Betreff
Bericht über die Entwicklung der Kostenübernahme von Verhütungsmitteln
Vorlage
2021/082
Art
Bericht

Der Bericht über die Entwicklung der Kostenübernahme von Verhütungsmitteln wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt

Seit dem 01.01.2019 gewährt der Landkreis Nienburg/Weser Empfängerinnen und Empfängern von laufenden Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII, nach dem SGB II und nach dem AsylbLG, die Kosten für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landkreises. Leistungsvoraussetzung ist, dass der jeweilige Leistungsempfänger bzw. die Leistungsempfängerin das 20. Lebensjahr vollendet hat und die Kosten nicht von den Krankenkassen nach dem SGB V oder durch andere vorrangig verpflichtete Kostenträger übernommen werden können.

Nachfolgend sind erste Auswertungen der beiden abgelaufenen Kalenderjahre dargestellt. Valide Aussagen sind wegen der relativ geringen Fallzahlen insgesamt nur eingeschränkt möglich, insofern wird auf bewertende Schlussfolgerungen weitgehend verzichtet.

Ausgaben

In 2019 wurden insgesamt Verhütungsmittel in Höhe von 8.078,68 € übernommen. Davon sind 31,6% der Kosten im Bereich AsylbLG, 64,0% im Bereich SGB II und 4,4% im Bereich SGB XII entstanden. Im Jahr 2020 hingegen sind fast 83,4% der Kosten im Bereich SGB II entstanden, 4,2% im Bereich AsylbLG und 12,4% der Kosten im Bereich SGB XII. Die Gesamtkosten belaufen sich im Jahr 2020 auf 9.114,41 €. Die Kosten für Verhütungsmittel sind somit um 12,82% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Die durchschnittliche Kostenübernahme pro Leistungsempfänger*in sank hingegen von 218,34 € auf 178,71 €.

Nutzung des Angebots in den einzelnen Rechtskreisen

Die Inanspruchnahme des Angebots variiert in den drei Rechtskreisen im Auswertungszeitraum stark. Die häufigste Nachfrage findet erwartungsgemäß im Bereich SGB II statt. Hier haben sich im Jahr 2019 25 Leistungsempfänger*innen die Kosten ihrer verordneten Verhütungsmittel erstatten lassen,  im Folgejahr 38 Leistungsempfänger*innen.

Im Bereich SGB XII stieg die Fallzahl von 3 auf 11, worin sich insbesondere zeigt, dass die neue Leistung durch Beratungen und „Mund-zu-Mund“-Weitergabe erst noch bekannt gemacht werden musste.

Gegensätzlich zu den anderen Bereichen kam es im Rechtskreis AsylbLG zu einer verminderten Angebotsannahme seitens der Leistungsempfänger*innen. Eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln nahmen im Jahr 2020 nur 2 Leistungsempfängerinnen in Anspruch, in 2019 waren es noch 9. Die geringe Fallzahl insgesamt verbietet in diesem Teilbereich eine genauere Analyse, es scheint sich aber zu bestätigen, dass dieser Personenkreis aus kulturellen Gründen dem Thema Empfängnisverhütung insgesamt verschlossener gegenübersteht.

Nutzung des Angebots nach Altersgruppen

In 2019 war der Anteil der Nutzer*innen in der Altersgruppe über 40 mit Abstand der niedrigste. Die anderen beiden Altersgruppen hatten mit 17 (Altersgruppe 30 bis 39) und 19 Fällen (Altersgruppe 20 bis 29) ähnlich viele Empfänger*innen von Leistungen.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Fallzahl in der Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen um einen Fall gesunken (-5,3%). Bei den anderen Altersgruppen haben sich die Fallzahlen deutlich vermehrt. In der Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen stieg diese um 58,8% an. Bei den 40- bis 49-Jährigen stieg die Anzahl von einem Fall auf 6.

Die Gesamtzahl der Fälle stieg somit von 37 auf 51 (+37,8%).

Fazit

Auf Grundlage der vorliegenden Datenmenge ist eine valide Prognose derzeit noch nicht möglich. Es deutet sich allerdings an, dass dieses freiwillige Angebot zur Übernahme von Kosten für Verhütungsmittel in Zukunft mit steigender Tendenz in Anspruch genommen werden könnte, was sich in den ersten Monaten des Jahres 2021 schon andeutet.

Aus den Daten lässt sich nicht schließen, wie gut die Leistungsberechtigten über dieses Angebot informiert sind. Durch den Anstieg der Fallzahlen wird allerdings ein größer werdendes Interesse seitens der Leistungsberechtigten deutlich.

Besonders bei den Empfängern und Empfängerinnen von laufenden Leistungen im Bereich SGB II und SGB XII kann mit einem erneuten Anstieg in diesem Jahr gerechnet werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten der Übernahme von Verhütungsmittel werden als freiwillige Leistungen im jeweiligen Rechtskreis berücksichtigt.


Anlagen:

 

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