Betreff
Richtlinie über die Verwendung von Fraktionszuwendungen aus dem Haushalt des Landkreises Nienburg/Weser
Vorlage
2021/216
Art
Beschlussvorlage

Die Richtlinie über die Verwendung von Fraktionszuwendungen aus dem Haushalt des Landkreises Nienburg/Weser wird beschlossen.

 


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser kann gemäß § 57 Abs. 3 Satz 1 NKomVG den Fraktionen und Gruppen Zuwendungen zu den Sach- und Personalkosten für die Geschäftsführung gewähren.

Der Verteilungsmaßstab hat sich an den für die Fraktions-/Gruppengeschäftsführung entstehenden sachlichen und personellen Aufwendungen zu orientieren und den Grundsatz der Chancengleichheit der Fraktionen/Gruppen zu beachten. Bei der Mittelverteilung ist in der Regel die Größe der Fraktionen/Gruppen zu berücksichtigen.

Das Ministerium für Inneres und Sport hat zuletzt mit Runderlass vom 24.08.2020
/    (Anlage 2) die Reglungen für die Zuwendungen aktualisiert.

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, hierzu ergänzend eine Richtlinie zu erlassen, um die bestehenden Regelungen konkreter auszugestalten und für eine einheitliche Handhabung Sorge zu tragen. Es stützt sich dabei auch auf die Empfehlungen des Landesrechnungshofes, der in seinem Kommunalbericht 2021 fordert, insbesondere aus Gründen der besseren Transparenz über den Runderlass hinaus Rahmenbedingungen zu schaffen.

/    Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung mit dem Rechnungsprüfungsamt die bei-gefügte Richtlinie (Anlage 1) abgestimmt, die die aktuelle Gewährungs- und Abrechnungspraxis aufgreift und weiterentwickelt.

So definiert die Zulässigkeitstabelle (Anlage 1 der Richtlinie) die Zulässigkeit bzw. Nichtzulässigkeit von einzelnen Ausgaben. Zudem werden Regelungen zur Übertragung der Fraktionszuwendungen (§ 3 Abs. 4) und zur Beschaffung von Ausstattungsgegenständen (§ 4 Abs. 2) und zur Durchführung von mehrtägigen Klausurtagungen bzw. Informationsreisen (§ 3 Abs. 5) getroffen sowie die Nachweispflichten konkretisiert (§ 5 Abs. 2). Ferner werden neue Muster für die  Verwendungsnachweise und die Buchungslisten (Anlagen 2 und 3 der Richtlinie) eingeführt.

 

Die Fraktionszuwendungen setzen sich seit 2012 unverändert aus einem monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 90 € je Fraktion und einem monatlichen Erhöhungsbetrag in Höhe von 42,50 € je Fraktionsmitglied zusammen.

Um den Preis- und Tarifsteigerungen seit 2012 Rechnung zu tragen, empfiehlt die Verwaltung, den Sockelbetrag auf 110 € und den Erhöhungsbetrag auf 51,00 € anzuheben (§ 3 Abs. 2).

Die zu zahlenden Zuwendungen an die Fraktionen und Gruppen erhöhen sich damit von aktuell 29.940 €/Jahr auf 36.072 €/Jahr.