Besuchen
Schüler:innen mit einem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“
die Förderschulen der Stiftung Bethel in Freistatt oder die
Ludolf-Wilhelm-Fricke Schule in Borstel des Stephansstifts Hannover, zahlt der
Landkreis Nienburg/Weser denjenigen Schulrestkostensatz, den die jeweilige
Schule mit dem kommunalen Schulträger verhandelt hat.
Für die
Ita-Wegmann-Schule werden die Schulrestkosten in der anfallenden Höhe gezahlt,
höchstens jedoch der Kostensatz, der zum gleichen Zeitpunkt an der Christophorusschule
Nienburg (CJD) anfällt.
Sachverhalt
Da für
Schüler:innen mit dem Förderbedarf emotionale und soziale Entwicklung (ES) im
Landkreis Nienburg nicht ausreichend Plätze an der hiesigen Christophorusschule
vom CJD vorhanden sind, werden diese Schülerinnen und Schüler auch außerhalb
des Landkreises beschult. Auswärtige Schulen sind folgende:
Landkreis
Diepholz:
- Stephansstift Förderschule:
Ludolf-Wilhelm-Fricke Schule (Außenstelle) in Borstel
- Stiftung Bethel: Janusz-Korczak Schule und die
Comenius Schule (Berufseinstiegsschule) in Freistatt
Landkreis
Heidekreis:
- Ita-Wegmann Schule in Benefeld
(Heilpädagogische Waldorfschule)
Da alle
Schulen in freier Trägerschaft stehen, muss für die Beschulung ein Schulgeld
gezahlt werden.
Der
Kreistag des Landkreises Nienburg hatte in seiner Sitzung am 11.12.2020
folgenden
Beschluss für die Zahlung von Schulrestkosten gefasst (siehe Drucksache
2020/181):
„Besuchen
Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf „emotionale und soziale
Entwicklung“ (ES) eine entsprechende Förderschule außerhalb des Landkreises
Nienburg/Weser, werden ab 01. Januar 2021 die Schulrestkosten in der
anfallenden Höhe gezahlt, höchstens jedoch der Kostensatz, der zum gleichen
Zeitpunkt an der Christophorusschule Nienburg (CJD) anfällt.“
Die
Stiftung Bethel teilte im Juli 2021 mit, dass rückwirkend ab 01.01.2021 ein höherer
Kostensatz gefordert wird. Da der Satz kalendertäglich abgerechnet wird, übersteigt
er jetzt bei Monaten mit 31 Tagen geringfügig den höchstens zu zahlenden
Kostensatz von 422,00 €. Bisher lag der Beitragssatz für die allgemeine
Beschulung in Freistatt immer unter dem Kostensatz der Christophorusschule
Nienburg.
Neue Kostensätze Stiftung Bethel:
- Janusz-Korczak-Schule, Förderschule mit
Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, momentan 8 Schüler
Neuer Kostensatz allgemeine Beschulung 13,92 €/Tag (vorher 13,26
€)
Monate mit 30 Tagen = 417,60 €
Monate mit 31 Tagen = 431,52 €
- Comenius Schule (Berufseinstiegsschule = BES,
für Schüler mit besonderem Förderbedarf); nur bei Sonderfällen, die nicht
an der BBS Nienburg beschulbar sind, z.Zt. zwei Schüler
Kostensatz BES = 14,19 €/Tag
Monate mit 30 Tagen = 425,70 €
Monate mit 31 Tagen = 439,89 €
Die
Stiftung Bethel und der Landkreis Diepholz haben eine Schulrestkostenvereinbarung
abgeschlossen, die neuen Sätze werden in der Regel jährlich verhandelt.
Ein
Gespräch mit dem Schulverbund Freistatt ergab, dass die Erhöhung des Beitrages
von allen anderen umliegenden Landkreisen akzeptiert wurde.
Nach
Rücksprache und mehrmaligem Schriftwechsel mit dem Schulverbund ergeben sich
für den Landkreis Nienburg zwei mögliche Verfahren:
- Der Landkreis Nienburg
tritt der Schulrestkostenvereinbarung zwischen der Stiftung Bethel und dem
Landkreis Diepholz bei oder
- Der Landkreis Nienburg
schließt mit der Stiftung Bethel für jeden neuen Schüler eine
Einzelvereinbarung ab. Die Höhe des Beitrages entspricht dem Betrag der
gültigen Vereinbarung zwischen Bethel und dem Landkreis Diepholz.
Es muss davon ausgegangen
werden, dass keine neuen Schüler:innen mehr aufgenommen werden, wenn der höhere
Kostensatz nicht gezahlt wird.
Aufgrund der dringend benötigten Schulplätze wird
daher vorgeschlagen, dass der Landkreis Nienburg/Weser ab 01.08.2021 sich den
zwischen der Stiftung Bethel und dem Landkreis Diepholz geschlossenen
Schulrestkostenvereinbarungen anschließt.
Dieses
sollte ebenfalls für die weitere Schule im Landkreis Diepholz, der
Ludolf-Wilhelm-Fricke-Schule in Borstel, gelten. Als Außenstelle der
Stephansstift Förderschulen Hannover verhandelt hier das Stephansstift mit der
Region Hannover. Die Kosten der Ludolf-Wilhelm-Fricke Schule liegen zurzeit
unter dem Kostensatz des Beitrages an die Christophorusschule.
Die
Schulen in Freistatt und Borstel sind in ihrer pädagogischen Arbeit mit dem CJD
vergleichbar. Daher sind auch die Kostensätze annähernd gleich.
Lediglich
die Ita-Wegmann-Schule im Heidekreis beschult nach einem anderen Konzept, und
zwar als heilpädagogische Waldorfschule. Die Schulkosten sind dort höher als
bei anderen Schulen, z.Zt, 480,00 €. Hier sollte der am 11.12.2020 beschlossene
Höchstsatz weiterhin gelten.
Dieses
entspricht auch einer Gleichbehandlung mit Kindern ohne Förderbedarf bzw. mit
Förderbedarf GE (geistige Entwicklung) oder LE (Lernen), deren Eltern sich für
eine Waldorfpädagogik entscheiden und ein Schulgeld zahlen müssen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Mehrkosten i. H. v.
2.224,02 € jährlich. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 54160 (Förderschule)
zur Verfügung.
Anlagen: