Der Ausschuss für
Regionalentwicklung nimmt Kenntnis.
Im Kreisausschuss soll ein
Beschluss über die von der Kreisverwaltung entworfene Stellungnahme
gefasst werden. Ein Entwurf der
Stellungnahme wird der Vorlage zum Kreisausschuss beigefügt.
Sachverhalt
Einleitung
Die
Niedersächsische Landesregierung beabsichtigt, das
Landes-Raumordnungs-programms (LROP) zu aktualisieren. Das
Planänderungsverfahren wurde mit der Bekanntmachung der allgemeinen
Planungsabsichten vom 18.11.2019, veröffentlicht im Nds. MBl. Nr. 46 vom
27.11.2019, eingeleitet. Das Beteiligungsverfahren zu einem ersten Planentwurf
(Stand Dez. 2020) wurde mit öffentlicher Bekanntmachung vom 19.01.2021 (Nds.
MBl. 2021 S. 155) und der begleitenden Unterrichtung öffentlicher Stellen
eingeleitet. Der Landkreis Nienburg/Weser hat hierzu eine Stellungnahme
abgegeben, die im Kreisausschuss vom 08.03.2021 (Drucksache 2021/026/1)
beschlossen worden ist.
Inzwischen
wurde der Planentwurf zur Änderung des LROP überarbeitet und es wird zu den
geänderten Teilen des Planentwurfs ein ergänzendes Beteiligungsverfahren gemäß
§ 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) durchgeführt.
Mit
Schreiben vom 09.12.2021 hat das Land bekannt gegeben, dass dieses Beteiligungsverfahren
am 03.01.2022 mit der Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zu den vorgenommenen
Änderungen am ersten Planentwurf eingeleitet wird. Hierfür hat es den
überarbeiteten Entwurf nebst Anlagen, zugehöriger Begründung und Umweltbericht
online zur Verfügung gestellt (www.lrop-online.de). Das Land bittet um
Stellungnahme bis einschließlich 31.01.2022. Es hat darauf hingewiesen, dass
eine Fristverlängerung nicht möglich ist, und dass mit Ablauf dieser Frist alle
Stellungnahmen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen
Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG).
Nach
Abschluss des Beteiligungsverfahrens werden die Stellungnahmen zur beabsichtigten
Änderung des LROP gem. § 3 Abs. 4 NROG erörtert, soweit sie sich auf
wesentliche Inhalte der Planung beziehen.
Die
Entwurfsfassung wird anschließend auf Grundlage der Stellungnahmen und der
Erörterungen überarbeitet und dem Landtag zu einer Stellungnahme vorgelegt. Danach
entscheidet die Landesregierung abschließend über den Verordnungsentwurf.
Erste Einschätzung zu
den Inhalten der Änderung
Weil
mehrere Fachämter im Hause beteiligt werden müssen, kann voraussichtlich zum
Termin der Ausschusssitzung kein abschließender Entwurf für die Stellungnahme
vorgelegt werden. Die Kreisverwaltung wird aber über den Sachstand und die
Aspekte einer Stellungnahme berichten.
Besonderes
Augenmerk verdienen aus regionaler Sicht die neuen Regelungen
-
zum Biotopverbundkonzept in Kap. 3.1.2 04,
-
zur Festlegung von Vorranggebieten Wald in Kap. 3.2.1 04 und in der
Zeichnerischen Darstellung,
-
zur Darstellung von stillgelegten Eisenbahnstrecken in Kap. 4.1.2 05,
-
zur Windenergienutzung im Wald in Kap. 4.2.1 02,
-
zum Ausbau von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie
(Photovoltaikanlagen) in Kap. 4.2.1 02. Hierbei ist relevant, dass
o
bis 2040 eine Leistung von 65 GW installiert werden soll, darunter 15 GW
auf Freiflächen,
o
eine Inanspruchnahme von Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft unter bestimmen
Bedingungen eröffnet wird.
-
zur Bauleitplanung und Satzungen gem. § 34 BauGB im Umfeld von Vorranggebieten
Leitungstrasse in Kap. 4.2.2 07.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
·
ohne