Betreff
Vertretung der/des Kreistagsvorsitzenden (§ 61 Abs. 1 Satz 3 NKomVG)
Vorlage
2021/160
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Der Kreistag beschließt nach § 61 Abs. 1 Satz 3 NKomVG über die Vertretung der/des Kreistagsvorsitzenden.

 

Vorgeschlagen wird, eine erste Vertreterin/einen ersten Vertreter sowie eine zweite Vertreterin/einen zweiten Vertreter für die Dauer der Wahlperiode mit einfacher Mehrheit zu wählen.