Sachverhalt
Für
das Produkt 55120 Kreisstraßen wurden die Mittelansätze im Ergebnishaushalt und
im Finanzhaushalt ermittelt. Die Haushaltsplanung 2022 sowie die mittelfristige
Finanzplanung mit Erläuterungen sind als Anlage beigefügt.
Ergebnishaushalt
Die
ordentlichen Erträge und Aufwendungen sind im anliegenden Teilergebnisplan
(Anlage 1) dargestellt.
Im
Bereich „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“
(Unterhaltung/Instandsetzung ´UI`) besteht für 2022 ein Bedarf in Höhe von Für das Produkt 55120 Kreisstraßen wurden die
Mittelansätze im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt ermittelt.
Die
Haushaltsplanung 2022 sowie die mittelfristige Finanzplanung mit Erläuterungen
sind als Anlage beigefügt.
Ergebnishaushalt
Die
ordentlichen Erträge und Aufwendungen sind im anliegenden Teilergebnisplan
(Anlage 1) dargestellt.
Im
Bereich „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“
(Unterhaltung/Instandsetzung ´UI`) besteht für das Haushaltsjahr 2022 ein Bedarf
in Höhe von 1.865.000 €.
Mit
diesen Haushaltsmitteln werden u. a. verschiedene notwendige Instandsetzungsmaßnahmen
durchgeführt, um Aufbrüche, Spurrinnen, Risse und ähnliche Schäden zu
beseitigen. Außerdem beinhaltet dieser Ansatz die Fremdkosten der
Straßenmeistereien (Grünpflege, Winterdienst, bauliche Unternehmerleistungen u.
a.) sowie Kfz- und Gerätekosten.
Im
Vorjahr sind hier Mittel in Höhe von 1.950.000 € angemeldet worden. Für das
Jahr 2022 werden geringere Kosten bei den Positionen Fremdkosten der
Straßenmeistereien, Instandsetzungsarbeiten und Bankettschälarbeiten erwartet.
Dem gegenüber steht eine Erhöhung der Kosten im Bereich der Einzelmaßnahmen an
Brückenbauwerken.
Finanzhaushalt
Der
Mittelbedarf für die in 2022 geplanten Investitionen ist in den Anlagen 2 und 3
dargestellt.
Die
Anlage 2 (Teilfinanzplan) ist aus dem Finanzprogramm H & H entwickelt und
enthält die Mittelanmeldungen des FD Umweltrecht und Kreisstraßen für die
einzelnen Investitionsmaßnahmen sowie alle übrigen Erträge und Aufwendungen für
das Produkt 55120.
In
der Anlage 3 sind zu den einzelnen Investitionsmaßnahmen der jeweilige
Vorjahresansatz sowie der geplante Ansatz für 2022 und die Folgejahre bis 2026
erfasst. Unterhalb der Haushaltsansätze ist zu jeder Maßnahme die darauf
entfallende Zuwendung vom Land bzw. von den Gemeinden dargestellt.
Zusammenfassung:
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Haushaltsmittel
2021 einschl.
Nachtrag in Euro |
Haushaltsbedarf
2022 (ohne
HH-Reste) in Euro |
Maßnahmen mit NGVFG
Förderung |
1.913.000 |
674.500 |
Eigenfinanzierte Maßnahmen |
128.000 |
394.000 |
Summe Investitionen |
2.041.000 |
1.068.500 |
|
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davon Eigenmittel Landkreis |
-500.000 |
44.000 |
Aufwendungen für
Unterhaltung und Instandsetzung |
1.950.000 |
1.865.000 |
|
|
|
Eigenmittel Landkreis insgesamt |
1.450.000 |
1.909.000 |
Der
Eckwertebeschluss von durchschnittlich 1,375 Mio. € pro Jahr fand im Hinblick
auf die Bildung der Haushaltsansätze Berücksichtigung.
Der
im Vergleich zum Vorjahr verringerte Haushaltsbedarf für Maßnahmen mit
NGVFG-Förderung für 2022 resultiert im Wesentlichen durch die erforderliche
Verschiebung von geförderten Baumaßnahmen (K 20, 2. BA. Haselhorn-Landesgrenze
und K 151 Hassel-Heithüsen) aufgrund fehlender Bestätigungen der Förderung
durch den Zuwendungsgeber.
Der
erhöhte Bedarf im Bereich der eigenfinanzierten Maßnahmen resultiert aus der
vorgezogenen Radwegerneuerung an der K 19 Warmsen-Kreuzkrug. Die ursprüngliche
Umsetzung der Maßnahme war erst für 2024 vorgesehen.
Weitere
Erläuterungen hierzu erfolgen in der Sitzung.
Anlagen:
- Anlage 1: Teilergebnisplan Produkt 55120
- Anlage 2: Teilfinanzplan Produkt 55120 (wird mit der nächsten
Kreispost nachgereicht)
- Anlage 3: Investitionsplanung Produkt 55120