Betreff
NEWIN - Netzwerk der Wirtschaftsförderer in Niedersachsen
Vorlage
2021/182
Art
Beschlussvorlage

Die WIN GmbH tritt als Gründungsmitglied dem neu zu gründenden Verein "NEWIN - Netzwerk der Wirtschaftsförderer in Niedersachsen" bei.


Sachverhalt

Die Wirtschaftsförderungseinrichtungen der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbstständigen Städte in Niedersachsen, der Region Hannover und der kreisangehörigen Kommunen arbeiten seit 2004 im Netzwerk der Wirtschaftsförderer in Niedersachsen NEWIN partnerschaftlich zusammen.

Zweck des Netzwerks bzw. des neu zu gründenden Vereins ist die Förderung der Wirtschaftsstruktur und der regionalen Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Erfahrungsaustausch der Vereinsmitglieder untereinander. Hierbei geht es um strategische Fragen der Ausgestaltungen von Förderprogrammen ebenso wie um pragmatische und praxisrelevante Problemlösungen und Handlungserfordernisse in der operativen Arbeit von Wirtschaftsförderungen. Diese reichen von der Ansiedlungs- und Gründungsförderung, der Schaffung geeigneter wirtschaftsnaher Infrastrukturen, der Beratung zu Förderprogrammen bis hin zu Fragen des Technologietransfers, der Innovationsberatung, der Qualifizierungsförderung und des Wirtschaftsstandortmarketings (vgl. www.newin.info).

Die Kommunalen Spitzenverbände (insbesondere der NLT) sind seit Beginn des Netzwerks strategische Partner und in alle Gremien des Netzwerks eingebunden. Sie sind wichtige Partner für den Informationsaustausch und die Kommunikation auf politischer Ebene, während sich die Wirtschaftsförderungseinrichtungen im NEWIN-Netzwerk als Experten verstehen, die über unmittelbare Erfahrungen im Umgang mit Unternehmen, in der Umsetzung von Projekten und in der Anwendung und Akzeptanz von Förderinstrumenten verfügen.

Das in den letzten Jahren auf nun knapp 80 Mitglieder stark gewachsene Netzwerk, die Einrichtung zahlreicher projekt- und themenbezogener Arbeitsgruppen sowie die immer engere und arbeitsintensive Zusammenarbeit mit den niedersächsischen Landesministerien, der NBank sowie dem Innovationszentrum Niedersachsen, Kammern und Hochschulen machen es erforderlich, die bislang weitgehend formlose Netzwerkarbeit nunmehr in eine organisatorisch solide Form zu überführen. Nach einstimmigem Votum in der NEWIN-Mitgliederversammlung am 28.10.2020 ist der Koordinierungsausschuss als zentrales Gremium aufgefordert worden, das Netzwerk in eine Vereinsstruktur zu überführen und angemessene und nach Größe der vertretenen Gebietskörperschaft gestaffelte Mitgliedsbeiträge zu erheben. Damit soll die Arbeit des Vorstands bzw. der Sprecher des Koordinierungsausschusses unterstützt, Arbeitsgruppen, Mitgliederversammlung und Jahrestagung inhaltlich vor- und nachbereitet sowie die Pflege des web-Auftritts gewährleistet werden.

Geplant ist, das Netzwerk im zweiten Halbjahr 2021 zu gründen. Die WIN GmbH beabsichtigt, als Gründungsmitglied dem Netzwerk beizutreten. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für die WIN GmbH 150,- € p.a. Der Entwurf der Vereinssatzung ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen:

 

·         Anlage 1 Vereinssatzung