Betreff
Ausweisung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk in Stolzenau, Holzhausen;
hier: Informationen über Inhalte und die Vorbereitung des Verfahrens
Vorlage
2021/061
Aktenzeichen
552-WSG WW Stolzenau/Holzhausen
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Der Wasserversorgungsbetrieb (WVB) Stolzenau ist seit den 1990 Jahren Betreiber der öffentlichen Wasserversorgung für das Gebiet der Gemeinde Stolzenau. Das Gebiet wird durch das Wasserwerk Stolzenau in Holzhausen versorgt.

 

Die, der Gemeinde Stolzenau erteilte wasserrechtliche Bewilligung war befristet bis zum 28.02.2019. Aufgrund wesentlicher Änderungen des Förderregimes bestand die Notwendigkeit, diese befristete Entnahmegenehmigung vorzeitig neu zu beantragen. Der Antrag wurde im Jahr 2015 bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht. Aufgrund der aktualisierten Wasserbedarfsprognose wurde die jährliche Entnahmerechte um 100.000 m³ reduziert und von damals 600.000 m³ auf eine Entnahmemenge von 500.000 m³/a festgesetzt. Mit Datum vom 10.03.2017 wurde dem WVB Stozenau die neue wasserrechtliche Bewilligung erteilt (Befristung bis zum 31.03.2047), Grundwasser aus den Förderbrunnen IIIa und IVa in einer Gesamtmenge von 500.000 m³/a zu Tage zu fördern und es für die öffentliche Trinkwasserversorgung zu verwenden.

 

Um einen nachhaltigen Grundwasserschutz und somit die gute Qualität des für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzten Grundwassers sicherzustellen, erarbeitet der WVB Stolzenau derzeit einen Antrag auf  Festsetzung eines Wasserschutzgebietes (WSG). Die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes ist zudem eine Auflage der wasserrechtlichen Bewilligung. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Nienburg/Weser.

 

Kernpunkte des hydrogeologischen Gutachtens zum Antrag auf Festsetzung eines Wasserschutzgebietes sind die Herausarbeitung des zu schützenden Trinkwassereinzugsgebietes sowie der Schutzzonengliederung (nach u.a. DVWG Arbeitsblatt W 101). Hierbei ist das Gefährdungspotenzial für das Grundwasser und die natürliche Schutzwirkung des Untergrundes zu berücksichtigen. Das hydrogeologische Gutachten dient zudem als fachliche Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung der Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO).

 

Der erste Entwurf eines Abgrenzungsvorschlages wurde bereits im März 2018 vorgelegt, der einen sehr schmalen, ca. 13-14 km langen Verlauf des Gesamteinzugsgebietes nach Westen bis in das Gebiet der Gemeinde Uchte auswies.

 

Parallel dazu erfolgt die Auswertung der Messungen und Untersuchungen an den Grundwassermessstellen für das Abflussjahr 2017 (1. Jahresbericht zur Grundwasserförderung im Wasserwerk Stolzenau, Auflage der wasserrechtlichen Bewilligung vom 10.03.2017). Die Auswertungen ergaben eindeutige Hinweise, dass die bisherige hydrogeologische Modellvorstellung und somit auch die modelltechnische Umsetzung (Grundwasserströmungsmodell) hinterfragt werden musste.

 

Dieses mündete im Weiteren Verlauf  in einer Überarbeitung des hydrogeologischen Modells, des numerischen Strömungsmodells und des hydrogeologisch neu begründeten Vorschlags für die Abgrenzung und Gliederung des geplanten Wasserschutzgebietes Stolzenau.

 

 

 

 

Die Größe des aktuellen Abgrenzungsvorschlages des WSG Stolzenau umfasst eine Längserstreckung (Ost-West) von max. ca. 5,3 km und eine max. Breite (Nord-Süd) von ca. 1,2 km. Die umhüllende Fläche beträgt rund 4,5 km² (Bearbeitungsstand 14.04.2020, siehe Anlage 1).

 

Derzeit erfolgt ein intensiver fachlicher Austausch mit dem Wasserversorger, der Landwirtschaftskammer und der Gemeinde Stolzenau in Hinblick auf die Ausgestaltung der Wasserschutzgebietsverordnung und der Anlage mit den Nutzungsbeschränkungen (Verbotsregelungen) und Genehmigungsvorbehalten für bestimmte Handlungen und Maßnahmen im WSG. Die Erarbeitung der Schutzgebietsverordnung erfolgt dabei in Anlehnung an die Handlungshilfe (Teil II) „Erstellung und Vollzug von Wasserschutzgebietsverordnungen für Grundwasserentnahmen (Band 17)“ vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserschutz, Küsten- und Naturschutz, wobei aufgrund der individuellen Gegebenheiten vor Ort (Boden- und Untergrundverhältnisse, Nutzungen, etc. ) in einigen Punkten Anpassungen hinsichtlich der Empfehlungen vorgenommen werden müssen.

 

 

Zeitlicher Ablauf:

 

-           Vorlage eines vollständigen Antrages durch WVB Stolzenau bis Ende 2021

-           Verfahrensbeteiligung/öffentliche Anhörung durch den Landkreis Nienburg/Weser ca. Anfang 2022

-           Entscheidung / Abwägung zu Stellungnahmen und Einwendungen

-           Beschlüsse über die Verordnung im Kreistag in 2022

-           Beteiligung/Information über den Verordnungsentwurf vorab im ALNU

-           Festsetzung der Verordnung und öffentliche Bekanntmachung voraussichtlich Ende 2022

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

·         Übersichtskarte Einzugsgebiet Wasserwerk Stolzenau