Betreff
7. Änderungssatzung der Hauptsatzung des Landkreises Nienburg/Weser
Vorlage
2021/155
Art
Beschlussvorlage

Die 7. Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Nienburg/Weser wird beschlossen.


Sachverhalt

Im Zusammenhang mit der Novelle des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird zum 1. November 2021 eine Änderung des § 11 NKomVG in Kraft treten.

 

Satzungen des Landkreises können demnach zukünftig nach Maßgabe der Hauptsatzung

 

1.  in einem von der Kommune allein oder gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Kommunen herausgegebenen gedruckten amtlichen Verkündungsblatt,

2.  in einer oder mehreren örtlichen Tageszeitungen oder

3.  in einem im Internet bereitgestellten elektronischen amtlichen Verkündungsblatt der Kommune

 

verkündet werden.

 

Die bisher in § 11 Abs. 1 S. 2 NKomVG geregelte „einfache“ Bekanntmachung im Internet ist damit nicht mehr zulässig. § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises ist dementsprechend kurzfristig zum 01.11.2021 anzupassen, um Satzungen u. Ä. wirksam verkünden zu können.

 

Da sich die Bekanntmachung im Internet grundsätzlich bewährt hat, schlägt die Verwaltung vor, Satzungen, Verordnungen und öffentliche Bekanntmachungen zukünftig gemäß der dritten Alternative in einem elektronischen amtlichen Verkündungsblatt zu veröffentlichen und die Hauptsatzung entsprechend zu ändern.

 

Die ortsüblichen Bekanntmachungen von öffentlichen Sitzungen des Kreistages und seiner Gremien gemäß § 59 Abs. 5 NKomVG sollen weiterhin durch einfache Bekanntmachung im Internet und nachrichtliche Hinweise in den Tageszeitungen „Die Harke“ und „Kreiszeitung“ erfolgen (siehe neuer Absatz 2).

 

Die Verwaltung schlägt zur höheren Rechtssicherheit zudem vor, die Regelungen des § 12 der Hauptsatzung um Festsetzungen hinsichtlich der Bekanntmachungen, die per Gesetz in Tageszeitungen erfolgen müssen (siehe neuer Absatz 3), und die öffentliche Zustellung (siehe neuer Absatz 4) zu ergänzen.

 

Die bisher in § 12 Absatz 2 der Hauptsatzung geregelte „Ersatzverkündung“ entspricht vollinhaltlich der Regelung des bisherigen § 11 Abs. 4 NKomVG und ist damit entbehrlich.

 


Anlagen:

 

·         Anlage 1: Anpassung der Hauptsatzung zum 01.11.2021

·         Anlage 2: 7. Änderungssatzung der Hauptsatzung des Landkreises Nienburg/Weser