Erarbeitung des Kapitels 3.1 Entwicklung eines landesweiten Freiraumverbundes und seiner Funktion mit dem Abschnitt
3.1.5 Kulturelles Sachgut, Kulturlandschaften
Das Gremium nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Einleitung
Gem. § 5 (1) Niedersächsisches
Raumordnungsgesetz (NROG) haben die Träger der Regionalplanung für ihren
jeweiligen Planungsraum ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)
aufzustellen.
Da
die Überprüfung gem. § 5 (7) NROG über den Anpassungsbedarf des RROP 2003 für
den Landkreis Nienburg/Weser einen erheblichen Anpassungsbedarf an die aktuell
gültige Fassung des Landesraumordnungsprogrammes Niedersachsen Aeine umfassende
Änderung des RROP bekannt gegeben. Mit der Verfahrensumstellung von einem
Änderungs- auf ein Neuaufstellungsverfahren am 23.11.2015 wurde eine komplette
Neuaufstellung des RROP beschlossen.
Die
Kreisverwaltung erarbeitet zurzeit den RROP-Entwurf für diese Neuaufstellung.
Die Vorentwürfe für die einzelnen Kapitel werden mit der Politik im Ausschuss
für Regionalentwicklung diskutiert. Anschließend ist die Abstimmung eines
kompletten RROP-Entwurfes vorgesehen, der in einem öffentlichen
Beteiligungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange, weiteren regionalen
Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt werden muss.
Mit dieser Ausschussvorlage
wird ein RROP-Vorentwurf für das Kapitel
3.1.5 Kulturelles
Sachgut, Kulturlandschaften
bekannt
gegeben, das in Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügt ist. Die Planzeichnung
wird als Anlage 2 im Format A4 zu dieser Drucksache beigefügt. Die
Kreisverwaltung wird dem Ausschuss den Vorentwurf zum Kapitel 3.1.5 Kulturelles Sachgut,
Kulturlandschaften erläutern. Die Kreisverwaltung wird Änderungsvorschläge
aus der Politik diskutieren und Anregungen gerne entgegennehmen.
Der
Vorentwurf besteht aus einer Zeichnerischen Darstellung, einer Beschreibenden
Darstellung und einer Begründung. Weil eine konsequent parallele Bearbeitung
aller Kapitel des RROP nicht möglich ist, wird die weitere Anpassung
insbesondere anhand der Festlegungen für die Themen Energie (Kap. 4.2) und
Rohstoffgewinnung/-sicherung (Kap. 3.2.2) erst im weiteren Planungsfortschritt
möglich sein.
Das
Kapitel 3.1.5 Kulturelles Sachgut,
Kulturlandschaften ist gemäß dem Entwurf der Änderungsverordnung des Landesraumordnungsprogrammes
Niedersachsen (LROP) ein neues Unterkapitel zur Entwicklung eines landesweiten
Freiraumverbundes und seiner Funktion. Dieser Abschnitt legt Ziele und
Grundsätze fest, um insbesondere historische Kulturlandschaften einschließlich
historischer Ortsbilder und historischer Kulturlandschaftselemente zu erhalten.
Hierzu hat das LROP die Flussknickmarschenlandschaft bei Lemke und die Loccumer
Klosterlandschaft als historische Kulturlandschaften festgelegt, sodass diese
in die Neuaufstellung des RROP übernommen werden. Weitere Bau- und
Bodendenkmale, die eine überregionale Bedeutung aufweisen, werden als Ziel der
Raumordnung und somit als „Vorranggebiete Kulturelles Sachgut“ gesichert.
Kulturhistorische Landschaftsteile und Landschaftsbestandteile im Landkreis
Nienburg/Weser, die mindestens eine regionale Bedeutung aufweisen, werden als
„Vorbehaltsgebiete Kulturelles Sachgut“ dargestellt. Grundlagen für die
Festlegung dieser „Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Kulturelles Sachgut“ sind der
Landschaftsrahmenplan 2020 (LRP) des Landkreises Nienburg/Weser und die
aktuellen Erkenntnisse der Denkmalschutzbehörde in Verbindung mit dem
Kommunalarchäologen. Die hohe Vielzahl und Vielfalt kulturhistorisch wertvoller
Landschaften und Landschaftselemente im Landkreisgebiet soll grundsätzlich bei
Planungen berücksichtigt werden. Die kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftsteile-
und Landschaftsbestandteile des RROP 2003 werden weitestgehend übernommen. Das
Kapitel Kulturelles Sachgut,
Kulturlandschaften ist im Zusammenhang mit den Zielen und Grundsätzen des
Kapitels Natur und Landschaft (Vorstellung
im Ausschuss für Regionalentwicklung am 28.04.2021) zu betrachten.
Gemäß
§ 1 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG) soll im Rahmen des
Zumutbaren die Kulturdenkmale der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Es
gilt außerdem, das Kulturdenkmale zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich
zu erforschen sind.
Parallel zu dem oben
beschriebenen Kapitel des Regionalen Raumordnungsprogrammes werden weitere Kapitel
mit Zielen und Grundsätzen erstellt und in den kommenden Fachausschüssen
vorgestellt. Hierzu gehören insbesondere die Kapitel
-
3.2.2 Rohstoffgewinnung und -sicherung
-
und das Kapitel 4 komplett.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
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Anlage 1: Beschreibende Darstellung zum Kapitel Kulturelles Sachgut,
Kulturlandschaften
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Anlage 2: Karte