Sachverhalt
Gemäß
§ 69 NKomVG gibt sich der Kreistag eine Geschäftsordnung, die insbesondere
Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das
Abstimmungsverhalten enthalten soll.
Da
die Geschäftsordnung nur für die jeweilige Wahlperiode des Kreistages gilt, der
sie erlassen hat, ist sie neu zu beschließen.
/ Ein
Entwurf für die Geschäftsordnung ist als Anlage beigefügt. Dieser entspricht
der zuletzt gültigen Fassung aus der letzten Wahlperiode.
§
25 der Geschäftsordnung regelt die Ausschüsse des Kreistages nach
§ 71 NKomVG.
Folgende
acht Ausschüsse wurden in der letzten Wahlperiode durch den Kreistag
eingerichtet:
-
Ausschuss für
Regionalentwicklung
-
Ausschuss für
Liegenschaften
-
Ausschuss für
Finanzen und Personal
-
Ausschuss für
Brandschutz und Rettungswesen
-
Ausschuss für
Soziales, Gesundheit und Senioren
-
Ausschuss für
Integration, Sport und Kultur
-
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
-
Ausschuss für
Kreisstraßen
Es
wird vorgeschlagen, die Ausschüsse mit jeweils elf Kreistagsabgeordneten zu
besetzen.
§ 25 a benennt ergänzend den
FTZ-Lenkungsausschuss, der auf Grundlage der bestehenden Kreistagsbeschlüsse
die Realisierung der FTZ begleiten soll. Es wird vorgeschlagen, diesen erneut
mit sieben Abgeordneten zu besetzen.
§ 25 b benennt ergänzend den
Lenkungsausschuss „Bildungscampus Berliner Ring“, der auf Grundlage der bestehenden
Kreistagsbeschlüsse die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes begleiten soll. Es
wird vorgeschlagen, diesen erneut mit sieben Abgeordneten zu besetzen.
Anlagen:
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Entwurf der
Geschäftsordnung