Betreff
Annahme von Zuwendungen durch den Kreistag
Vorlage
2021/030
Aktenzeichen
13.1-20 21 25
Art
Beschlussvorlage
Der Annahme der Zuwendungen der Sparkasse Nienburg sowie der Bollmanns Stiftung wird zugestimmt.
Sachverhalt
Der Landkreis Nienburg/Weser
kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).
Bei Beträgen oder Werten über
2.000 € entscheidet der Kreistag.
- Die Sparkasse Nienburg spendet dem
Familienservicebüro für den Sonderfonds „Wir sind Dabei!“ 2.250 Euro.
- Die Bollmanns Stiftung spendet dem Fachbereich
Bildung für den Schulsanitätsdienst an verschiedenen Schulen insgesamt 2.234,54
Euro.