Betreff
Zahlung von Schulrestkosten für Schüler:innen mit einem Förderbedarf
Vorlage
2021/214
Aktenzeichen
21
Art
Bericht

Besuchen Schüler:innen mit einem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ die Förderschulen der Stiftung Bethel in Freistatt oder die Ludolf-Wilhelm-Fricke Schule in Borstel des Stephansstifts Hannover, zahlt der Landkreis Nienburg/Weser denjenigen Schulrestkostensatz, den die jeweilige Schule mit dem kommunalen Schulträger verhandelt hat.

 

Für die Ita-Wegmann-Schule werden die Schulrestkosten in der anfallenden Höhe gezahlt, höchstens jedoch der Kostensatz, der zum gleichen Zeitpunkt an der Christophorusschule Nienburg (CJD) anfällt.

 


Sachverhalt

Da für Schüler:innen mit dem Förderbedarf emotionale und soziale Entwicklung (ES) im Landkreis Nienburg nicht ausreichend Plätze an der hiesigen Christophorusschule vom CJD vorhanden sind, werden diese Schülerinnen und Schüler auch außerhalb des Landkreises beschult. Auswärtige Schulen sind folgende:

 

Landkreis Diepholz:

  • Stephansstift Förderschule: Ludolf-Wilhelm-Fricke Schule (Außenstelle) in Borstel
  • Stiftung Bethel: Janusz-Korczak Schule und die

Comenius Schule (Berufseinstiegsschule) in Freistatt

 

Landkreis Heidekreis:

  • Ita-Wegmann Schule in Benefeld (Heilpädagogische Waldorfschule)

 

 

Da alle Schulen in freier Trägerschaft stehen, muss für die Beschulung ein Schulgeld gezahlt werden.

 

Der Kreistag des Landkreises Nienburg hatte in seiner Sitzung am 11.12.2020

folgenden Beschluss für die Zahlung von Schulrestkosten gefasst (siehe Drucksache 2020/181):

 

„Besuchen Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf „emotionale und soziale Entwicklung“ (ES) eine entsprechende Förderschule außerhalb des Landkreises Nienburg/Weser, werden ab 01. Januar 2021 die Schulrestkosten in der anfallenden Höhe gezahlt, höchstens jedoch der Kostensatz, der zum gleichen Zeitpunkt an der Christophorusschule Nienburg (CJD) anfällt.“

 

 

Die Stiftung Bethel teilte im Juli 2021 mit, dass rückwirkend ab 01.01.2021 ein höherer Kostensatz gefordert wird. Da der Satz kalendertäglich abgerechnet wird, übersteigt er jetzt bei Monaten mit 31 Tagen geringfügig den höchstens zu zahlenden Kostensatz von 422,00 €. Bisher lag der Beitragssatz für die allgemeine Beschulung in Freistatt immer unter dem Kostensatz der Christophorusschule Nienburg.

 

 

Neue Kostensätze Stiftung Bethel:

 

  • Janusz-Korczak-Schule, Förderschule mit Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, momentan 8 Schüler

Neuer Kostensatz allgemeine Beschulung 13,92 €/Tag   (vorher 13,26 €)

Monate mit 30 Tagen = 417,60 €

Monate mit 31 Tagen = 431,52 €

 

  • Comenius Schule (Berufseinstiegsschule = BES, für Schüler mit besonderem Förderbedarf); nur bei Sonderfällen, die nicht an der BBS Nienburg beschulbar sind, z.Zt. zwei Schüler

Kostensatz BES = 14,19 €/Tag

Monate mit 30 Tagen = 425,70 €

Monate mit 31 Tagen = 439,89 €

 

Die Stiftung Bethel und der Landkreis Diepholz haben eine Schulrestkostenvereinbarung abgeschlossen, die neuen Sätze werden in der Regel jährlich verhandelt.

 

Ein Gespräch mit dem Schulverbund Freistatt ergab, dass die Erhöhung des Beitrages von allen anderen umliegenden Landkreisen akzeptiert wurde.

 

Nach Rücksprache und mehrmaligem Schriftwechsel mit dem Schulverbund ergeben sich für den Landkreis Nienburg zwei mögliche Verfahren:

 

  1. Der Landkreis Nienburg tritt der Schulrestkostenvereinbarung zwischen der Stiftung Bethel und dem Landkreis Diepholz bei oder

 

  1. Der Landkreis Nienburg schließt mit der Stiftung Bethel für jeden neuen Schüler eine Einzelvereinbarung ab. Die Höhe des Beitrages entspricht dem Betrag der gültigen Vereinbarung zwischen Bethel und dem Landkreis Diepholz.

 

 

Es muss davon ausgegangen werden, dass keine neuen Schüler:innen mehr aufgenommen werden, wenn der höhere Kostensatz nicht gezahlt wird.

 

Aufgrund der dringend benötigten Schulplätze wird daher vorgeschlagen, dass der Landkreis Nienburg/Weser ab 01.08.2021 sich den zwischen der Stiftung Bethel und dem Landkreis Diepholz geschlossenen Schulrestkostenvereinbarungen anschließt.

 

 

 

Dieses sollte ebenfalls für die weitere Schule im Landkreis Diepholz, der Ludolf-Wilhelm-Fricke-Schule in Borstel, gelten. Als Außenstelle der Stephansstift Förderschulen Hannover verhandelt hier das Stephansstift mit der Region Hannover. Die Kosten der Ludolf-Wilhelm-Fricke Schule liegen zurzeit unter dem Kostensatz des Beitrages an die Christophorusschule.

 

Die Schulen in Freistatt und Borstel sind in ihrer pädagogischen Arbeit mit dem CJD vergleichbar. Daher sind auch die Kostensätze annähernd gleich.

 

Lediglich die Ita-Wegmann-Schule im Heidekreis beschult nach einem anderen Konzept, und zwar als heilpädagogische Waldorfschule. Die Schulkosten sind dort höher als bei anderen Schulen, z.Zt, 480,00 €. Hier sollte der am 11.12.2020 beschlossene Höchstsatz weiterhin gelten.

 

Dieses entspricht auch einer Gleichbehandlung mit Kindern ohne Förderbedarf bzw. mit Förderbedarf GE (geistige Entwicklung) oder LE (Lernen), deren Eltern sich für eine Waldorfpädagogik entscheiden und ein Schulgeld zahlen müssen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Mehrkosten i. H. v. 2.224,02 € jährlich. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 54160 (Förderschule) zur Verfügung.

 


Anlagen: