Betreff
Weiterführung der Gesundheitsregion Diepholz/Nienburg
Vorlage
2021/199
Art
Beschlussvorlage

Die Fortführung der gemeinsamen Gesundheitsregion Diepholz /Nienburg auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Diepholz für weitere fünf Jahre wird beschlossen. Der Landkreis Nienburg/Weser wird die erforderliche Kofinanzierung bereitstellen. Der Beschluss steht unter dem unter dem Vorbehalt, dass eine Landesförderung bewilligt wird.


Sachverhalt

Die Landkreise Nienburg/Weser und Diepholz haben in den Jahren 2018 und 2019 gemeinsam eine Gesundheitsregion Diepholz/Nienburg aufgebaut. Diese Gesund-heitsregion hat die Optimierung und die Zukunftssicherung der Gesundheitsversor-gung der Bevölkerung in der ländlichen Region der beiden Landkreise zum Ziel. Federführend für beide Landkreise hatte der Landkreis Nienburg/Weser für das Projekt eine Zuwendung des Landes Niedersachsen aus der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Gesundheitsregionen in Niedersachsen“ beantragt und erhalten. Inzwischen hat sich mit der Steuerungsgruppe, der Koordinierungsgruppe und den beiden Arbeitskreisen „Prävention und Gesundheitsförderung“ und „Gesundheit und Pflege“ eine tragfähige Struktur herausgebildet. Die jährlich stattfindenden Gesundheitskonferenzen waren in den Jahren 2018 und 2019 gut besucht. Aufgrund der Pandemie wurde in den Jahren 2020 und 2021 keine Gesund-heitskonferenz durchgeführt. Die nächste Veranstaltung ist für März 2022 zum The-ma „Mentale Gesundheit“ in digitaler Form in Planung.  

In den vergangenen Jahren wurden zwei konkrete Projekte abgeschlossen. Es han-delt sich hierbei um das sog. DEFI-Projekt und die Entwicklung und Inbetriebnahme der „Ersthilfe-Alarm-App“.

Die beiden Landkreise entwickeln gerade zwei neue Projektideen, die ihre Schwer-punkte auf die Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen und den Be-reich Migration und Pflege legen.

 

Mit der Vorlage 2019/130 hat der Kreisausschuss im Jahr 2019 beschlossen, dass die Gesundheitsregion bis zum Ende des Jahres 2021 weitergeführt werden soll.     

Die beiden Landkreise möchten ihre Zusammenarbeit für weitere fünf Jahre fortfüh-ren. Hierfür sollen Fördermittel vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (i.d.F. Landesamt) eingeworben werden.

Für das Jahr 2022 sollen insgesamt 26.000 € eingeworben werden.

Daneben kann die Gesundheitsregion Diepholz/Nienburg Fördermittel für die Projekte beantragen. Es werden pro Projekt maximal 80.000 € vom Landesamt bewilligt.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden bisher im Produkt 54110 bereitgestellt, da das Projekt in der Regionalentwicklung angesiedelt ist. Zukünftig soll die Aufgabe auf den Fachbereich Gesundheitsdienste übergehen, so dass mit einer Übergabe der Verantwortung im Laufe des Jahres 2022 zu rechnen ist.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Über die konkreten finanziellen Auswirkungen wird im Rahmen der Sitzung berichtet.


Anlagen:

 

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