Die Richtlinie über die
Verwendung von Fraktionszuwendungen aus dem Haushalt des Landkreises Nienburg/Weser
wird beschlossen.
Sachverhalt
Der Landkreis
Nienburg/Weser kann gemäß § 57 Abs. 3 Satz 1 NKomVG den Fraktionen und Gruppen
Zuwendungen zu den Sach- und Personalkosten für die Geschäftsführung gewähren.
Der Verteilungsmaßstab
hat sich an den für die Fraktions-/Gruppengeschäftsführung entstehenden
sachlichen und personellen Aufwendungen zu orientieren und den Grundsatz der
Chancengleichheit der Fraktionen/Gruppen zu beachten. Bei der Mittelverteilung
ist in der Regel die Größe der Fraktionen/Gruppen zu berücksichtigen.
Das Ministerium für
Inneres und Sport hat zuletzt mit Runderlass vom 24.08.2020
/ (Anlage 2) die Reglungen für die
Zuwendungen aktualisiert.
Das Rechnungsprüfungsamt
empfiehlt, hierzu ergänzend eine Richtlinie zu erlassen, um die bestehenden
Regelungen konkreter auszugestalten und für eine einheitliche Handhabung Sorge
zu tragen. Es stützt sich dabei auch auf die Empfehlungen des
Landesrechnungshofes, der in seinem Kommunalbericht 2021 fordert, insbesondere
aus Gründen der besseren Transparenz über den Runderlass hinaus Rahmenbedingungen
zu schaffen.
/ Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung
mit dem Rechnungsprüfungsamt die bei-gefügte Richtlinie (Anlage 1) abgestimmt,
die die aktuelle Gewährungs- und Abrechnungspraxis aufgreift und weiterentwickelt.
So definiert die Zulässigkeitstabelle (Anlage 1 der
Richtlinie) die Zulässigkeit bzw. Nichtzulässigkeit von einzelnen Ausgaben.
Zudem werden Regelungen zur Übertragung der Fraktionszuwendungen (§ 3 Abs. 4)
und zur Beschaffung von Ausstattungsgegenständen (§ 4 Abs. 2) und zur
Durchführung von mehrtägigen Klausurtagungen bzw. Informationsreisen (§ 3 Abs.
5) getroffen sowie die Nachweispflichten konkretisiert (§ 5 Abs. 2). Ferner
werden neue Muster für die
Verwendungsnachweise und die Buchungslisten (Anlagen 2 und 3 der
Richtlinie) eingeführt.
Die Fraktionszuwendungen
setzen sich seit 2012 unverändert aus einem monatlichen Sockelbetrag in Höhe
von 90 € je Fraktion und einem monatlichen Erhöhungsbetrag in Höhe von 42,50 €
je Fraktionsmitglied zusammen.
Um den Preis- und
Tarifsteigerungen seit 2012 Rechnung zu tragen, empfiehlt die Verwaltung, den
Sockelbetrag auf 110 € und den Erhöhungsbetrag auf 51,00 € anzuheben (§ 3 Abs.
2).
Die zu zahlenden Zuwendungen an die Fraktionen und Gruppen erhöhen sich damit
von aktuell 29.940 €/Jahr auf 36.072 €/Jahr.