Betreff
Einführung eines regionalen Schüler- und Azubi-Tickets
Vorlage
2021/232
Aktenzeichen
62.22
Art
Beschlussvorlage

1.     Zum 01.08.2022 wird im VLN-Tarif ein regionales Schüler- und Azubi-Ticket, das die in Anlage 3 zum § 7e Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz festgelegten Bedingungen erfüllt, eingeführt. Das neue Ticket (regionales Schüler- und Azubi-Ticket) soll nur als Jahresabonnement für 360 € p.a. angeboten werden und für das gesamte VLN-Tarifgebiet gelten. Es soll als Jugend-AboTicket bezeichnet werden.

2.    Der Landkreis Nienburg erklärt sich bereit, einen notwendigen Zuschuss in Höhe von 6. 345 € an den ZVBN zu übernehmen, damit ein neues VBN-Jugendticket auch auf die SG Hoya ausgeweitet wird und in den VBN/VLN-Tarif für die Linie 138 aufgenommen wird. Dieses Ticket berechtigt zur Fahrt aus der SG Hoya in das VBN-Gebiet, z.B. nach Verden oder Bremen.  

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob im Zuge der Einführung des neuen Tickets ebenfalls eine Verminderung der Preise für das Wochen- und Monatsticket der Preisstufen 2 bis 5 und eine Reduzierung der Preisstufen im VLN-Tarif durchgeführt werden kann. Ebenso ist die Abschaffung des bisherige Schüler-Wochen- und MonatsTicket Sek 2 zu prüfen.


Sachverhalt

Einleitung

Durch den Beschluss über das Haushaltsbegleitgesetz am 16. Dezember 2021 durch den Niedersächsische Landtag sind auch mehrere Änderungen des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz u.a. mit der Neuverteilung der sogenannten §7a-Mittel und der Einführung der Förderung von Schüler- und Azubitickets beschlossen worden.

Die spezifischen Regelungen zum Nahverkehrsgesetz treten nachfolgend am 1. Januar 2022 in Kraft.

Mit der beschlossenen Gesetzesänderung erhöht sich die Verwaltungspauschale nach § 7 Abs. 4 NNVG von pauschal je 1,00 EUR p.a. je Einwohner auf 1,35 Euro.

Ferner sind die 7a-Mittel erhöht worden. Die neuen Mittel werden nunmehr nach einem transparenten und sachbasierten Schlüssel verteilt: Zu 2/3 nach der Einwohnerzahl und zu 1/3 nach der Flächengröße der Aufgabenträgerkommune(n). Dabei bleibt zumindest der Status Quo erhalten. Zusätzliche Mittel bekommen nur Aufgabenträger, die nach der neuen Methode unterkompensiert sind. Der Beitrag für den Landkreis Nienburg/Weser wurde auf rd. 1,8 Mio. € um ca. 64.000 € erhöht.

Es wird zudem im Nahverkehrsgesetz ein neuer § 7e eingeführt, mit der landesweit die Einführung regionaler Schüler- und Azubitickets unterstützt wird.

Einführung regionaler Schüler- und Azubitickets

Im NNVG sind die Mindeststandards für das Schüler- und Azubiticket definiert. Bei Einhaltung der geforderten Mindeststandards werden dem Landkreis zukünftig 278.224 Euro p.a. zur Verfügung gestellt, um die Einnahmeverluste durch die vergünstigten Ticketangebote auszugleichen.

Den zusätzlichen § 7e Mitteln des Landes stehen voraussichtliche Mindereinnahmen im freien Verkauf für das VLN-Tarifgebiet von rund 155.000 € p.a. gegenüber. Für diese Schätzung wurden die Verkaufszahlen 2019 (vor der Pandemie) mit den abgesenkten Preisen für das neue Ticket hochgerechnet sowie eine Nachfrageverschiebung von 50% vom Monatsticket zugunsten des neuen Jugend-Abotickets als Prämisse angenommen. Darüber hinaus erhöhen auch die geringeren Preise für die Schülersammelzeittickets (SSZT), die der Landkreis für ca. 5.700 Schüler:innen zahlen muss, den Vergütungsanspruch der Verkehrsunternehmen.

Landesweite Mindeststandards für regionale Schüler- und Azubi-Tickets

1.    Die Tickets müssen mindestens allen Schülerinnen, Schülern, Azubis oder Freiwilligendienstleistenden (z. B. Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr, im Freiwilligen Ökologischen Jahr oder im Bundesfreiwilligendienst), unabhängig von ihrem Alter, zum Erwerb zur Verfügung stehen.

2.    Auch die Träger der Schülerbeförderung müssen zur Erfüllung ihrer Pflichten nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes regionale Schüler-Tickets ausgeben können.

3.    Die Tickets müssen mindestens für die Nutzung im gesamten Zuständigkeitsgebiet des jeweiligen kommunalen Aufgabenträgers gelten. Bestehen trägerübergreifende Verkehrs- oder Tarifgemeinschaften, so müssen die neuen Schüler- und Azubis-Tickets mindestens im gesamten jeweiligen regionalen Tarifgebiet in Niedersachsen gelten.

4.    Die Tickets müssen an allen Tagen der Woche einschließlich der Schulferien rund um die Uhr gelten.

5.    Die Tickets müssen mindestens für die Nutzung aller Verkehrsmittel des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs gelten. Bestehen in den Verkehrs- oder Tarifgemeinschaften einheitliche Tarife für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr und den Schienenpersonennahverkehr, so müssen die regionalen Schüler- und Azubi-Tickets auch zur Nutzung des Schienenpersonennahverkehrs gelten. Für den Landkreis Nienburg gibt es aktuell keine Integration der Schienenstrecken in den VLN-Tarif.

6.    Die regionalen Schüler- und Azubi-Tickets müssen im Abonnement für ein Jahr oder für einen oder mehrere Monate angeboten werden. Im Abonnement für ein Jahr darf der Preis höchstens 30 Euro je Monat betragen. Im Übrigen darf der Preis 30 Euro je Monat übersteigen. Bei Tariferhöhungen darf die prozentuale Preissteigerung für regionale Schüler- und Azubi-Tickets nicht höher sein als die prozentuale Preissteigerung entsprechender Zeitfahrausweise für Erwachsene im Tarifgebiet.

Veränderungen im VLN-Schülerticketangebot

Als Bezeichnung wird für das neue Ticket der Namen ‚Jugend-AboTicket‘ vorgeschlagen. Das bisherige Schüler-AboTicket in den Preisstufen 1 bis 5 entfällt.

Das zukünftige Jugend-AboTicket wird nur noch in zwei Preisstufen angeboten. Die heutigen Preisstufen 3, 4 und 5 entfallen für das neue Ticket. Die Preisstufe 2 wird deutlich günstiger werden und die Preisstufe 1 bleibt zu den aktuellen Konditionen erhalten. In der Preisstufe 1 kostet ein Jahresabonnement heute 280 € p.a und bleibt damit günstiger, als das neue Ticket für 360 € p.a..

Der Geltungsbereich der Preisstufe 1 umfasst nur eine Tarifzone (z.B. nur die Stadt Nienburg), während das neue Jugend-AboTicket für das VLN- Gesamtnetz gilt.

Die Preisreduktionen p.a. für die zukünftigen Nutzer:innen des neuen Jugend-AboTicket betragen im Vergleich zur heutigen:

·       Preisstufe 2:   90 € (aktuell 450 € p.a.)

·       Preisstufe 3: 260 € (aktuell 620 € p.a.)

·       Preisstufe 4: 390 € (aktuell 750 € p.a.)

·       Preisstufe 5: 500 € (aktueller Preis für das Gesamtnetz 860 €). 

 

Das neue Ticket wird auch das kostenlos vom Landkreis ausgegebene Schüler-SammelzeitTicket (SSZT) ersetzen, so dass alle anspruchsberechtigten Schüler:innen zukünftig ein Ticket mit einer Gültigkeit von 12 Monaten erhalten.

Für die Träger der Schülerbeförderung, die die Fahrtkosten erstatten, wird sich die Haushaltsbelastung für die Finanzierung der SSZT verringern, im Gegenzug jedoch der Zuschussbedarf des Aufgabenträgers für die Verkehre in gleicher Höhe ansteigen.

Zudem kann im Zuge der Einführung des neuen Jugend-Abo-Tickets eine Preissenkung für die normalen Schülertickets durchgeführt werden, muss aber nicht zwingend erfolgen. Das Pro- und Contra dieser Maßnahme soll im Zuge des Tarifgutachtens untersucht werden. Bei dieser Fragestellung wird auch das Kostenverhältnis der heutige Monatsticket SEK 2 zum neuen Monatsticket Preisstufe 3 betrachtet werden müssen.

Eine weitere Maßnahme kann die Reduzierung der Anzahl der VLN-Preisstufen – zumindest im Bereich der Schülertickets – sein und soll ebenfalls mit begutachtet werden.

Neues regionales VBN-Schüler- und Azubiticket

Im VBN-Tarifgebiet (Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen) soll zum 01.08.2022 ebenfalls ein JugendTicket eingeführt werden. Da die Samtgemeinde Grafschaft Hoya ein assoziiertes Mitglied im VBN-Tarif ist, soll diese Maßnahme auch für das Gebiet der Samtgemeinde zur Anwendung kommen. Generell kommt der VBN-Tarif für alle Fahrten aus der / in die Samtgemeinde Hoya in das VBN-Tarifgebiet der VBN-Tarif zur Anwendung.

Mit der Einführung des VBN-JugendTicket werden die Fahrtkosten für junge Menschen zwischen der Samtgemeinde und dem VBN-Tarifgebiet ebenfalls deutlich abgesenkt.

Da die Mindereinnahme für ein regionales Schüler- und Azubiticket im VBN-Tarifgebiet nicht komplett über die neuen Landesmittel kompensiert werden kann, sollen die nicht gedeckten Kosten durch die verschiedenen Gebietskörperschaften im VBN-Tarifgebiet ausgeglichen werden. Dafür hat der ZVBN einen Zuschussbedarf in Höhe von 6.345 € p.a. beim Landkreis Nienburg/Weser angemeldet. Dieser Betrag basiert auf der zukünftigen Einnahmeabschätzung nach Einführung eines VBN-Jugendtickets im Vergleich zu den Einnahmen von 2019.

Zudem soll auch im VBN/VLN-Tarif auf den Linien 126 und 138 ein JugendTicket eingeführt werden. Die daraus resultierenden Mindereinnahmen sind bereits in dem genannten Zuschussbedarf inkludiert.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen:

 

·         ohne