Betreff
Haushaltsplanung 2022 - Fachbereich Jugend
Vorlage
2021/202
Art
Beschlussvorlage

Der Haushalt für das Jahr 2022 wird – wie vom Fachbereich Jugend vorgeschlagen – veranschlagt.

 


Sachverhalt

Die Veranschlagung für 2022 basiert auf den Erkenntnissen aus 2021 incl. des Nachtragshaushaltes.

Durch die Zusammenführung von CTC und Jugendhilfeplanung in 2021 folgt ab 2022 auch die haushaltstechnische Zusammenführung. CTC ist nun im Produkt 36010 zu finden.

Im Nachtrag musste der Ansatz für UVG-Leistungen (Produkt 36120) auf Grund der Coronapandemie und den sind den dadurch höheren Fallzahlen bereits erheblich angepasst werden. Die Auswirkungen der Coronapandemie sind auch noch in 2022 spürbar, so dass der Ausgabeansatz auch in 2022 noch erhöht ist. 

In das Produkt 36220 ist das bisherige Produkt 36020 eingeflossen. Bei dem Programm Familienförderung handelt es sich um Präventive Maßnahmen, die in das Produkt Prävention gehören.

Der gesamte Bereich Sport wird ab dem 01.01.2022 an den FB 21 (Schulen und Kultur) abgegeben, so dass das Produkt 36240 über keinen Ansatz in 2022 verfügt.

Coronabedingt waren die Kosten im Bereich der Erziehungsbeistandschaft/Betreuungshelfer (Produkt 36334) im Jahr 2021 rückläufig. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Kosten im Jahr 2022 wieder auf das bisherige Niveau einpendeln werden.

Die Fallzahlen der Sozialpädagogischen Familienhilfe (Produkt 36335) steigen zurzeit erheblich. Lagen sie vor Corona bei 128 Fällen, waren es im Jahr 2020 bereits 138 Fälle. Der aktuelle Stand beträgt 151 Fälle. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Fallzahl in 2022 auf die „Vorcoronazahl“ reduziert.

Durch Abschluss mehrerer Kostenerstattungsfälle konnten im Nachtrag 2021 erhöhte Einnahmen im Produkt Heimerziehung (36338, Konto 322300) verbucht werden. Dies wird in 2022 nicht möglich sein, daher ist mit dem ursprünglichen Haushaltsansatz zu planen. Die gestiegene Fallzahl in der Heimunterbringung aus 2021 wirkt sich auf das gesamte Jahr 2022 aus, so dass hier der Ansatz erneut erhöht werden muss. Durch die Einführung des Kinder- und Jugend Stärkungsgesetz (KJSG) soll die Unterstützung für junge Volljährige verbessert werden. Es ist daher davon auszugehen, dass sich die Fallzahlen in 2022 erhöhen oder die jungen Volljährigen länger betreut werden.

Auch in der Vollzeitpflege (Produkt 36345) konnten im Jahr 2021 erhöhte Kostenerstattungen vereinnahmt werden, so dass auch hier in 2022 wieder der ursprüngliche Ansatz Berücksichtigung findet. Die Fallzahlen der Schulbegleitung in der Vollzeitpflege sind weiterhin geringer, als vor der Coronapandemie, so dass der Ansatz für Schulbegleitung im Produkt Vollzeitpflege verringert werden kann.

Ab 01.02.2022 beginnt das Projekt „Inselklassen“. Für dieses Projekt ist ein neues Konto anzulegen. Das Projekt wird aus der Beratungsstelle begleitet und gehört daher in das Produkt 36410. Die jährlichen Kosten für Sozialpädagogen sind durch das RPA geprüft. Mit dem Träger gibt es eine Vereinbarung über 3 Jahre.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: 2021/202: Haushalt 2022

 

Anlage 2: 2021/202: Haushalt 2022 (Zusammenfassung)