Betreff
Vertretung der/des Kreistagsvorsitzenden (§ 61 Abs. 1 Satz 3 NKomVG)
Vorlage
2021/160
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt
Der
Kreistag beschließt nach § 61 Abs. 1 Satz 3 NKomVG über die Vertretung der/des
Kreistagsvorsitzenden.
Vorgeschlagen
wird, eine erste Vertreterin/einen ersten Vertreter sowie eine zweite
Vertreterin/einen zweiten Vertreter für die Dauer der Wahlperiode mit einfacher
Mehrheit zu wählen.