Betreff
Konzept zur Eindämmung der Katzenpopulation;
hier: Evaluierung des Projektes und Verlängerung des Projektes um weitere 3 Jahre
Vorlage
2021/008
Aktenzeichen
18-Konzept Eindämmung Katzenpopulation
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt die Ergebnisse der Evaluierung zur Kenntnis.

 

Der Fortsetzung des Projektes für den Zeitraum  2021-2023 wird mit dem gleichbleibenden Ansatz von 3.000,00 € pro Jahr zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Am 12.11.14 wurde im ALNU mit Beschluss 2014/227 einstimmig das Konzept  zur Eindämmung der Katzenpopulation beschlossen. Nach anfänglichen Abstimmungs- und Umsetzungsschwierigkeiten konnte das Projekt im März 2015 starten.

Das Projekt wurde zunächst auf drei Jahre ausgelegt und nach Evaluierung mit ALNU-Beschluss 2018/08 um weitere drei Jahre verlängert. Nach diesem Zeitraum soll eine erneute Evaluierung durchgeführt und in Abhängigkeit von dem Ergebnis im Anschluss eine Entscheidung zur Weiterführung dieses Konzeptes getroffen werden.

Die Stadt Nienburg und die SG Marklohe haben bisher nicht an dem Projekt teilgenommen

 

 

Evaluierung:

 

Die Maßnahmen zur Reduzierung der Katzenpopulation sollen gemäß der Beschlussvorlage aus 2014 demnach auf vier Säulen beruhen:

 

  1. Säule: Intensive Öffentlichkeitsarbeit, möglichst in enger Zusammen-arbeit mit den Tierschutzorganisationen, den Tierärzten und dem Veterinärdienst

 

Die Öffentlichkeitsarbeit wurde zu Beginn des Projektes in enger Abstimmung mit den Beteiligten in dem Projektzeitraum bis 2017 intensiviert. Diese Säule wurde im letzten Projektzeitraum nicht bedient.

 

  1. Säule: Bezuschussung der Kastration in Form von Gutscheinen über

die Gemeinden

 

a) Aus Sicht der Kommunen

Mit Schreiben vom 06.01.2021 hat der FB 18 die teilnehmenden Kommunen bis zum 10.02.2021 um kurze schriftliche Rückmeldung gebeten, ob aus kommunaler Sicht das Projekt gelungen und eine Weiterführung in der jeweiligen Kommune geplant sei. Ferner wurde gebeten in der Rückmeldung Verbesserungsvorschläge zu benennen. Die Stadt Nienburg und SG Marklohe wurden von dieser Anfrage in Kenntnis gesetzt.

 

Die Kommunen haben sich fast durchweg positiv geäußert und sehen das Projekt als gelungen an. Die Kommunen haben sich dabei im Einzelnen wie folgt geäußert:

 

SG Grafschaft Hoya

Die Gutscheinaktion hat sich in der SG Grafschaft Hoya bewährt. Es wurden in den letzten drei Jahren insgesamt 158 Gutscheine ausgestellt. Die Gutscheinaktion wird in jedem Fall weiter durchgeführt.

 

SG Heemsen

Die Gutscheine wurden in der SG Heemsen gut in Anspruch genommen und es werden weiterhin Gutscheine ausgegeben.

 

 

 

 

SG Liebenau

Es erfolgte eine Rückmeldung zu 2020. Nach Auffassung der SG Liebenau ist das Projekt gelungen und es wurden 14 Gutscheine ausgestellt. Eine Weiterführung ist geplant.

 

SG Mittelweser

Im Bereich der Samtgemeinde Mittelweser ist die Anzahl der ausgegebenen Gutscheine gestiegen. In den Jahren 2015 bis 2017 wurden aufgrund des begrenzten Budgets jährlich max. 60 Gutscheine zur Verfügung gestellt. Ab 2018 wurde die Begrenzung aufgehoben. 2018 wurden 94 Gutscheine ausgegeben, davon 74 abgerechnet, in 2019 wurden von 105 ausgegebenen Gutscheinen 86 abgerechnet und von den 100 Gutscheinen in 2020 wurden bislang 60 abgerechnet. Mit weiteren Abrechnungen aus 2020 wird gerechnet, da zahlreiche Gutscheine erst im 4. Quartal ausgegeben wurden.

Positiv wird die Mitarbeit der Tierarztpraxen bewertet, die auf diese Gutscheinaktion hinweisen. Dadurch sind die Katzenbesitzer/Innen eher bereit, ihre Tiere kastrieren zu lassen.

Die SG Mittelweser wird das Projekt beibehalten und hat entsprechende Haushaltsmittel eingeplant.

 

Stadt Rehburg-Loccum

Die Stadt Rehburg-Loccum spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass dieses Projekt über den 31.12.2020 hinaus fortgesetzt wird.

Das allerdings unter der Voraussetzung, dass geeignete Maßnahmen vorgesehen werden, um bloße Mitnahmeeffekte möglichst weitgehend auszuschließen. Nach Erfahrung der Stadt Rehburg-Loccum werden rund dreiviertel der ausgestellten Gutscheine für Hauskatzen verwendet, deren Besitzer sowohl bereit als auch in der Lage wären, ohne öffentliche Unterstützung die Kastration vornehmen zu lassen.

Zudem ist dies häufig ein Personenkreis, bei dem die Katzen unter einer gewissen Aufsicht sind. Die Stadt-Rehburg-Loccum ist der Ansicht, dass diese Gutscheine aber eher für die Zielgruppe von Katzenhaltern bestimmt sind, die nicht in der Lage sind, eine Kastration vornehmen zu lassen.

Soweit vor diesem Hintergrund eine stringentere Gutscheinvergabe gewährleistet oder zumindest mit guter Erfolgsaussicht angestrebt werden kann, wird die Stadt Rehburg-Loccum gern fortsetzen. Sie behalten sich andernfalls vor, aus dem Projekt auszusteigen.

Auf fernmündliche Nachfrage wurde dem FB 18 im April mitgeteilt, dass die Stadt Rehburg- Loccum auch in 2021 an dem Projekt teilnehmen wird.

 

SG Steimbke

Für das Jahr 2018 wurden 34 von 38 ausgegebenen Gutscheinen, für 2019  17 von 27 abgerechnet und in 2020 wurde die Aktion nach Ausgabe von 60 Gutscheinen mangels Haushaltsmittel abgebrochen. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Samtgemeinde seit dem 01.01.2021 die Katzenkastrationsverordnung auf alle Mitgliedsgemeinden ausgeweitet hat, soll dieses Projekt parallel weitergeführt werden.

 

Flecken Steyerberg

Das Kontingent der zur Verfügung gestellten Gutscheine wurde in den Jahren 2018 und 2019 jeweils ausgeschöpft. In 2020 wurden lediglich 6 Gutscheine ausgestellt. Aus Sicht des Flecken Steyerberg ist das Projekt gelungen und eine Weiterführung geplant.

 

SG Uchte

Das Projekt wird als gelungen angesehen. Seit 2015 wurden jährlich 60 Gutscheine ausgestellt, wobei die Nachfrage weitaus größer ist. Mitte Februar 2020 waren alle Gutscheine bereits ausgestellt. Die SG Uchte hat sich daher entschlossen, weitere Gutscheine auszugeben, sodass 2020 insgesamt 125 Gutscheine ausgegeben wurden.

In den letzten Jahren wurden durchschnittlich 80 % der Gutscheine bei den teilnehmenden Tierarztpraxen eingelöst.

Die SG Uchte wird sich weiterhin an dem Projekt beteiligen.

 

Stadt Nienburg

Die Stadt Nienburg hat mitgeteilt, dass großes Interesse besteht, sich bei einer Verlängerung des Projektes zu beteiligen. Mittel zur Ausgabe der Gutscheine sind verfügbar.

 

SG Marklohe

Es erfolgte keine Rückmeldung

 

Bewertung:

Die Kommunen haben sich positiv zu dem Projekt und deren Fortführung geäußert, wobei auch die Stadt Nienburg eine Teilnahme prüft.

 

Der Gutschein soll aus Sicht des FB 18 insbesondere den Personenkreis ansprechen, der durchaus auch in der Lage wäre, ohne öffentliche Mittel seine Katzen kastrieren zu lassen. Auch wenn der eine oder andere Tierhalter mehrere Gutscheine einlösen sollte, wird im Ergebnis eine weitere Katze kastriert und die Katzenpopulation dadurch weiter eingedämmt. Nicht eingelöste Gutscheine stehen zwar nicht mehr zur Verfügung, können jedoch auch nicht missbräuchlich verwendet werden.

 

Ferner wird die Auffassung vertreten, dass man mit den Gutscheinen einen Katzenhalter, der nicht bereit oder in der Lage ist, eine Kastration vornehmen zu lassen, nicht motivieren kann, eine Kastration der Katze vornehmen zu lassen. Solche Projekte könnten ggf. über die Tierschutzverbände durchgeführt werden.

 

Zur Frage der stringenteren Gutscheinvergabe sollte aus hiesiger Sicht keine Änderung der bewährten Ausgabepraxis vorgenommen werden. Zudem geht der FB 18 davon aus, dass jede Kommune Ihre positiven und negativen Erfahrungen bei der Gutscheinausgabe der vergangenen Jahre bei dem laufenden Verfahren berücksichtigt und somit die Zuteilung immer weiter optimiert wird.

 

 

b) Aus Sicht der teilnehmende Tierarztpraxen

Auf Anfrage des FB 18 haben sich bisher 16 der 20 am Projekt teilnehmenden Tierarztpraxen gemeldet. Sie sehen das Projekt als gelungen an und stehen bei Weiterführung des Projektes auch 2021 zur Verfügung. Es wurde mehrheitlich die unkomplizierte Zusammenarbeit und Abrechnung mit den Kommunen gelobt.

 

 

 

 

 

Es gab eine Rückmeldung, dass eine Preisanpassung der Kastrationskosten für erforderlich gehalten wird. Der FB 18 hatte bezüglich der Zuträglichkeit der Kastrationskosten im Vorfeld Kontakt mit einer Tierarztpraxis aufgenommen, die auch bezüglich der Rechtmäßigkeit der unentgeltlichen Kennzeichnung und der Einhaltung der GOT (Gebührenordnung Tierärzte) im regen Kontakt mit der Tierärztekammer Niedersachsen steht. Es wurde dem FB 18 bestätigt, dass die GOT eingehalten wurde und eine Anpassung / Erhöhung nicht erforderlich sei.

 

Zudem ist die Rückmeldung von einer Tierarztpraxis eingegangen, die die angegebenen Festpreise völlig entfernen möchte, da diese nicht zeitgemäß seien und  auch von Praxis zu Praxis variierten.

Diese Forderung ist aus hiesiger Sicht nicht umsetzbar, da der einfache Satz der GOT von den Tierärzten in jedem Fall einzuhalten ist und die Abrechnung durch die festen abgestimmten Vorgaben deutlich erleichtert wird.

 

Insofern sollte zunächst der bisherige Gutschein (Stand 2018) beibehalten werden.

Ein Muster des aktuellen Gutscheins ist als Anlage 1 beigefügt.

                                                                                                                   

Eine Tierarztpraxis teilte u.a. mit, dass sämtliche Bemühungen, insbesondere die Kastrationsaktionen der letzten Jahre, aber auch die Kastrationspflicht, zu einem signifikanten Rückgang der Population halbwilder und wilder Katzen geführt haben.

Der sinnvolle Einsatz von Gutscheinen wird dabei vor allem für die Kastration von Katzen landwirtschaftlicher und ähnlich wirtschaftender Betriebe, die für diese Tiere ein sehr viel kleineres bis gar kein Budget, dafür aber umso größere Tierbestände haben, gesehen.

 

Bewertung:

Die teilnehmende Tierärzteschaft sieht in der Mehrheit das Projekt als gelungen an. Die kritischen Anmerkungen einer Tierarztpraxis entsprechen weitestgehend den Ausführungen der Stadt Rehburg-Loccum. Insofern wird auf die o.a. Ausführungen verwiesen. Die Gutscheinaktion ist eine von vielen Möglichkeiten, um die Katzenpopulation zu reduzieren, wobei hiermit das Problem der Populationsreduktion halbwilder und wilder Katzen nicht gelöst werden kann. Dazu soll eigentlich auch Säule 3 der Maßnahmen dienen.

 

3.    Säule: Finanzielle Unterstützung für Tierschutzverbände zur Kastration

verwilderter Katzen durch den Landkreis

 

Im Rahmen dieses Projektes hat der Landkreis jährlich 3.000,00 € für Katzenkastrationsprojekte in den Haushalt eingestellt. Die Zuwendung erfolgte bisher anlassbezogen auf Antrag und kurzer Darlegung der Gründe für die im Landkreis ansässigen Tierheime und Tierschutzorganisationen (Anlage 2: Eckpunktepapier für die Zuweisung der vom Landkreis vorgesehenen Mittel).

 

Nach sechsjähriger Laufzeit hat sich aus hiesiger Sicht das Konzept grundsätzlich bewährt und es konnten einige Projekte in dieser Zeit seitens des Landkreises finanziell unterstützt werden, was vorher in dieser Form nie möglich war.

 

 

 

 

Jedoch wird das bisherige Eckpunktepapier für die Zuweisung der vom Landkreis vorgesehenen Mittel von den Tierheimen und Tierschutzorganisationen für zu bürokratisch angesehen, sodass die Haushaltsmittel in den letzten Jahren nur im geringen Umfang abgerufen wurden. In 2018 wurden die Haushaltsmittel zu 27 % (= 821,- € bei einer Beantragung von 73 % der Haushaltsmittel), in 2019 zu 8 % (= 240,98 € bei einer Beantragung von 30 % der Haushaltsmittel) und in 2020  zu 35 % (= 1039,55 € bei einer Beantragung von 62 % der Haushaltsmittel) in Anspruch genommen.

 

Damit wurden deutlich mehr Haushaltsmittel beantragt und bewilligt, als nachher durch die Tierheime und Organisationen abgerechnet wurden.

Als größtes Hindernis wurde die nur teilweise meist bis max. 40 prozentige Beteiligung des Landkreises an den Kastrationskosten gesehen und die damit verbundene Schwierigkeit die übrigen 60 % aus eigenen Finanzmitteln zu finanzieren.

Die nur teilweise Finanzierung resultiert aus der relativ geringen Gesamthöhe des zur Verfügung stehenden Budgets, da ansonsten die Mittel innerhalb von sehr kurzer Zeit –wahrscheinlich innerhalb weniger Tage- verbraucht wären.

 

Daher wird ab 2021 ein anderes Verfahren für die Zuweisung der Mittel für die im Landkreis ansässigen Tierheime und Tierschutzorganisationen vorgeschlagen (Anlage 3 Eckpunktepapier für die Zuweisung der vom Landkreis vorgesehenen Mittel ab 2021).

 

Im Ergebnis wird weiterer Bedarf zur Fortsetzung dieses Projektes gesehen und eine Fortführung für zunächst weitere 3 Jahre mit einem jährlichen Budget von 3.000,00€ und einer Zuweisung entsprechend der in Anlage 3 genannten Eckpunkte für sinnvoll und zweckmäßig erachtet.

3.000,00 € sind vorsorglich, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gremien des Kreistages, in den Haushaltsplan 2021 eingestellt worden. 

 

 

4.    Säule: Unentgeltliche Kennzeichnung und Registrierung durch die Tierärzte sowie Abrechnung der tierärztlichen Leistung für die Kastration zum einfachen Satz nach der Gebührenordnung

 

Siehe auch Ausführungen zu Säule 2. Die Gutscheine sind so angelegt, dass für Tierarzt und Tierhalter die zu erbringenden Leistungen und deren Kostenfolge klar definiert sind. Sie dienen gleichzeitig als Abrechnungsgrundlage mit den Kommunen. Die Gutscheinhöhe von jeweils 25, - € bleibt unverändert.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.

 

Es entstehen Kosten i. H. v. bis zu 3.000,00 €/a.

Die Haushaltsmittel sind, vorbehaltlich der politischen Zustimmung, in den Produkthaushalt 2021 des FB Veterinärwesens eingestellt worden.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Muster eines Gutscheines für die Katzenkastrationsaktion (Stand 2018)

 

Anlage 2 - Eckpunktepapier des FB 18 über Landkreismittel zur Katzenkastration bis

                 2020

 

Anlage 3 - Eckpunktepapier des FB 18 über Landkreismittel zur Katzenkastration ab

                 2021 vom 22.03.2021