Das Kreisgebiet wird für die
Kreistagswahl 2021 entsprechend der Anlage 1 in vier Wahlbereiche eingeteilt.
Sachverhalt
Der Termin der Kommunalwahl
wurde gemäß der Verordnung über den Wahltag für die kommunalen allgemeinen
Neuwahlen und allgemeinen Direktwahlen 2021
vom 31. Oktober 2020 auf den 12. September 2021 festgelegt. Über die Wahlbereichseinteilung
entscheidet die Vertretung.
Der für die Bestimmung der
Zahl und der Abgrenzung der Wahlbereiche maßgebliche Stichtag für die
Einwohnerzahlen ist der 30.06.2020.
Das Landesamt für Statistik
hat zum Stichtag 30.06.2020 eine Bevölkerungszahl von 121.640 Einwohnerinnen
und Einwohnern im Landkreis Nienburg/Weser gemeldet.
Für den Kreistag sind 46
Kreistagsabgeordnete zu wählen (§ 46 NKomVG).
Der Kreistag kann das
Wahlgebiet in drei bis sechs Wahlbereiche einteilen. (§ 7 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz – NKWG).
Bei der Abgrenzung der
Wahlbereiche ist darauf zu achten, dass die Samtgemeindegrenzen möglichst
eingehalten werden und die Abweichung von der durchschnittlichen
Bevölkerungszahl der Wahlbereiche nicht mehr als 25 % nach oben oder unten
beträgt (§§ 7 Abs. 6 NKWG i. V. m. 4 NKWO).
Da hinsichtlich der
Einwohnerzahlen keine signifikanten Änderungen eingetreten sind, kann die
Wahlbereichseinteilung in der bestehenden Form und Abgrenzung der Kreistagswahl
2016 beibehalten bleiben (siehe Anlage 1).
Der Kreisausschuss hat sich
in seiner Sitzung am 09.11.2020 mit der Angelegenheit befasst und sich
mehrheitlich gegen eine Neueinteilung der Wahlbereiche ausgesprochen.
Die Verwaltung schlägt daher
vor, die Wahlbereichseinteilung in der bisherigen Form für die Kreistagswahl
2021 beizubehalten.