Betreff
COVID19 - Aufbau und Einsatz eines eigenen Impfteams
a) Unterrichtung über eine Eilentscheidung gem. § 89 NKomVG
b) Überplanmäßige Besetzung von zwei weiteren Stellen
Vorlage
2021/219
Art
Beschlussvorlage

a)    Die Unterrichtung wird zur Kenntnis genommen.

 

b)    Die Verwaltung wird ermächtigt, im Fachbereich Gesundheitsdienste zur Organisation der Impfangebote zwei Stellen einer Verwaltungskraft (bis max. EG 10/A11) überplanmäßig zu besetzen. Der über den Stellenplan 2021 hinausgehende Stellenanteil wird im Stellenplan 2022 zusätzlich eingerichtet.


Sachverhalt

a)     Eilentscheidung gem. § 89 NKomVG

 

Die Verwaltung hat den Landrat und den stellvertretenden Landrat Dr. Schmädeke am 02.12.2021 wie folgt informiert:

 

„Vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Pandemielage und der Festlegung der STIKO, dass auch Personen ab 18 Jahren eine Booster-Impfung erhalten sollen, hat das Land Niedersachsen seinen Einsatzauftrag kurzfristig erweitert und den Landkreis Nienburg/Weser beauftragt, unverzüglich bis zu vier - bei Bedarf auch darüber hinaus - Mobile Impfteams (MIT) aufzustellen und unverzüglich die Impfangebote auszuweiten. 

 

Die im Landkreis tätigen Hilfsorganisationen können bis zum heutigen Tag lediglich für die Besetzung von zwei Mobilen Impfteams (MIT) verbindliche Zusagen treffen. Um eine zügige Versorgung der Bevölkerung zu erreichen und den Auftrag des Landes zu erfüllen, ist dies nicht ausreichend.

 

Der Landkreis ist daher gehalten, ein eigenes Impfteam aufzustellen. Dies soll vorrangig den Betrieb einer Impfstelle ermöglichen, die zunächst am Standort Verdener Straße in Nienburg betrieben werden soll.

 

Hierzu ist es erforderlich, mindestens acht impfberechtigte Personen und Verwaltungshelfer:innen einzustellen (EG 5). Die Besetzung der Stellen soll entsprechend der aktuellen Beauftragung des Landes vom 19.112021, längstens bis zum 31.12.2022, befristet werden.

 

Die Kosten für die Vorhaltung, die Einsatzplanung und den Einsatz der Mobilen Teams trägt das Land.  Pro MIT gewährt das Land eine Pauschale in Höhe von 63.000 €/Monat für die Vorhaltung. Daneben wird eine Pauschale für die Einsatzplanung in Höhe von 25 % der Organisationspauschale gewährt.

 

Die erwarteten Aufwendungen sind daher grundsätzlich aus den vom Land zugesagten Mittel für den Einsatz der mobilen Impfteams gedeckt. Sofern die Mittel nicht auskömmlich sein sollten, stehen zur Deckung Haushaltsmittel in der allgemeinen Deckungsreserve zur Verfügung. 

 

Um dem akuten Impfbedarf der Bevölkerung gerecht zu werden, müssen die Impfungen unmittelbar aufgenommen werden. Die Stellen sollen daher bereits zum 03.12.2021 durch externe Einstellungen besetzt und der Impfbetrieb zum 04.12.2021 aufgenommen werden.“

 

Landrat Kohlmeier und stellvertretender Landrat Dr. Schmädeke haben daher am 02.12.2021 im Einvernehmen folgende Maßnahme beschlossen:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, zum Aufbau und zur Vorhaltung eines eigenen Impfteams über den Stellenplan hinaus acht Stellen (EG 5) befristet zu besetzen und die nötigen Ausgaben zum Aufbau und zum Betrieb einer Impfstelle zu tätigen. Für evtl. nicht durch die Erstattung des Landes gedeckte Aufwendungen werden Mittel der allgemeinen Deckungsreserve zur Verfügung gestellt.

 

 

b)     Überplanmäßige Besetzung von zwei weiteren Stellen 

 

Neben dem Personal für den Aufbau des eigenen Impfteams werden weitere Stellen zur Organisation, Abwicklung und Abrechnung der Impfangebote sowie der operativen Einsatzplanung (Mobile Teams/Impfstelle) benötigt. Die Verwaltung geht auf Grund der Erfahrungen mit dem Betrieb des Impfzentrums von sechs erforderlichen Stellen aus. Vier Stellen sollen zunächst mit Bestandspersonal aus dem Fachbereich Gesundheitsdienste und weiteren Bereichen der Verwaltung besetzt werden. Ein Bedarf von zwei weiteren Stellen soll nach Möglichkeit extern (nach-)besetzt werden.

 

Da diese Stellen den organisatorischen Überbau darstellen und zum Teil Leitungsaufgaben übernehmen sollen,  sind die Stellen im gehobenen Dienst bzw. vgl. Beschäftigungsverhältnis zu verorten (EG 9c/EG10 bzw. A10/A11).

 

Die Personalkosten sind voraussichtlich durch die vom Land gewährte Pauschale für die Einsatzplanung in Höhe von 25 % der Organisationspauschale (63.000 €/Monat) für die Mobilen Teams gedeckt.