Betreff
Geschäftsordnung für den Kreistag (§ 69 NKomVG)
Vorlage
2021/159
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Gemäß § 69 NKomVG gibt sich der Kreistag eine Geschäftsordnung, die insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverhalten enthalten soll.

 

Da die Geschäftsordnung nur für die jeweilige Wahlperiode des Kreistages gilt, der sie erlassen hat, ist sie neu zu beschließen.

 

/      Ein Entwurf für die Geschäftsordnung ist als Anlage beigefügt. Dieser entspricht der zuletzt gültigen Fassung aus der letzten Wahlperiode.

 

§ 25 der Geschäftsordnung regelt die Ausschüsse des Kreistages nach § 71 NKomVG.

 

Folgende acht Ausschüsse wurden in der letzten Wahlperiode durch den Kreistag eingerichtet:

 

-     Ausschuss für Regionalentwicklung

-     Ausschuss für Liegenschaften

-     Ausschuss für Finanzen und Personal

-     Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen

-     Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren

-     Ausschuss für Integration, Sport und Kultur

-     Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt

-     Ausschuss für Kreisstraßen

 

Es wird vorgeschlagen, die Ausschüsse mit jeweils elf Kreistagsabgeordneten zu besetzen.

 

§ 25 a benennt ergänzend den FTZ-Lenkungsausschuss, der auf Grundlage der bestehenden Kreistagsbeschlüsse die Realisierung der FTZ begleiten soll. Es wird vorgeschlagen, diesen erneut mit sieben Abgeordneten zu besetzen.

 

§ 25 b benennt ergänzend den Lenkungsausschuss „Bildungscampus Berliner Ring“, der auf Grundlage der bestehenden Kreistagsbeschlüsse die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes begleiten soll. Es wird vorgeschlagen, diesen erneut mit sieben Abgeordneten zu besetzen. 

 


Anlagen:

 

·         Entwurf der Geschäftsordnung