Betreff
Antrag der Jägerschaft auf Zuschüsse zur Nutria-Bejagung - Verlängerung des Zuschusses
Vorlage
2021/156
Aktenzeichen
172-716-07
Art
Beschlussvorlage

Der Jägerschaft des Landkreises Nienburg/Weser e. V. wird für die Jahre 2022 und 2023 jeweils ein Zuschuss i. H. v. 7.000,00 € gewährt.


Sachverhalt

 

Die Nutria ist eine invasive Tierart, die enorme Schäden u. a. an Deichen anrichtet. Der Hochwasserschutz ist stark gefährdet. Aus diesem Grund wird die Nutria gerade in den Niederlanden mit hohem Kostenaufwand massiv bejagt. Wie wichtig Hochwasserschutz auch in Deutschland ist, haben die starken Regenfälle gerade in diesem Sommer gezeigt, die in einigen Gebieten zu Katastrophen geführt haben.

 

Die Jägerschaft des Landkreises Nienburg/Weser e. V. hat am 31. Juli 2019 einen Zuschuss zur Nutria-Bejagung beantragt:

 

Zuschuss für Fallen, Sender, Kameras, Lehrgänge                                       3.000,00 €

Zusätzliche Schwanzprämie von 4,00 €/Nutria, max.                                     4.000,00 €

Summe Zuschuss                                                                                                7.000,00 €

 

Werden weniger als 1.000 Nutria erlegt, kann die Restsumme für Fallen und Zubehör verwendet werden.

 

Der Kreistag hat dem Antrag mit Beschluss vom 25.10.2019 zugestimmt (Drucksache 2019/136/1).

 

Der Landkreis Nienburg hat 2020 an die Jägerschaft des Landkreises Nienburg/ Weser e. V. ausgezahlt:

 

12 Fallen á ca. 180,00 €, 2 Fallen mit Sender á ca. 400,00 €                                          

zzgl. Zubehör                                                                                                         3.674,07 €

779 Nutria x 4,00 €                                                                                                3.116,00 €

                                                                                                                                  6.790,07 €

 

In 2021 wurden bis Oktober 3.792,00€ Schwanzprämie für 802 erlegte Nutria abgerechnet. Die Beschaffung von Fallen wurde noch nicht abgerechnet.

 

Die Fallen werden den Revierinhabern für die Nutria-Bejagung zur Verfügung gestellt. Die Bejagung wird zusätzlich durch die Unterhaltungsverbände und durch die Landwirtschaftskammer unterstützt.

 

Die Nutria-Strecke hat sich von

  • 334 Nutria im Jagdjahr 2018/2019 über
  • 885 im Jagdjahr 2019/2020 auf
  • 1.022 Nutria im Jagdjahr 2020/2021

 

erhöht. Es besteht weiterhin große Nachfrage nach Fallen innerhalb der Jägerschaft.

 

Die Fallen können auch für die Bejagung der ebenso invasiven Tierart der Waschbären eingesetzt werden. Der äußerst anpassungsfähige Waschbär ist eine große Gefahr für stark gefährdete Amphibienarten, für Fledermäuse und für höhlen- sowie baumbrütende Vögel. Die Strecke hat sich von 110 Waschbären im Jagdjahr 2016/2017 auf 483/448 Waschbären in den letzten beiden Jagdjahren erhöht, was deutlich zeigt, dass sich auch diese Tierart bei uns vermehrt ausbreitet. Sie muss daher in den nächsten Jahren ebenfalls massiv bejagt werden, wenn schützenswerte Tierarten erhalten bleiben sollen.

 

Nutria und Waschbären werden mit Lebendfallen bejagt, die die Jägerschaft tierschutzgerecht mit Sendern ausstattet. Die Bejagung in Schutzgebieten wird mit dem Naturschutz abgestimmt.

 

Die Jägerschaft des Landkreises Nienburg/Weser bittet, den Zuschuss zu verlängern. Sie bittet weiterhin, die Aufteilung zwischen Schwanzprämie und Fallenkauf flexibel handhaben zu dürfen, d. h. sollten mehr als 1.000 Nutria erlegt werden, sollte eine höhere Schwanzprämie gezahlt werden, was den Zuschuss für Fallen und Lehrgänge reduzieren würde und umgekehrt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 7.000,00 €. Die Haushaltsmittel werden im Produkt 17230 zur Verfügung gestellt.


Anlagen:

 

·         Antrag der Jägerschaft