Betreff
Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP); Zweites Beteiligungsverfahren zum Entwurf einer Änderung und Ergänzung des LROP
Vorlage
2021/226
Art
Bericht

Der Ausschuss für Regionalentwicklung nimmt Kenntnis.

 

Im Kreisausschuss soll ein Beschluss über die von der Kreisverwaltung entworfene Stellungnahme gefasst  werden. Ein Entwurf der Stellungnahme wird der Vorlage zum Kreisausschuss beigefügt.


Sachverhalt

Einleitung

Die Niedersächsische Landesregierung beabsichtigt, das Landes-Raumordnungs-programms (LROP) zu aktualisieren. Das Planänderungsverfahren wurde mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 18.11.2019, veröffentlicht im Nds. MBl. Nr. 46 vom 27.11.2019, eingeleitet. Das Beteiligungsverfahren zu einem ersten Planentwurf (Stand Dez. 2020) wurde mit öffentlicher Bekanntmachung vom 19.01.2021 (Nds. MBl. 2021 S. 155) und der begleitenden Unterrichtung öffentlicher Stellen eingeleitet. Der Landkreis Nienburg/Weser hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben, die im Kreisausschuss vom 08.03.2021 (Drucksache 2021/026/1) beschlossen worden ist.

Inzwischen wurde der Planentwurf zur Änderung des LROP überarbeitet und es wird zu den geänderten Teilen des Planentwurfs ein ergänzendes Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) durchgeführt.

Mit Schreiben vom 09.12.2021 hat das Land bekannt gegeben, dass dieses Beteiligungsverfahren am 03.01.2022 mit der Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zu den vorgenommenen Änderungen am ersten Planentwurf eingeleitet wird. Hierfür hat es den überarbeiteten Entwurf nebst Anlagen, zugehöriger Begründung und Umweltbericht online zur Verfügung gestellt (www.lrop-online.de). Das Land bittet um Stellungnahme bis einschließlich 31.01.2022. Es hat darauf hingewiesen, dass eine Fristverlängerung nicht möglich ist, und dass mit Ablauf dieser Frist alle Stellungnahmen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG).

Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens werden die Stellungnahmen zur beabsichtigten Änderung des LROP gem. § 3 Abs. 4 NROG erörtert, soweit sie sich auf wesentliche Inhalte der Planung beziehen.

Die Entwurfsfassung wird anschließend auf Grundlage der Stellungnahmen und der Erörterungen überarbeitet und dem Landtag zu einer Stellungnahme vorgelegt. Danach entscheidet die Landesregierung abschließend über den Verordnungsentwurf.

Erste Einschätzung zu den Inhalten der Änderung

Weil mehrere Fachämter im Hause beteiligt werden müssen, kann voraussichtlich zum Termin der Ausschusssitzung kein abschließender Entwurf für die Stellungnahme vorgelegt werden. Die Kreisverwaltung wird aber über den Sachstand und die Aspekte einer Stellungnahme berichten.

Besonderes Augenmerk verdienen aus regionaler Sicht die neuen Regelungen

-       zum Biotopverbundkonzept in Kap. 3.1.2 04,

-       zur Festlegung von Vorranggebieten Wald in Kap. 3.2.1 04 und in der Zeichnerischen Darstellung,

-       zur Darstellung von stillgelegten Eisenbahnstrecken in Kap. 4.1.2 05,

-       zur Windenergienutzung im Wald in Kap. 4.2.1 02,

-       zum Ausbau von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaikanlagen) in Kap. 4.2.1 02. Hierbei ist relevant, dass

o   bis 2040 eine Leistung von 65 GW installiert werden soll, darunter 15 GW auf Freiflächen,

o   eine Inanspruchnahme von Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft unter bestimmen Bedingungen eröffnet wird.

-       zur Bauleitplanung und Satzungen gem. § 34 BauGB im Umfeld von Vorranggebieten Leitungstrasse in Kap. 4.2.2 07.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen:

 

·         ohne