hier: Informationen über Inhalte und die Vorbereitung des Verfahrens
Sachverhalt:
Der Wasserversorgungsbetrieb (WVB) Stolzenau ist seit den 1990
Jahren Betreiber der öffentlichen Wasserversorgung für das Gebiet der Gemeinde
Stolzenau. Das Gebiet wird durch das Wasserwerk Stolzenau in Holzhausen
versorgt.
Die, der Gemeinde Stolzenau erteilte wasserrechtliche Bewilligung
war befristet bis zum 28.02.2019. Aufgrund wesentlicher Änderungen des
Förderregimes bestand die Notwendigkeit, diese befristete Entnahmegenehmigung
vorzeitig neu zu beantragen. Der Antrag wurde im Jahr 2015 bei der Unteren
Wasserbehörde eingereicht. Aufgrund der aktualisierten Wasserbedarfsprognose
wurde die jährliche Entnahmerechte um
100.000 m³ reduziert und von damals 600.000 m³ auf eine Entnahmemenge von 500.000 m³/a festgesetzt. Mit Datum vom
10.03.2017 wurde dem WVB Stozenau die neue wasserrechtliche Bewilligung erteilt
(Befristung bis zum 31.03.2047), Grundwasser aus den Förderbrunnen IIIa und IVa
in einer Gesamtmenge von 500.000 m³/a zu Tage zu fördern und es für die
öffentliche Trinkwasserversorgung zu verwenden.
Um einen nachhaltigen Grundwasserschutz und somit die gute
Qualität des für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzten Grundwassers
sicherzustellen, erarbeitet der WVB Stolzenau derzeit einen Antrag auf Festsetzung eines Wasserschutzgebietes (WSG).
Die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes ist zudem eine Auflage der
wasserrechtlichen Bewilligung. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landkreis
Nienburg/Weser.
Kernpunkte des hydrogeologischen Gutachtens zum Antrag auf
Festsetzung eines Wasserschutzgebietes sind die Herausarbeitung des zu
schützenden Trinkwassereinzugsgebietes sowie der Schutzzonengliederung (nach
u.a. DVWG Arbeitsblatt W 101). Hierbei ist das Gefährdungspotenzial für das
Grundwasser und die natürliche Schutzwirkung des Untergrundes zu
berücksichtigen. Das hydrogeologische Gutachten dient zudem als fachliche
Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung der Wasserschutzgebietsverordnung
(WSG-VO).
Der
erste Entwurf eines Abgrenzungsvorschlages wurde bereits im März 2018 vorgelegt,
der einen sehr schmalen, ca. 13-14 km langen Verlauf des Gesamteinzugsgebietes
nach Westen bis in das Gebiet der Gemeinde Uchte auswies.
Parallel
dazu erfolgt die Auswertung der Messungen und Untersuchungen an den
Grundwassermessstellen für das Abflussjahr 2017 (1. Jahresbericht zur Grundwasserförderung im Wasserwerk Stolzenau,
Auflage der wasserrechtlichen Bewilligung vom 10.03.2017). Die Auswertungen
ergaben eindeutige Hinweise, dass die bisherige hydrogeologische
Modellvorstellung und somit auch die modelltechnische Umsetzung
(Grundwasserströmungsmodell) hinterfragt werden musste.
Dieses
mündete im Weiteren Verlauf in einer
Überarbeitung des hydrogeologischen Modells, des numerischen Strömungsmodells
und des hydrogeologisch neu begründeten Vorschlags für die Abgrenzung und
Gliederung des geplanten Wasserschutzgebietes Stolzenau.
Die
Größe des aktuellen Abgrenzungsvorschlages des WSG Stolzenau umfasst eine
Längserstreckung (Ost-West) von max. ca. 5,3 km und eine max. Breite (Nord-Süd)
von ca. 1,2 km. Die umhüllende Fläche beträgt rund 4,5 km² (Bearbeitungsstand
14.04.2020, siehe Anlage 1).
Derzeit
erfolgt ein intensiver fachlicher Austausch mit dem Wasserversorger, der
Landwirtschaftskammer und der Gemeinde Stolzenau in Hinblick auf die Ausgestaltung
der Wasserschutzgebietsverordnung und der Anlage mit den Nutzungsbeschränkungen
(Verbotsregelungen) und Genehmigungsvorbehalten für bestimmte Handlungen und
Maßnahmen im WSG. Die Erarbeitung der Schutzgebietsverordnung erfolgt dabei in
Anlehnung an die Handlungshilfe (Teil II) „Erstellung und Vollzug von
Wasserschutzgebietsverordnungen für Grundwasserentnahmen (Band 17)“ vom
Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserschutz, Küsten- und Naturschutz,
wobei aufgrund der individuellen Gegebenheiten vor Ort (Boden- und Untergrundverhältnisse,
Nutzungen, etc. ) in einigen Punkten Anpassungen hinsichtlich der Empfehlungen
vorgenommen werden müssen.
Zeitlicher Ablauf:
- Vorlage eines vollständigen Antrages durch WVB
Stolzenau bis Ende 2021
- Verfahrensbeteiligung/öffentliche
Anhörung durch den Landkreis Nienburg/Weser ca.
Anfang 2022
- Entscheidung
/ Abwägung zu Stellungnahmen und Einwendungen
- Beschlüsse über die Verordnung im
Kreistag in 2022
- Beteiligung/Information
über den Verordnungsentwurf vorab im ALNU
- Festsetzung
der Verordnung und öffentliche Bekanntmachung voraussichtlich Ende 2022
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
·
Übersichtskarte
Einzugsgebiet Wasserwerk Stolzenau