Betreff
Annahme von Zuwendungen durch den Kreistag
Vorlage
2021/030
Aktenzeichen
13.1-20 21 25
Art
Beschlussvorlage

Der Annahme der Zuwendungen der Sparkasse Nienburg sowie der Bollmanns Stiftung wird zugestimmt.


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).

 

Bei Beträgen oder Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.

 

  1. Die Sparkasse Nienburg spendet dem Familienservicebüro für den Sonderfonds „Wir sind Dabei!“ 2.250 Euro.
  2. Die Bollmanns Stiftung spendet dem Fachbereich Bildung für den Schulsanitätsdienst an verschiedenen Schulen insgesamt 2.234,54 Euro.