Betreff
Haushaltsplanung 2022 - Fachbereich Soziales
Vorlage
2021/191
Art
Beschlussvorlage

Den Mittelanmeldungen des Fachbereiches Soziales für das Haushaltsjahr 2022 wird zugestimmt.


Sachverhalt

Der Zuschussbedarf für das ordentliche Ergebnis der Produkte im Fachbereich 31 wird sich nach den Planungen des Fachbereiches insgesamt verringern. Die endgültigen Beträge können zum Zeitpunkt des Versands der Unterlagen noch nicht beziffert werden, da die zentralen Aufwendungen der Personalkosten und der internen Leistungsverrechnung durch den Fachbereich Finanzen noch nicht vorliegen. Zudem hat das Land noch eine Änderung seiner Beteiligungsquote an den Leistungen der Eingliederungshilfe für Minderjährige angekündigt.

 

Nach dem Stand der Planungen lässt sich aber feststellen:

 

Bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (310) werden die in den ersten beiden Corona-Jahren erhöht angesetzten Aufwendungen um 2,0 Mio. € reduziert, da sich die negativen Prognosen für dieses Jahr nicht bestätigt haben und für das kommende Jahr mit einer Belebung des Arbeitsmarktes gerechnet werden muss.

Damit ergeben sich auch Mindererträge bei der prozentualen Erstattung des Bundes für die Kosten der Unterkunft.

Leider hat das Land Niedersachsen darüber hinaus die 16 Jahre lang gezahlte Landespauschale um rd. 600.000,00 € gekürzt, ab 2025 wird sich das Land dann gar nicht mehr an den Kosten der Unterkunft beteiligen.

 

Die Aufwendungen im Bereich der Produktgruppe 311 steigen moderat aufgrund zu erwartender Steigerungen bei Löhnen und Gehältern der Leistungserbringer. Durch die Verringerung des kommunalen Anteils bei den Leistungen der Eingliederungshilfe für Erwachsene von 20 auf 10% steigen die Erträge um rd. 4,0 Mio. € an, so dass der Zuschussbedarf der Produktgruppe 311 sinken wird.

 

Auch bei den Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (31210) und der Hilfe zur Pflege (31310) wirkt sich die Erhöhung der Landespauschale positiv auf die Erträge aus, die Aufwendungen steigen aufgrund der zu erwartenden Regelsatz- und Entgelderhöhungen dagegen nur geringfügig.

Ohne die exakte Entwicklung im Flüchtlingsbereich vorhersehen zu können, ist von einem moderaten Anstieg der Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) auszugehen, der Ansatz wurde um gut 1,0 Mio. erhöht, der jährlich versetzt vom Land erstattete Aufwendungsersatz hierfür steigt ebenfalls geringfügig an.

 

Bei der Produktgruppe 314 (Bundesleistungen) fällt  ab dem Jahr 2022 die Darstellung der Erträge und Aufwendungen nahezu komplett weg, da zukünftig direkt aus Konten der Landesverwaltung gebucht wird. Da es sich ohnehin um durchlaufende Gelder gehandelt hat, hat dies auf den Zuschussbedarf der Produktgruppe keinen wesentlichen Einfluss.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat die in der Anlage dargestellten finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

·         Teilhaushaltsplan 2022 des Fachbereichs Soziales