hier: Maßnahmen 2105, 2107, 2108, 2114, 2115, 2116
Beschlussvorschlag
Maßnahme 2105: Zur Finanzierung von zwei
Haltestellen durch die Samtgemeinde Flecken Steyerberg sollen 26.500,00 € aus
den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2107: Zur Kofinanzierung der
Haltestellensanierung durch die Stadt Nienburg im Jahr 2022 sollen 85.000,00 €
aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme
2108: Zur Kofinanzierung der Haltestellensanierung durch die Samtgemeinde
Uchte im Jahr 2022 sollen 82.000,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt
werden.
Maßnahme 2114: Zur Finanzierung von
Maßnahmen an vier Haltestellen in der Samtgemeinde Mittelweser im Jahr 2022
sollen 11.900,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme
2115: Zuschuss zum VBN Tarif der SG Grafschaft Hoya mit einem Kostenrahmen
von 3.000 € für die Jahre 2022-2024. Die Kosten können aus den Mitteln nach § 7
NNVG finanziert werden.
Maßnahme 2116: Anschaffung von echtzeitfähigen Druckern für die VGH mit einem Kostenrahmen von 270.000 €. Die Kosten können aus den Mitteln nach § 7 NNVG finanziert werden.
Sachverhalt
Maßnahme
2105: Die Samtgemeinde Flecken Steyerberg beantragt für den barrierefreien
Ausbau von einer Haltestelle in Steyerberg 26.500 € aus den Finanzmitteln gem.
§ 7 NNVG für das Jahr 2022. Mit diesen Mitteln soll die Haltestelle „am Berge“
in beiden Fahrtrichtungen barrierefrei ausgebaut werden. Diese Haltestelle wird
im Nahverkehrsplan als Standard-Haltestelle eingestuft. Die Haltestelle liegt
zentral im Ort und wird auch für die Schülerbeförderung genutzt. Die
Haltestelle wird von der Regio-Linie 10, sowie den Lokal-Linien 15, 17 und 19
befahren und dient dazu, dass verschiedene Wohngebiete sowie auch anliegende
Dörfer (Vogtei) oder andere Orte (Stolzenau) ab Steyerberg erschlossen werden.
Der barrierefreie Ausbau an diesen zwei Haltepunkten ist daher gerechtfertigt.
Maßnahme
2107: Die Stadt Nienburg hat für das Baujahr 2022 einen Sammelantrag auf
Fördermittel für den barrierefreien Ausbau von 8 Haltestellen in mehreren
Ortsteilen bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
gestellt. Die LNVG übernimmt 75 % der
zuschussfähigen Kosten. Zur Kofinanzierung der restlichen 25 %, inkl. 10%
Planungskosten, hat die Stadt Nienburg beim Landkreis Nienburg/ Weser für alle
8 Haltestellen zusammen 85.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG beantragt.
Im
Einzelnen sollen im Sammelantrag die Haltestellen:
• Raschstraße
(einseitig)
• Kattriedestraße
(beide FR)
• Bunsenstraße
(beide FR)
• Neißenstraße
(beide FR)
• Robert
Koch Straße (einseitig)
barrierefrei
ausgebaut werden.
Maßnahme
2108: Die Samtgemeinde Uchte hat für das Baujahr 2022 einen Sammelantrag auf
Fördermittel für den barrierefreien Ausbau von 7 Haltestellen in mehreren Orten bei der
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gestellt. Die LNVG
übernimmt 75 % der zuschussfähigen Kosten. Zur Kofinanzierung der restlichen 25
%, inkl. 10% Planungskosten, hat die Samtgemeinde Uchte beim Landkreis
Nienburg/ Weser für alle 7 Haltestellen zusammen 82.000 € aus den Finanzmitteln
gem. § 7 NNVG beantragt.
Im
Einzelnen sollen mit dem Sammelantrag die Haltestellen
• Westenfeld
Denkmal
• Woltringhausen
Abzw. Wilhelmshöhe (beidseitig)
• Mensinghausen
Ort
• Steinbrink
Bohnenberg
• Lavesloh
Abzw. Diepholz
• Essern
Mitte
barrierefrei
ausgebaut werden.
Maßnahme
2114: Um die Barrierefreiheit bei 4 Haltestellen zu 100 % herzustellen,
beantragt die Samtgemeinde Mittelweser für den Einbau von taktilen Elementen
11.900 € aus den Finanzmitteln gem. § 7
NNVG für das Jahr 2022. Im Einzelnen sollen mit dem Sammelantrag die
Haltestellen
• Landesbergen
Schule
• Stolzenau
ZOB
• Heidhausen
Nord
• Husum
Siemershausen Fahrtrichtung Rehburg
mit
taktilen Elementen ausgestattet werden. Diese Haltestellen sind bereits mit Buskapsteinen,
einem barrierefreien Zugang und einer befestigten Wartefläche ausgestattet. Bei
der Haltestelle Landesbergen Schule und Stolzenau ZOB handelt es sich um zentrale Haltestellen, die Haltestelle
Husum Siemershausen ist laut NVP eine Standard Haltestelle und die Haltestelle
Heidhausen Nord eine einfache Haltestelle. Um die vorgegebene hundertprozentige
Barrierefreiheit zu erreichen, ist der Ausbau an diesen Haltepunkten somit
gerechtfertigt.
Maßnahme
2115: Bereits seit vielen Jahren unterstützt der Landkreis die Samtgemeinde
Grafschaft Hoya beim Finanzierungsbeitrag für die Integration in den VBN-Tarif,
zuletzt mit der Maßnahme 311 für die Jahre 2019 - 2021. Die SG Grafschaft Hoya
hat nunmehr mit Schreiben vom 14.10.2021 auch für die Jahre 2022 – 2024 eine
Bezuschussung ihres Beitrages zum VBN-Tarif aus den Regionalisierungsmitteln
beantragt. Erfreulicher Weise hat der Finanzierungsbeitrag in den vergangenen
Jahren eine fallende Tendenz aufgewiesen. Die SG Grafschaft Hoya beantragt
daher einen Kostenrahmen von 3.000 € für die nächsten drei Jahre. Die Kosten
können aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG finanziert werden.
Maßnahme
2116:
Die
Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya (VGH) haben am 22.01.2021 eine Förderanfrage
bezüglich der Beschaffung von neuen Fahrscheindruckern gestellt, da die bisher
eingesetzten Drucker abgängig sind. Für die Neubeschaffung sind moderne
Druckermodelle eingeplant, die neben dem Fahrkartenverkauf auch Echtzeitinformationen
liefern, die Voraussetzung für die Ampelbeeinflussung mitbringen, sowie einen
QR-Code Scanner zum Auslesen von Handytickets haben.
Mit der
Neubeschaffung werden die VGH zudem in die Lage versetzt, die Anforderungen aus
dem Verkehrsvertrag zu Punkt 2.12 „Rechnergestütztes Betriebsleitsystem“ zu
erfüllen. Hier heißt es:
„Die VGH haben
ab 01.08.2022 zur Effektivitätssteigerung der Betriebsdurchführung und zum
Nachweis von Qualitätsvorgaben (siehe Nr. 6.2) ein Rechnergestütztes Betriebsleitsystem
(RBL) funktionsfähig einzurichten und zu betreiben.
Das
RBL-System muss mindestens folgende Funktionen erfüllen:
- Kontrolle
der Fahrplandurchführung (Verfolgung der Fahrzeuge in Echtzeit),
- Aufnahme
und Auswertung der Pünktlichkeit nach Fahrten und Linien,
- Kommunikation
der Leitstelle mit dem Fahrpersonal,
- Ansteuerung
von ggf. vorhandenen Dynamischen Fahrgastinformationssystemen an Haltestellen,
- statistische
Auswertungen der Fahrplandurchführung und Kommunikationsfälle,
- Schnittstellen
zur Lieferung und Abnahme von Daten an/ von externen „Datendrehscheiben“ in
Echtzeit.“
Auch im
NVP ist unter Punkt „E 3.3 Ausblick auf mittelfristig zu entwickelnde Maßnahmen“
die „Entwicklung eines Projektes zur Fahrgastinformation in Echtzeit mit dem
Ziel, eine durchgehende dynamische Fahrgastinformation auf Echtzeitbasis für
den öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Nienburg/Weser anbieten zu
können“, aufgeführt.
Grundsätzlich
kann dafür auch eine Förderung über die LNVG (Förderprogramm
„Echtzeitinformationssysteme“) in Anspruch genommen werden. Dies ist jedoch nur
dann der Fall, wenn ein Konzept für den gesamten Landkreis, d.h. für alle
Linienbündel, umgesetzt wird. Somit kann für die aktuell anstehende Umsetzung
der Druckerbeschaffung für das Linienbündel 1 nur eine Förderung über
Regionalisierungsmittel des Landkreises erfolgen. Sollte im späteren Verlauf
ein förderfähiges Gesamtkonzept erstellt werden, wären diese Drucker bereits
vorhanden und könnten direkt integriert werden.
Die VGH streben
eine Beschaffung von Druckern mit dem IVU-System an, da sie „bereits eine
Vielzahl dieser Geräte im Betrieb haben und nicht mehrere Systeme pflegen und
warten können“. Hervorzuheben ist zudem, dass die VGH im Bereich des VBN mit
diesem Druckersystem bereits Echtzeitdaten liefert und auch die neuen Drucker
im Bereich Nienburg/Weser über diese Schnittstelle integriert werden können.
Die VGH
haben eine Kostenaufstellung für die auszurüstenden Busse aufgestellt, auf
deren Basis sich ein Kostenrahmen in Höhe von 270.000,00 € ergibt. Dies
beinhaltet den Preis für die Anschaffung der Drucker inklusive Lizenzgebühren
und den Einbau.
Zudem ist
auch ein Fahrscheindrucker für den Bürgerbus Rehburg-Loccum in dieser
Ausschreibung enthalten. Der Bürgerbus verkauft heute seine Fahrscheine vom
Block, was nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht.
Die Kosten
können aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG finanziert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Es
entstehen Kosten in Höhe von 478.400€. Diese Mittel stehen im Produkt 54120 zur
Verfügung.
Anlagen:
·
ohne