hier: Positionen der Weserberglandregion plus zur Resolution der Edersee-Anrainer vom 12.04.2021
Sachverhalt:
Die
Edertalsperre ist Deutschlands drittgrößte Talsperre, fasst ein Volumen von
rund 199 Mio. m³ und liegt im Landkreis Waldeck-Frankenberg in Hessen. Sie
wurde in den Jahren 1908 bis 1914 mit den folgenden Zweckbestimmungen
errichtet:
- Wasserentnahmen für den Mittellandkanal aus der
Weser,
- Niedrigwasseraufhöhung der Weser für die
Schifffahrt,
- Hochwasserschutz für Eder, Fulda und Weser sowie
- Energiegewinnung durch Wasserkraftnutzung.
Im
Laufe der Zeit sind neue Nutzungsinteressen, wie der Tourismus, die Fischerei
und der Naturschutz an der Talsperre hinzugetreten.
Der
Ablauf der Talsperre fließt über den Unterlauf der Eder über die Fulda der Oberweser
zu.
Die
Einstellung der Abgabemengen des Ederstausees richtet sich nach einem 2011
aktualisierten Betriebsplan, der in Verantwortung der Bundeswasserstraßenverwaltung,
dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser, Außenbezirk Hann. Münden
gesteuert wird.
Differenziert
werden die Abgabemengen im Winterhalbjahr primär für den Hochwasserschutz und
im Sommerhalbjahr für die Niedrigwasseraufhöhung der Schifffahrt auf der Weser.
Die Einstellung der Wasserstände und Stauraumvolumina erfolgt nach einem
komplexen Bewirtschaftungs- und Steuerungsmodell, das im jahreszeitlichen
Verlauf den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen Rechnung tragen muss.
So
muss in den Monaten November und Dezember mindestens ein Stauraumvolumen von 70
Mio. m³ für den Hochwasserschutz geschaffen werden, das möglichst lange bis in
das Frühjahr zu erhalten ist. Gleichzeitig ist für das Ziel der Niedrigwasseraufhöhung
der Weser, einen möglichst hohen Füllungsgrad der Talsperre anzustreben.
Für
das Sommerhalbjahr (Mai – Oktober) fordert der Betriebsplan hingegen die Erfüllung
eines Wasserstandes von 120 cm am Pegel in Hann. Münden, damit die Schifffahrt
gesichert werden kann. Solange der Wasserstand der Schifffahrt der Weser
ausreichend ist, wird aus der Edertalsperre lediglich eine Mindestabgabe von 6
m³/s abgegeben. Zum Schutz der Ökosysteme an der unteren Eder darf diese
Mindestabgabe nicht unterschritten werden. Ein Mindestvolumen von 20 Mio. m³
muss zum Schutz des Ökosystems der Talsperre erhalten bleiben (Quelle: „Die Edertalsperre und die verschiedenen
Nutzungsinteressen“, J. Cemus, T. Lippel, Festschrift 100 Jahre Edertalsperre,
2014).
Die
am Ederstausee liegenden Gemeinden Vöhl, Waldeck, Edertal und Bad Wildungen
sprechen sich vor dem Hintergrund der vergangenen trockenen Sommer (Folgen des
Klimawandels) für eine grundlegende Änderung der Wasserbewirtschaftung des
Edersees aus. Die Gemeinden betonen die sehr große Bedeutung des Edersees für
den Tourismus und die Freizeitgestaltung. Sie fordern bereits ab einem
Wasserinhalt von 125 Mio. m³ hohe Wasserentnahmen für einen Zeitraum von 4
Wochen auszusetzen und nur noch eine Mindestabgabe von 6 m³/s abzulassen. Bis
zum 15. August eines Jahres soll ein akzeptabler Wasserstand bei 125 Mio. m³
erhalten bleiben. Die Bürgermeister haben hierzu eine Resolution am 10.03.2021
unterzeichnet (Anlage 1), die Druck auf die Politik und Landesregierung in
Hessen bewirken soll.
Die
Regionale Entwicklungskooperation Weserbergland plus hat sich entschieden, in einem Positionspapier der Forderung
aus der Resolution der Edersee-Anrainer zur Begrenzung der Mindestabgabe
entgegenzutreten (v. 12.04.2021, s. Anlage 2).
Als
wichtige Inhalte werden in dem Papier der hohe Stellenwert der Weser für den
Tourismus (Weserradweg, Wassersport), die Schifffahrt für die Fahrgäste sowie
den Gütertransport von z. B. Sand und Kies, den Betrieb der Weserfähren und die
ökologische Entwicklung der Fluss- und Auenlandschaft („Blaues Band“)
angesprochen. Mit den von den Edersee-Gemeinden angestrebten Verringerung der
Wasserabgabe aus der Talsperre und damit verbundenen Absenkung des
Weserwasserstands, würden die Entwicklungen an der Weser ausgebremst und
bereits getätigte Investitionen ad absurdum geführt.
Die
unterzeichnenden Landräte der Weserbergland plus
Region sprechen sich stellvertretend für die Menschen in den Landkreisen
Hameln-Pyrmont, Holzminden, Schaumburg und Nienburg/Weser – vehement gegen eine
im Sinne der Edersee-Gemeinden reduzierte Wasserabgabe aus und setzen sich für
einen Interessenausgleich aller Anlieger an Edersee und Weser ein.
Das
Positionspapier wurde über die Geschäftsstelle Weserbergland plus beim Landkreis Hameln-Pyrmont an
die Gemeinden und Städte im Gebiet, an die zuständige Genehmigungsbehörde RP
Kassel und an die hiesigen Landtags- und Bundestagsabgeordneten verschickt.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
- Resolution der Edersee-Gemeinden vom 10.03.2021
- Positionspapier der Edersee-Anrainer, Weserbergland plus Region vom 12.04.2021