Das Gremium stimmt den Mittelanmeldungen zu.
Sachverhalt
Im Fachbereich Schulen und
Kultur wurden die Mittelansätze für die BBS Nienburg für das Haushaltsjahr 2022
auf der Grundlage der mit der Beschlussvorlage 2018/049 neu beschlossenen
Budgetierungsvereinbarung, ermittelt. Die Mittelanmeldungen im
Ergebnishaushalt und die mittelfristige Finanzplanung sind als Anlage 1
beigefügt. Die Entwicklung der Ansätze in den Jahren 2023 bis 2025 wurde
aufgrund der vorliegenden Erfahrungen geschätzt.
Die Berechnung der
Haushaltsansätze wurde entsprechend der Budgetierungsvereinbarung vorgenommen.
Daraus ergeben sich für die BBS pauschale Haushaltsmittel in Höhe von 390.800
€.
Der Mittelbedarf für
Investitionstätigkeit im Jahr 2022 und in der mittelfristigen Finanzplanung
(2023-2025) beträgt jährlich 162.800 €. Der investive Eckwertebeschluss
sieht ein Budget von 190.000 € pro Haushaltsjahr vor. Mit dem Haushaltsansatz
für das Haushaltsjahr 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung ist der Eckwertebeschluss
somit eingehalten worden.
Nach der bestehenden
Budgetierungsvereinbarung hat die BBS Nienburg geplante größere
Investitionsvorhaben oberhalb von 15.000 € mitzuteilen. Hierfür liegt dem
Fachbereich Schulen und Kultur eine Mitteilung für die Beschaffung von
interaktiven Tafeln für den D-Trakt Süd mit einem Volumen von insgesamt ca.
105.000 € vor. Diese Maßnahme wird im Rahmen des Digitalpaktes beantragt.
Für die Investitionen kann
die BBS auch Mittel aus dem Digitalpakt in Anspruch nehmen. Die
Budgetierungsvereinbarung sieht keine Regelung für die Inanspruchnahme von
Investitionszuweisungen vor. Bisher hat die BBS im Durchschnitt der Jahre
2016-2019 eine Summe von ca. 25.000 €/Jahr für förderfähige Maßnahmen
ausgegeben. Verwaltungsseitig wurden bereits in den Haushalten 2020 und 2021
Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von 25.000 € aus dem Digitalpakt eingeplant.
Ferner wurde beschlossen, diese 25.000 € auf das pauschale Schulbudget
anzurechnen. Verwaltungsseitig wird an diesem Vorgehen weiterhin festgehalten.
Für das Jahr 2021 werden Einzahlungen und Auszahlungen für Maßnahmen im Rahmen
des Digitalpaktes von 105.000 € eingeplant. Sollte die BBS weitere Maßnahmen
über den Digitalpakt umsetzen wollen, ermöglicht die haushaltsrechtliche
Regelung (Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen) die Verfügbarkeit
von Mitteln.
In § 5 Absatz 8 der
Budgetierungsvereinbarung ist geregelt, dass am Ende eines Haushaltsjahres
übrig gebliebene Haushaltsmittel u. a. als neuer Ansatz im übernächsten
Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt werden können, wenn diese aufgrund einer
sparsamen Bewirtschaftung des Schulbudgets übrig geblieben sind.
/ Für das Haushaltsjahr
2020 ergibt sich entsprechend der Anlage
2, dass im Rahmen der Budgetierung 24.470,00 € Mehrerträge und
31.817,62 € Minderaufwendungen getätigt wurden. Insgesamt fällt das
Ergebnis im Haushaltsjahr 2020 somit um rund 56.200 € besser aus. Die BBS
hat den Antrag gestellt, die Mittel im Finanzhaushalt für Investitionen im Jahr
2022 zur Verfügung gestellt zu bekommen. Es gilt deshalb, eine Entscheidung
über die Höhe der diesbezüglichen Budgeterhöhung zu treffen.
Eine Erhöhung des investiven
Ansatzes um die eingesparten 56.200 € auf dann 219.000 € hat keine
Auswirkung auf das Budget aus dem Eckwertebeschluss, da es sich bei dieser
Summe um die Bildung von Haushaltsresten handelt. Der Eckwertebeschluss bleibt
weiterhin eingehalten.
Finanzielle
Auswirkungen:
Anlagen:
·
Teilhaushalt
Produkt 21170
·
Deckungskreisauswertung
2020