1. Zum
01.08.2022 wird im VLN-Tarif ein regionales Schüler- und Azubi-Ticket, das die
in Anlage 3 zum § 7e Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz festgelegten Bedingungen
erfüllt, eingeführt. Das neue Ticket (regionales Schüler- und Azubi-Ticket)
soll nur als Jahresabonnement für 360 € p.a. angeboten werden und für das gesamte
VLN-Tarifgebiet gelten. Es soll als Jugend-AboTicket bezeichnet werden.
2.
Der Landkreis Nienburg erklärt sich bereit, einen notwendigen Zuschuss
in Höhe von 6. 345 € an den ZVBN zu übernehmen, damit ein neues VBN-Jugendticket auch auf die SG Hoya
ausgeweitet wird und in den VBN/VLN-Tarif für die Linie 138 aufgenommen wird.
Dieses Ticket berechtigt zur Fahrt aus der SG Hoya in das VBN-Gebiet, z.B. nach
Verden oder Bremen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob im Zuge der Einführung des neuen Tickets ebenfalls eine Verminderung der Preise für das Wochen- und Monatsticket der Preisstufen 2 bis 5 und eine Reduzierung der Preisstufen im VLN-Tarif durchgeführt werden kann. Ebenso ist die Abschaffung des bisherige Schüler-Wochen- und MonatsTicket Sek 2 zu prüfen.
Sachverhalt
Einleitung
Durch
den Beschluss über das Haushaltsbegleitgesetz am 16. Dezember 2021 durch den
Niedersächsische Landtag sind auch mehrere Änderungen des Niedersächsischen
Nahverkehrsgesetz u.a. mit der Neuverteilung der sogenannten §7a-Mittel und der
Einführung der Förderung von Schüler- und Azubitickets beschlossen worden.
Die
spezifischen Regelungen zum Nahverkehrsgesetz treten nachfolgend am 1. Januar
2022 in Kraft.
Mit
der beschlossenen Gesetzesänderung erhöht sich die Verwaltungspauschale nach §
7 Abs. 4 NNVG von pauschal je 1,00 EUR p.a. je Einwohner auf 1,35 Euro.
Ferner
sind die 7a-Mittel erhöht worden. Die neuen Mittel werden nunmehr nach einem
transparenten und sachbasierten Schlüssel verteilt: Zu 2/3 nach der Einwohnerzahl
und zu 1/3 nach der Flächengröße der Aufgabenträgerkommune(n). Dabei bleibt
zumindest der Status Quo erhalten. Zusätzliche Mittel bekommen nur Aufgabenträger,
die nach der neuen Methode unterkompensiert sind. Der Beitrag für den Landkreis
Nienburg/Weser wurde auf rd. 1,8 Mio. € um ca. 64.000 € erhöht.
Es
wird zudem im Nahverkehrsgesetz ein neuer § 7e eingeführt, mit der landesweit
die Einführung regionaler Schüler- und Azubitickets unterstützt wird.
Einführung
regionaler Schüler- und Azubitickets
Im
NNVG sind die Mindeststandards für das Schüler- und Azubiticket definiert. Bei
Einhaltung der geforderten Mindeststandards werden dem Landkreis zukünftig
278.224 Euro p.a. zur Verfügung gestellt, um die Einnahmeverluste durch die vergünstigten
Ticketangebote auszugleichen.
Den zusätzlichen § 7e Mitteln des Landes stehen
voraussichtliche Mindereinnahmen im freien Verkauf für das VLN-Tarifgebiet von
rund 155.000 € p.a. gegenüber. Für diese Schätzung wurden die Verkaufszahlen
2019 (vor der Pandemie) mit den abgesenkten Preisen für das neue Ticket
hochgerechnet sowie eine Nachfrageverschiebung von 50% vom Monatsticket
zugunsten des neuen Jugend-Abotickets als Prämisse angenommen. Darüber hinaus
erhöhen auch die geringeren Preise für die Schülersammelzeittickets (SSZT), die
der Landkreis für ca. 5.700 Schüler:innen zahlen muss, den Vergütungsanspruch
der Verkehrsunternehmen.
Landesweite
Mindeststandards für regionale Schüler- und Azubi-Tickets
1.
Die Tickets müssen mindestens allen Schülerinnen, Schülern, Azubis oder
Freiwilligendienstleistenden (z. B. Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr, im
Freiwilligen Ökologischen Jahr oder im Bundesfreiwilligendienst), unabhängig
von ihrem Alter, zum Erwerb zur Verfügung stehen.
2.
Auch die Träger der Schülerbeförderung müssen zur Erfüllung ihrer
Pflichten nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes regionale
Schüler-Tickets ausgeben können.
3.
Die Tickets müssen mindestens für die Nutzung im gesamten
Zuständigkeitsgebiet des jeweiligen kommunalen Aufgabenträgers gelten. Bestehen
trägerübergreifende Verkehrs- oder Tarifgemeinschaften, so müssen die neuen
Schüler- und Azubis-Tickets mindestens im gesamten jeweiligen regionalen
Tarifgebiet in Niedersachsen gelten.
4.
Die Tickets müssen an allen Tagen der Woche einschließlich der
Schulferien rund um die Uhr gelten.
5.
Die Tickets müssen mindestens für die Nutzung aller Verkehrsmittel des
straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs gelten. Bestehen in den Verkehrs-
oder Tarifgemeinschaften einheitliche Tarife für den straßengebundenen
öffentlichen Personennahverkehr und den Schienenpersonennahverkehr, so müssen
die regionalen Schüler- und Azubi-Tickets auch zur Nutzung des Schienenpersonennahverkehrs
gelten. Für den Landkreis Nienburg gibt es aktuell keine Integration der
Schienenstrecken in den VLN-Tarif.
6.
Die regionalen Schüler- und Azubi-Tickets müssen im Abonnement für ein
Jahr oder für einen oder mehrere Monate angeboten werden. Im Abonnement für ein
Jahr darf der Preis höchstens 30 Euro je Monat betragen. Im Übrigen darf der
Preis 30 Euro je Monat übersteigen. Bei Tariferhöhungen darf die prozentuale
Preissteigerung für regionale Schüler- und Azubi-Tickets nicht höher sein als
die prozentuale Preissteigerung entsprechender Zeitfahrausweise für Erwachsene
im Tarifgebiet.
Veränderungen im VLN-Schülerticketangebot
Als Bezeichnung wird für das neue Ticket der Namen
‚Jugend-AboTicket‘ vorgeschlagen. Das bisherige Schüler-AboTicket in den
Preisstufen 1 bis 5 entfällt.
Das zukünftige Jugend-AboTicket wird nur noch in
zwei Preisstufen angeboten. Die heutigen Preisstufen 3, 4 und 5 entfallen für
das neue Ticket. Die Preisstufe 2 wird deutlich günstiger werden und die
Preisstufe 1 bleibt zu den aktuellen Konditionen erhalten. In der Preisstufe 1
kostet ein Jahresabonnement heute 280 € p.a und bleibt damit günstiger, als das
neue Ticket für 360 € p.a..
Der Geltungsbereich der Preisstufe 1 umfasst nur
eine Tarifzone (z.B. nur die Stadt Nienburg), während das neue Jugend-AboTicket
für das VLN- Gesamtnetz gilt.
Die Preisreduktionen p.a. für die zukünftigen
Nutzer:innen des neuen Jugend-AboTicket betragen im Vergleich zur heutigen:
· Preisstufe 2: 90 € (aktuell 450 € p.a.)
· Preisstufe 3: 260 €
(aktuell 620 € p.a.)
· Preisstufe 4: 390 €
(aktuell 750 € p.a.)
· Preisstufe 5: 500 €
(aktueller Preis für das Gesamtnetz 860 €).
Das neue Ticket wird auch das kostenlos vom
Landkreis ausgegebene Schüler-SammelzeitTicket (SSZT) ersetzen, so dass alle
anspruchsberechtigten Schüler:innen zukünftig ein Ticket mit einer Gültigkeit
von 12 Monaten erhalten.
Für die Träger der Schülerbeförderung, die die
Fahrtkosten erstatten, wird sich die Haushaltsbelastung für die Finanzierung
der SSZT verringern, im Gegenzug jedoch der Zuschussbedarf des Aufgabenträgers
für die Verkehre in gleicher Höhe ansteigen.
Zudem kann im Zuge der Einführung des neuen
Jugend-Abo-Tickets eine Preissenkung für die normalen Schülertickets
durchgeführt werden, muss aber nicht zwingend erfolgen. Das Pro- und Contra
dieser Maßnahme soll im Zuge des Tarifgutachtens untersucht werden. Bei dieser
Fragestellung wird auch das Kostenverhältnis der heutige Monatsticket SEK 2 zum
neuen Monatsticket Preisstufe 3 betrachtet werden müssen.
Eine weitere Maßnahme kann die Reduzierung der
Anzahl der VLN-Preisstufen – zumindest im Bereich der Schülertickets – sein und
soll ebenfalls mit begutachtet werden.
Neues regionales VBN-Schüler- und Azubiticket
Im VBN-Tarifgebiet (Verkehrsverbund
Bremen/Niedersachsen) soll zum 01.08.2022 ebenfalls ein JugendTicket eingeführt
werden. Da die Samtgemeinde Grafschaft Hoya ein assoziiertes Mitglied im
VBN-Tarif ist, soll diese Maßnahme auch für das Gebiet der Samtgemeinde zur
Anwendung kommen. Generell kommt der VBN-Tarif für alle Fahrten aus der / in
die Samtgemeinde Hoya in das VBN-Tarifgebiet der VBN-Tarif zur Anwendung.
Mit der Einführung des VBN-JugendTicket werden die
Fahrtkosten für junge Menschen zwischen der Samtgemeinde und dem
VBN-Tarifgebiet ebenfalls deutlich abgesenkt.
Da die Mindereinnahme für ein regionales Schüler-
und Azubiticket im VBN-Tarifgebiet nicht komplett über die neuen Landesmittel
kompensiert werden kann, sollen die nicht gedeckten Kosten durch die
verschiedenen Gebietskörperschaften im VBN-Tarifgebiet ausgeglichen werden.
Dafür hat der ZVBN einen Zuschussbedarf in Höhe von 6.345 € p.a. beim Landkreis
Nienburg/Weser angemeldet. Dieser Betrag basiert auf der zukünftigen
Einnahmeabschätzung nach Einführung eines VBN-Jugendtickets im Vergleich zu den
Einnahmen von 2019.
Zudem soll auch im VBN/VLN-Tarif auf den Linien 126
und 138 ein JugendTicket eingeführt werden. Die daraus resultierenden
Mindereinnahmen sind bereits in dem genannten Zuschussbedarf inkludiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
·
ohne