Betreff
Bildung des Kreisausschusses
a) Beschlussfassung über die Zahl der Mitglieder des Kreisausschusses
(§ 74 Abs. 3 NKomVG)
b) Feststellung der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Kreisausschusses (§§ 74, 75 NKomVG)
Vorlage
2021/162/1
Art
Beschlussvorlage

a)  Dem Kreisausschuss gehören vier weitere stimmberechtigte Kreistags-abgeordnete an.

b)  Die umseitig genannte Ausschussbesetzung wird festgestellt.


Sachverhalt

zu b)
Im Vorfeld der konstituierten Sitzung haben die Fraktionen und die Gruppe nachfolgende Mitglieder für den Kreisausschuss benannt:

 

Mitglied

stellv. Mitglied

2. stellv. Mitglied

Abg. Beermann

Abg. Kruse

 

Abg. Hauschildt

Abg. Schlemermeyer

 

Abg. Heineking

Abg. Plate

 

Abg. Kurowski

Abg. Weißenborn

 

Abg. Dr. Schmädeke

Abg. Kopp

 

Abg. Altmann

Abg. Völlers

 

Abg. Heckmann

Abg. Niepel

 

Abg. Kuhlmann

Abg. Wirtz-Naujoks

 

Abg. Iraki

Abg. Dr. Richter

 

Abg. Schnitzler

Abg. Kretschmer

 

 

 

Grundmandat gemäß § 71 Abs. 4 NKomVG

 

Abg. Köhler

Abg. Schiemann

 

Abg. Podehl

Abg. Fick

Abg. Lange

Abg. Werner

Abg. Hille

Abg. van den Born