Die Fortführung der gemeinsamen Gesundheitsregion Diepholz /Nienburg auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Diepholz für weitere fünf Jahre wird beschlossen. Der Landkreis Nienburg/Weser wird die erforderliche Kofinanzierung bereitstellen. Der Beschluss steht unter dem unter dem Vorbehalt, dass eine Landesförderung bewilligt wird.
Sachverhalt
Die Landkreise Nienburg/Weser
und Diepholz haben in den Jahren 2018 und 2019 gemeinsam eine Gesundheitsregion
Diepholz/Nienburg aufgebaut. Diese Gesund-heitsregion hat die Optimierung und
die Zukunftssicherung der Gesundheitsversor-gung der Bevölkerung in der
ländlichen Region der beiden Landkreise zum Ziel. Federführend für beide
Landkreise hatte der Landkreis Nienburg/Weser für das Projekt eine Zuwendung
des Landes Niedersachsen aus der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung von Gesundheitsregionen in Niedersachsen“ beantragt und erhalten.
Inzwischen hat sich mit der Steuerungsgruppe, der Koordinierungsgruppe und den
beiden Arbeitskreisen „Prävention und Gesundheitsförderung“ und „Gesundheit und
Pflege“ eine tragfähige Struktur herausgebildet. Die jährlich stattfindenden
Gesundheitskonferenzen waren in den Jahren 2018 und 2019 gut besucht. Aufgrund
der Pandemie wurde in den Jahren 2020 und 2021 keine Gesund-heitskonferenz
durchgeführt. Die nächste Veranstaltung ist für März 2022 zum The-ma „Mentale
Gesundheit“ in digitaler Form in Planung.
In den vergangenen Jahren
wurden zwei konkrete Projekte abgeschlossen. Es han-delt sich hierbei um das
sog. DEFI-Projekt und die Entwicklung und Inbetriebnahme der
„Ersthilfe-Alarm-App“.
Die beiden Landkreise
entwickeln gerade zwei neue Projektideen, die ihre Schwer-punkte auf die
Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen und den Be-reich Migration
und Pflege legen.
Mit der Vorlage 2019/130 hat
der Kreisausschuss im Jahr 2019 beschlossen, dass die Gesundheitsregion bis zum
Ende des Jahres 2021 weitergeführt werden soll.
Die beiden Landkreise möchten
ihre Zusammenarbeit für weitere fünf Jahre fortfüh-ren. Hierfür sollen
Fördermittel vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
(i.d.F. Landesamt) eingeworben werden.
Für das Jahr 2022 sollen
insgesamt 26.000 € eingeworben werden.
Daneben kann die
Gesundheitsregion Diepholz/Nienburg Fördermittel für die Projekte beantragen.
Es werden pro Projekt maximal 80.000 € vom Landesamt bewilligt.
Die erforderlichen
Haushaltsmittel wurden bisher im Produkt 54110 bereitgestellt, da das Projekt
in der Regionalentwicklung angesiedelt ist. Zukünftig soll die Aufgabe auf den
Fachbereich Gesundheitsdienste übergehen, so dass mit einer Übergabe der
Verantwortung im Laufe des Jahres 2022 zu rechnen ist.
Finanzielle
Auswirkungen:
Über die konkreten
finanziellen Auswirkungen wird im Rahmen der Sitzung berichtet.
Anlagen:
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