Betreff
Wahlbereichseinteilung für die Kreistagswahl 2021
Vorlage
2021/009
Art
Beschlussvorlage

Das Kreisgebiet wird für die Kreistagswahl 2021 entsprechend der Anlage 1 in vier Wahlbereiche eingeteilt.

 


Sachverhalt

Der Termin der Kommunalwahl wurde gemäß der Verordnung über den Wahltag für die kommunalen allgemeinen Neuwahlen und allgemeinen Direktwahlen 2021
vom 31. Oktober 2020 auf den 12. September 2021 festgelegt. Über die Wahlbereichseinteilung entscheidet die Vertretung.

 

Der für die Bestimmung der Zahl und der Abgrenzung der Wahlbereiche maßgebliche Stichtag für die Einwohnerzahlen ist der 30.06.2020.

 

Das Landesamt für Statistik hat zum Stichtag 30.06.2020 eine Bevölkerungszahl von 121.640 Einwohnerinnen und Einwohnern im Landkreis Nienburg/Weser gemeldet.

 

Für den Kreistag sind 46 Kreistagsabgeordnete zu wählen (§ 46 NKomVG).

 

Der Kreistag kann das Wahlgebiet in drei bis sechs Wahlbereiche einteilen. (§ 7 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz – NKWG).

 

Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche ist darauf zu achten, dass die Samtgemeindegrenzen möglichst eingehalten werden und die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche nicht mehr als 25 % nach oben oder unten beträgt (§§ 7 Abs. 6 NKWG i. V. m. 4 NKWO).

 

Da hinsichtlich der Einwohnerzahlen keine signifikanten Änderungen eingetreten sind, kann die Wahlbereichseinteilung in der bestehenden Form und Abgrenzung der Kreistagswahl 2016 beibehalten bleiben (siehe Anlage 1).

 

Der Kreisausschuss hat sich in seiner Sitzung am 09.11.2020 mit der Angelegenheit befasst und sich mehrheitlich gegen eine Neueinteilung der Wahlbereiche ausgesprochen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Wahlbereichseinteilung in der bisherigen Form für die Kreistagswahl 2021 beizubehalten.