Den Mittelanmeldungen des Fachbereiches Soziales für das Haushaltsjahr 2022 wird zugestimmt.
Sachverhalt
Der Zuschussbedarf für das
ordentliche Ergebnis der Produkte im Fachbereich 31 wird sich nach den
Planungen des Fachbereiches insgesamt verringern. Die endgültigen Beträge
können zum Zeitpunkt des Versands der Unterlagen noch nicht beziffert werden,
da die zentralen Aufwendungen der Personalkosten und der internen
Leistungsverrechnung durch den Fachbereich Finanzen noch nicht vorliegen. Zudem
hat das Land noch eine Änderung seiner Beteiligungsquote an den Leistungen der
Eingliederungshilfe für Minderjährige angekündigt.
Nach dem Stand der Planungen
lässt sich aber feststellen:
Bei der Grundsicherung für
Arbeitssuchende (310) werden die in den ersten beiden Corona-Jahren erhöht
angesetzten Aufwendungen um 2,0 Mio. € reduziert, da sich die negativen
Prognosen für dieses Jahr nicht bestätigt haben und für das kommende Jahr mit
einer Belebung des Arbeitsmarktes gerechnet werden muss.
Damit ergeben sich auch
Mindererträge bei der prozentualen Erstattung des Bundes für die Kosten der
Unterkunft.
Leider hat das Land
Niedersachsen darüber hinaus die 16 Jahre lang gezahlte Landespauschale um rd.
600.000,00 € gekürzt, ab 2025 wird sich das Land dann gar nicht mehr an den
Kosten der Unterkunft beteiligen.
Die Aufwendungen im Bereich
der Produktgruppe 311 steigen moderat aufgrund zu erwartender Steigerungen bei
Löhnen und Gehältern der Leistungserbringer. Durch die Verringerung des kommunalen
Anteils bei den Leistungen der Eingliederungshilfe für Erwachsene von 20 auf 10%
steigen die Erträge um rd. 4,0 Mio. € an, so dass der Zuschussbedarf der
Produktgruppe 311 sinken wird.
Auch bei den Leistungen der
Hilfe zum Lebensunterhalt (31210) und der Hilfe zur Pflege (31310) wirkt sich
die Erhöhung der Landespauschale positiv auf die Erträge aus, die Aufwendungen
steigen aufgrund der zu erwartenden Regelsatz- und Entgelderhöhungen dagegen
nur geringfügig.
Ohne die exakte Entwicklung
im Flüchtlingsbereich vorhersehen zu können, ist von einem moderaten Anstieg
der Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
auszugehen, der Ansatz wurde um gut 1,0 Mio. erhöht, der jährlich versetzt vom
Land erstattete Aufwendungsersatz hierfür steigt ebenfalls geringfügig an.
Bei der Produktgruppe 314
(Bundesleistungen) fällt ab dem Jahr
2022 die Darstellung der Erträge und Aufwendungen nahezu komplett weg, da
zukünftig direkt aus Konten der Landesverwaltung gebucht wird. Da es sich
ohnehin um durchlaufende Gelder gehandelt hat, hat dies auf den Zuschussbedarf
der Produktgruppe keinen wesentlichen Einfluss.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat die
in der Anlage dargestellten finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
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Teilhaushaltsplan
2022 des Fachbereichs Soziales