreis
Im Rahmen dieses Projektes
hat der Landkreis jährlich 3.000,00 € für Katzenkastrationsprojekte in den
Haushalt eingestellt. Die Zuwendung erfolgte bisher anlassbezogen auf Antrag
und kurzer Darlegung der Gründe für die im Landkreis ansässigen Tierheime und
Tierschutzorganisationen (Anlage 2:
Eckpunktepapier für die Zuweisung der vom Landkreis vorgesehenen Mittel).
Nach sechsjähriger Laufzeit
hat sich aus hiesiger Sicht das Konzept grundsätzlich bewährt und es konnten
einige Projekte in dieser Zeit seitens des Landkreises finanziell unterstützt
werden, was vorher in dieser Form nie möglich war.
Jedoch wird das bisherige
Eckpunktepapier für die Zuweisung der vom Landkreis vorgesehenen Mittel von den
Tierheimen und Tierschutzorganisationen für zu bürokratisch angesehen, sodass
die Haushaltsmittel in den letzten Jahren nur im geringen Umfang abgerufen
wurden. In 2018 wurden die Haushaltsmittel zu 27 % (= 821,- € bei einer
Beantragung von 73 % der Haushaltsmittel), in 2019 zu 8 % (= 240,98 € bei einer
Beantragung von 30 % der Haushaltsmittel) und in 2020 zu 35 % (= 1039,55 € bei einer Beantragung
von 62 % der Haushaltsmittel) in Anspruch genommen.
Damit wurden deutlich mehr
Haushaltsmittel beantragt und bewilligt, als nachher durch die Tierheime und
Organisationen abgerechnet wurden.
Als größtes Hindernis wurde
die nur teilweise meist bis max. 40 prozentige Beteiligung des Landkreises an
den Kastrationskosten gesehen und die damit verbundene Schwierigkeit die
übrigen 60 % aus eigenen Finanzmitteln zu finanzieren.
Die nur teilweise
Finanzierung resultiert aus der relativ geringen Gesamthöhe des zur Verfügung
stehenden Budgets, da ansonsten die Mittel innerhalb von sehr kurzer Zeit
–wahrscheinlich innerhalb weniger Tage- verbraucht wären.
Daher wird ab 2021 ein
anderes Verfahren für die Zuweisung der Mittel für die im Landkreis ansässigen
Tierheime und Tierschutzorganisationen vorgeschlagen (Anlage 3 Eckpunktepapier für die Zuweisung der vom Landkreis
vorgesehenen Mittel ab 2021).
Im Ergebnis wird weiterer
Bedarf zur Fortsetzung dieses Projektes gesehen und eine Fortführung für
zunächst weitere 3 Jahre mit einem jährlichen Budget von 3.000,00€ und einer
Zuweisung entsprechend der in Anlage 3 genannten Eckpunkte für sinnvoll und
zweckmäßig erachtet.
3.000,00 € sind
vorsorglich, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gremien des Kreistages, in
den Haushaltsplan 2021 eingestellt worden.
4.
Säule: Unentgeltliche Kennzeichnung und Registrierung durch die Tierärzte
sowie Abrechnung der tierärztlichen Leistung für die Kastration zum einfachen
Satz nach der Gebührenordnung
Siehe auch Ausführungen zu
Säule 2. Die Gutscheine sind so angelegt, dass für Tierarzt und Tierhalter die
zu erbringenden Leistungen und deren Kostenfolge klar definiert sind. Sie
dienen gleichzeitig als Abrechnungsgrundlage mit den Kommunen. Die
Gutscheinhöhe von jeweils 25, - € bleibt unverändert.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.
Es
entstehen Kosten i. H. v. bis zu 3.000,00 €/a.
Die
Haushaltsmittel sind, vorbehaltlich der politischen Zustimmung, in den Produkthaushalt
2021 des FB Veterinärwesens eingestellt worden.
Anlagen:
Anlage
1 - Muster eines Gutscheines für die Katzenkastrationsaktion (Stand 2018)
Anlage
2 - Eckpunktepapier des FB 18 über Landkreismittel zur Katzenkastration bis
2020
Anlage
3 - Eckpunktepapier des FB 18 über Landkreismittel zur Katzenkastration ab
2021 vom 22.03.2021