Betreff
Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV
hier: Maßnahmen 2105, 2107, 2108, 2114, 2115, 2116
Vorlage
2021/184
Aktenzeichen
62.22.365
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

Maßnahme 2105: Zur Finanzierung von zwei Haltestellen durch die Samtgemeinde Flecken Steyerberg sollen 26.500,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

Maßnahme 2107: Zur Kofinanzierung der Haltestellensanierung durch die Stadt Nienburg im Jahr 2022 sollen 85.000,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

Maßnahme 2108: Zur Kofinanzierung der Haltestellensanierung durch die Samtgemeinde Uchte im Jahr 2022 sollen 82.000,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

Maßnahme 2114: Zur Finanzierung von Maßnahmen an vier Haltestellen in der Samtgemeinde Mittelweser im Jahr 2022 sollen 11.900,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

Maßnahme 2115: Zuschuss zum VBN Tarif der SG Grafschaft Hoya mit einem Kostenrahmen von 3.000 € für die Jahre 2022-2024. Die Kosten können aus den Mitteln nach § 7 NNVG finanziert werden.

Maßnahme 2116: Anschaffung von echtzeitfähigen Druckern für die VGH mit einem Kostenrahmen von 270.000 €. Die Kosten können aus den Mitteln nach § 7 NNVG finanziert werden.


Sachverhalt

Maßnahme 2105: Die Samtgemeinde Flecken Steyerberg beantragt für den barrierefreien Ausbau von einer Haltestelle in Steyerberg 26.500 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG für das Jahr 2022. Mit diesen Mitteln soll die Haltestelle „am Berge“ in beiden Fahrtrichtungen barrierefrei ausgebaut werden. Diese Haltestelle wird im Nahverkehrsplan als Standard-Haltestelle eingestuft. Die Haltestelle liegt zentral im Ort und wird auch für die Schülerbeförderung genutzt. Die Haltestelle wird von der Regio-Linie 10, sowie den Lokal-Linien 15, 17 und 19 befahren und dient dazu, dass verschiedene Wohngebiete sowie auch anliegende Dörfer (Vogtei) oder andere Orte (Stolzenau) ab Steyerberg erschlossen werden. Der barrierefreie Ausbau an diesen zwei Haltepunkten ist daher gerechtfertigt.

 

Maßnahme 2107: Die Stadt Nienburg hat für das Baujahr 2022 einen Sammelantrag auf Fördermittel für den barrierefreien Ausbau von 8 Haltestellen in mehreren Ortsteilen bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gestellt. Die LNVG übernimmt  75 % der zuschussfähigen Kosten. Zur Kofinanzierung der restlichen 25 %, inkl. 10% Planungskosten, hat die Stadt Nienburg beim Landkreis Nienburg/ Weser für alle 8 Haltestellen zusammen 85.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG beantragt.

Im Einzelnen sollen im Sammelantrag die Haltestellen:

      Raschstraße (einseitig)

      Kattriedestraße (beide FR)

      Bunsenstraße (beide FR)

      Neißenstraße (beide FR)

      Robert Koch Straße (einseitig)

barrierefrei ausgebaut werden.

 

Maßnahme 2108: Die Samtgemeinde Uchte hat für das Baujahr 2022 einen Sammelantrag auf Fördermittel für den barrierefreien Ausbau von 7  Haltestellen in mehreren Orten bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gestellt. Die LNVG übernimmt 75 % der zuschussfähigen Kosten. Zur Kofinanzierung der restlichen 25 %, inkl. 10% Planungskosten, hat die Samtgemeinde Uchte beim Landkreis Nienburg/ Weser für alle 7 Haltestellen zusammen 82.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG beantragt.

Im Einzelnen sollen mit dem Sammelantrag die Haltestellen

      Westenfeld Denkmal

      Woltringhausen Abzw. Wilhelmshöhe (beidseitig)

      Mensinghausen Ort

      Steinbrink Bohnenberg

      Lavesloh Abzw. Diepholz

      Essern Mitte

barrierefrei ausgebaut werden.

 

Maßnahme 2114: Um die Barrierefreiheit bei 4 Haltestellen zu 100 % herzustellen, beantragt die Samtgemeinde Mittelweser für den Einbau von taktilen Elementen 11.900 €  aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG für das Jahr 2022. Im Einzelnen sollen mit dem Sammelantrag die Haltestellen

      Landesbergen Schule

      Stolzenau ZOB

      Heidhausen Nord

      Husum Siemershausen Fahrtrichtung Rehburg

mit taktilen Elementen ausgestattet werden. Diese Haltestellen sind bereits mit Buskapsteinen, einem barrierefreien Zugang und einer befestigten Wartefläche ausgestattet. Bei der Haltestelle Landesbergen Schule und Stolzenau ZOB handelt es sich  um zentrale Haltestellen, die Haltestelle Husum Siemershausen ist laut NVP eine Standard Haltestelle und die Haltestelle Heidhausen Nord eine einfache Haltestelle. Um die vorgegebene hundertprozentige Barrierefreiheit zu erreichen, ist der Ausbau an diesen Haltepunkten somit gerechtfertigt.

 

Maßnahme 2115: Bereits seit vielen Jahren unterstützt der Landkreis die Samtgemeinde Grafschaft Hoya beim Finanzierungsbeitrag für die Integration in den VBN-Tarif, zuletzt mit der Maßnahme 311 für die Jahre 2019 - 2021. Die SG Grafschaft Hoya hat nunmehr mit Schreiben vom 14.10.2021 auch für die Jahre 2022 – 2024 eine Bezuschussung ihres Beitrages zum VBN-Tarif aus den Regionalisierungsmitteln beantragt. Erfreulicher Weise hat der Finanzierungsbeitrag in den vergangenen Jahren eine fallende Tendenz aufgewiesen. Die SG Grafschaft Hoya beantragt daher einen Kostenrahmen von 3.000 € für die nächsten drei Jahre. Die Kosten können aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG finanziert werden.

 

Maßnahme 2116:

Die Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya (VGH) haben am 22.01.2021 eine Förderanfrage bezüglich der Beschaffung von neuen Fahrscheindruckern gestellt, da die bisher eingesetzten Drucker abgängig sind. Für die Neubeschaffung sind moderne Druckermodelle eingeplant, die neben dem Fahrkartenverkauf auch Echtzeitinformationen liefern, die Voraussetzung für die Ampelbeeinflussung mitbringen, sowie einen QR-Code Scanner zum Auslesen von Handytickets haben.

Mit der Neubeschaffung werden die VGH zudem in die Lage versetzt, die Anforderungen aus dem Verkehrsvertrag zu Punkt 2.12 „Rechnergestütztes Betriebsleitsystem“ zu erfüllen. Hier heißt es:

„Die VGH haben ab 01.08.2022 zur Effektivitätssteigerung der Betriebsdurchführung und zum Nachweis von Qualitätsvorgaben (siehe Nr. 6.2) ein Rechnergestütztes Betriebsleitsystem (RBL) funktionsfähig einzurichten und zu betreiben.

Das RBL-System muss mindestens folgende Funktionen erfüllen:

-       Kontrolle der Fahrplandurchführung (Verfolgung der Fahrzeuge in Echtzeit),

-       Aufnahme und Auswertung der Pünktlichkeit nach Fahrten und Linien,

-       Kommunikation der Leitstelle mit dem Fahrpersonal,

-       Ansteuerung von ggf. vorhandenen Dynamischen Fahrgastinformationssystemen an Haltestellen,

-       statistische Auswertungen der Fahrplandurchführung und Kommunikationsfälle,

-       Schnittstellen zur Lieferung und Abnahme von Daten an/ von externen „Datendrehscheiben“ in Echtzeit.“

Auch im NVP ist unter Punkt „E 3.3 Ausblick auf mittelfristig zu entwickelnde Maßnahmen“ die „Entwicklung eines Projektes zur Fahrgastinformation in Echtzeit mit dem Ziel, eine durchgehende dynamische Fahrgastinformation auf Echtzeitbasis für den öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Nienburg/Weser anbieten zu können“, aufgeführt.

Grundsätzlich kann dafür auch eine Förderung über die LNVG (Förderprogramm „Echtzeitinformationssysteme“) in Anspruch genommen werden. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn ein Konzept für den gesamten Landkreis, d.h. für alle Linienbündel, umgesetzt wird. Somit kann für die aktuell anstehende Umsetzung der Druckerbeschaffung für das Linienbündel 1 nur eine Förderung über Regionalisierungsmittel des Landkreises erfolgen. Sollte im späteren Verlauf ein förderfähiges Gesamtkonzept erstellt werden, wären diese Drucker bereits vorhanden und könnten direkt integriert werden.

 

Die VGH streben eine Beschaffung von Druckern mit dem IVU-System an, da sie „bereits eine Vielzahl dieser Geräte im Betrieb haben und nicht mehrere Systeme pflegen und warten können“. Hervorzuheben ist zudem, dass die VGH im Bereich des VBN mit diesem Druckersystem bereits Echtzeitdaten liefert und auch die neuen Drucker im Bereich Nienburg/Weser über diese Schnittstelle integriert werden können.

Die VGH haben eine Kostenaufstellung für die auszurüstenden Busse aufgestellt, auf deren Basis sich ein Kostenrahmen in Höhe von 270.000,00 € ergibt. Dies beinhaltet den Preis für die Anschaffung der Drucker inklusive Lizenzgebühren und den Einbau.

Zudem ist auch ein Fahrscheindrucker für den Bürgerbus Rehburg-Loccum in dieser Ausschreibung enthalten. Der Bürgerbus verkauft heute seine Fahrscheine vom Block, was nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht.

Die Kosten können aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG finanziert werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten in Höhe von 478.400€. Diese Mittel stehen im Produkt 54120 zur Verfügung.


Anlagen:

 

·         ohne