Betreff
Wasserbewirtschaftung des Edersees;
hier: Positionen der Weserberglandregion plus zur Resolution der Edersee-Anrainer vom 12.04.2021
Vorlage
2021/060
Aktenzeichen
55-Wasserbewirtschaftung Edersee
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Die Edertalsperre ist Deutschlands drittgrößte Talsperre, fasst ein Volumen von rund 199 Mio. m³ und liegt im Landkreis Waldeck-Frankenberg in Hessen. Sie wurde in den Jahren 1908 bis 1914 mit den folgenden Zweckbestimmungen errichtet:

 

  1. Wasserentnahmen für den Mittellandkanal aus der Weser,
  2. Niedrigwasseraufhöhung der Weser für die Schifffahrt,
  3. Hochwasserschutz für Eder, Fulda und Weser sowie
  4. Energiegewinnung durch Wasserkraftnutzung.

 

Im Laufe der Zeit sind neue Nutzungsinteressen, wie der Tourismus, die Fischerei und der Naturschutz an der Talsperre hinzugetreten.

 

Der Ablauf der Talsperre fließt über den Unterlauf der Eder über die Fulda der Oberweser zu.

Die Einstellung der Abgabemengen des Ederstausees richtet sich nach einem 2011 aktualisierten Betriebsplan, der in Verantwortung der Bundeswasserstraßenverwaltung, dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser, Außenbezirk Hann. Münden gesteuert wird.

Differenziert werden die Abgabemengen im Winterhalbjahr primär für den Hochwasserschutz und im Sommerhalbjahr für die Niedrigwasseraufhöhung der Schifffahrt auf der Weser. Die Einstellung der Wasserstände und Stauraumvolumina erfolgt nach einem komplexen Bewirtschaftungs- und Steuerungsmodell, das im jahreszeitlichen Verlauf den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen Rechnung tragen muss.

 

So muss in den Monaten November und Dezember mindestens ein Stauraumvolumen von 70 Mio. m³ für den Hochwasserschutz geschaffen werden, das möglichst lange bis in das Frühjahr zu erhalten ist. Gleichzeitig ist für das Ziel der Niedrigwasseraufhöhung der Weser, einen möglichst hohen Füllungsgrad der Talsperre anzustreben.

Für das Sommerhalbjahr (Mai – Oktober) fordert der Betriebsplan hingegen die Erfüllung eines Wasserstandes von 120 cm am Pegel in Hann. Münden, damit die Schifffahrt gesichert werden kann. Solange der Wasserstand der Schifffahrt der Weser ausreichend ist, wird aus der Edertalsperre lediglich eine Mindestabgabe von 6 m³/s abgegeben. Zum Schutz der Ökosysteme an der unteren Eder darf diese Mindestabgabe nicht unterschritten werden. Ein Mindestvolumen von 20 Mio. m³ muss zum Schutz des Ökosystems der Talsperre erhalten bleiben (Quelle: „Die Edertalsperre und die verschiedenen Nutzungsinteressen“, J. Cemus, T. Lippel, Festschrift 100 Jahre Edertalsperre, 2014).

 

Die am Ederstausee liegenden Gemeinden Vöhl, Waldeck, Edertal und Bad Wildungen sprechen sich vor dem Hintergrund der vergangenen trockenen Sommer (Folgen des Klimawandels) für eine grundlegende Änderung der Wasserbewirtschaftung des Edersees aus. Die Gemeinden betonen die sehr große Bedeutung des Edersees für den Tourismus und die Freizeitgestaltung. Sie fordern bereits ab einem Wasserinhalt von 125 Mio. m³ hohe Wasserentnahmen für einen Zeitraum von 4 Wochen auszusetzen und nur noch eine Mindestabgabe von 6 m³/s abzulassen. Bis zum 15. August eines Jahres soll ein akzeptabler Wasserstand bei 125 Mio. m³ erhalten bleiben. Die Bürgermeister haben hierzu eine Resolution am 10.03.2021 unterzeichnet (Anlage 1), die Druck auf die Politik und Landesregierung in Hessen bewirken soll.

 

Die Regionale Entwicklungskooperation Weserbergland plus hat sich entschieden, in einem Positionspapier der Forderung aus der Resolution der Edersee-Anrainer zur Begrenzung der Mindestabgabe entgegenzutreten (v. 12.04.2021, s. Anlage 2).

 

Als wichtige Inhalte werden in dem Papier der hohe Stellenwert der Weser für den Tourismus (Weserradweg, Wassersport), die Schifffahrt für die Fahrgäste sowie den Gütertransport von z. B. Sand und Kies, den Betrieb der Weserfähren und die ökologische Entwicklung der Fluss- und Auenlandschaft („Blaues Band“) angesprochen. Mit den von den Edersee-Gemeinden angestrebten Verringerung der Wasserabgabe aus der Talsperre und damit verbundenen Absenkung des Weserwasserstands, würden die Entwicklungen an der Weser ausgebremst und bereits getätigte Investitionen ad absurdum geführt.

 

Die unterzeichnenden Landräte der Weserbergland plus Region sprechen sich stellvertretend für die Menschen in den Landkreisen Hameln-Pyrmont, Holzminden, Schaumburg und Nienburg/Weser – vehement gegen eine im Sinne der Edersee-Gemeinden reduzierte Wasserabgabe aus und setzen sich für einen Interessenausgleich aller Anlieger an Edersee und Weser ein.

 

Das Positionspapier wurde über die Geschäftsstelle Weserbergland plus beim Landkreis Hameln-Pyrmont an die Gemeinden und Städte im Gebiet, an die zuständige Genehmigungsbehörde RP Kassel und an die hiesigen Landtags- und Bundestagsabgeordneten verschickt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

  1. Resolution der Edersee-Gemeinden vom 10.03.2021

 

  1. Positionspapier der Edersee-Anrainer, Weserbergland plus Region vom 12.04.2021