Betreff
Wahl des Beirates für Menschen mit Behinderung
Vorlage
2021/195
Art
Beschlussvorlage

Als Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung werden die Bewerberinnen Iris Wesling, Erika Arndt und Heidrun Fellhauer sowie die Bewerber David-Simon Richarz, Alex Schäfer, Olaf Niebisch und Klaus-Dieter Matzke bestimmt.

 

Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden in folgender Reihenfolge Dieter Schwanbeck,  Karin Höft, Uwe Steinert, Bernd Kretschmer, Katrin Lampert, Olav Vogt und Andreas Buschmann bestimmt.


Sachverhalt

In seiner Sitzung am  07.11.2008 hat der Kreistag die „Satzung über die Bildung und Tätigkeit des Beirates für Menschen mit Behinderung des Landkreises Nienburg/Weser“ beschlossen.

 

Nach § 4 der Satzung ist die Amtszeit des Beirates mit der jeweiligen Wahlperiode des Kreistages identisch. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder werden in der Sitzung des Kreistages bestimmt.

 

Der Beirat besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern. Die Mitglieder müssen ihren Wohnsitz im Landkreis Nienburg/Weser haben und es muss eine Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX nachgewiesen sein.

 

Vier  Mitglieder sollen auf Vorschlag der Verbände dem Beirat angehören. Drei sollen aus einer freien Vorschlagsliste bestimmt werden. In gleicher Zahl sind die Ersatzmitglieder zu bestimmen. Die Ersatzmitglieder vertreten in der bestimmten Reihenfolge verhinderte Mitglieder in den Sitzungen und rücken als Mitglied nach, wenn ein Mitglied aus dem Beirat ausscheidet.

 

Bei der Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten ist zu beachten, dass der Beirat nach Möglichkeit paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden soll. Auch sollen Eltern behinderter Kinder im Beirat aufgenommen werden. Auch wenn in der Satzung nicht ausdrücklich genannt, sollte bei ansonsten vergleichbaren Voraussetzungen darüber hinaus eine ausgewogene Verteilung über das ganze Gebiet des Landkreises angestrebt werden.

 

Die Zahl der Vorschläge der Verbände für die kommende Wahlperiode begrenzt sich auf 3 Personen, damit sind 4 Mitglieder von der freien Vorschlagsliste zu bestimmen. Ebenso sind 7 Ersatzmitglieder von der freien Vorschlagsliste zu bestimmen. Die Verwaltung schlägt unter Berücksichtigung dieser Erforderlichkeiten die Bewerberinnen Iris Wesling, Erika Arndt und Heidrun Fellhauer sowie die Bewerber David-Simon Richarz, Alex Schäfer, Olaf Niebisch und Klaus-Dieter Matzke zur Wahl als Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung vor.

 

Als Vertreter sollen in dieser Reihenfolge Dieter Schwanbeck, Karin Höft, Uwe Steinert, Bernd Kretschmer, Katrin Lampert, Olav Vogt und Andreas Buschmann benannt werden.

 

Eine Liste aller Bewerberinnen und Bewerber wird den Mitgliedern des Ausschusses im Rahmen der Sitzung vorgestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

·         Tischvorlage